[ESRS 2-IRO-2.58] Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe sind für OMV nicht wesentlich, da die Wahrscheinlichkeit von Vorfällen aufgrund der hohen Prozesssicherheitsstandards, der Vermeidung von Kontaminationen und der strengen behördlichen Auflagen gering ist. Diese Bewertung basiert auf Daten und Informationen, wie zum Beispiel Daten zu Vorfällen, und berücksichtigt auch die EU-Rechtsvorschriften. Darüber hinaus gelten behördliche Auflagen (z. B. Genehmigungen, Inspektionen) und Abhilfemaßnahmen, die den Seveso-Anforderungen an allen Standorten entsprechen. Alle von uns hergestellten und eingekauften Produkte sind zertifiziert und Sicherheitsdatenblätter werden auf unserer Website öffentlich zugänglich gemacht.

[ESRS 2-IRO-2.59] Die erste Nachhaltigkeitserklärung, die gemäß CSRD und ESRS erstellt wird, enthält die Mindestangaben gemäß ESRS 2 sowie die Pflichtangaben für das erste Jahr. Basierend auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse analysierten wir die Wesentlichkeit für alle Angabepflichten. Mehr über den Prozess finden Sie unter IRO-1-53a/b. Folglich wurden alle Angabepflichten und Datenpunkte im Zusammenhang mit Themen und Unterthemen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse als unwesentlich eingestuft wurden, aus dieser Erklärung ausgeschlossen.

CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive; EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

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