Code of Conduct
-anforderungen, die im Code of Conduct festgelegt sind, ist im Menschenrechtsmanagementsystem definiert.
In unserem aktualisierten Code of Conduct haben wir die Verpflichtung von OMV zur Einhaltung der Menschenrechte detailliert dargelegt. Wir erwarten und fordern von unseren Geschäftspartner:innen, sich an dieselben Grundsätze zu halten. Sie sind dazu verpflichtet, ihre Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu ermitteln bzw. zu managen und diese Sorgfaltspflicht ihren eigenen Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen aufzuerlegen. Mit dem Code of Conduct verpflichten wir uns, unsere Geschäfte verantwortungsvoll zu führen, die Umwelt und die Menschenrechte zu respektieren und einen Mehrwert für die Bevölkerung in jenen Regionen zu schaffen, in denen wir tätig sind. In Bezug auf den Schwerpunktbereich „Menschen und ihre Menschenrechte“ legt der Code of Conduct unsere Menschenrechtsverpflichtungen gegenüber unseren eigenen Arbeitskräften, den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette und den betroffenen Gemeinschaften fest. Dazu gehören die Vereinigungsfreiheit, die Freiheit von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel, vorteilhafte Arbeitsbedingungen, der Zugang zu Beschwerdemechanismen, die Freiheit von Diskriminierung und Belästigung sowie Sicherheitskonzepte, die die Menschenrechte achten. OMV hat geeignete Due-Diligence-Systeme, Maßnahmen und laufende Kontrollen eingeführt, um sicherzustellen, dass der Grundgedanke und die Bestimmungen unseres Code of Conduct auch in der Praxis angewendet werden, unter anderem in unseren Betrieben und unserer Wertschöpfungskette. Das Verfahren zur Überwachung der Einhaltung unserer Menschenrechtsverpflichtungen und(sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinie (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinie potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt E1 Klimawandel behandelt.
Bezug auf den Code of Conduct werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinie, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards DritterMenschenrechts-Grundsatzerklärung
Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung enthält Leitlinien, mit denen sichergestellt werden soll, dass die negativen Auswirkungen auf unsere Belegschaft im Zusammenhang mit der unzureichenden Anwendung von Menschenrechtsstandards verhindert werden können. Dazu zählen unzugängliche Beschwerdemechanismen, die Missachtung der Vereinigungsfreiheit an Orten, an denen die Gesetzgebung eine formelle Arbeitnehmervertretung verbietet, und das Versäumnis, sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Entlassung von Arbeitnehmer:innen auseinanderzusetzen.
Im Rahmen unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung hat OMV die wichtigsten Verantwortungsbereiche in Bezug auf die Menschenrechte zusammengefasst, die unseren relevanten Interessenträger:innen (insbesondere unseren eigenen Arbeitnehmer:innen, Auftragnehmer:innen und deren Arbeitnehmer:innen) zukommen. Dies gilt für die folgenden Bereiche: Rechte der eigenen Arbeitskräfte sowie von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Gemeinschaften und schutzbedürftiger Gruppen (einschließlich indigener Bevölkerungsgruppen), Sicherheitsvorkehrungen sowie Menschenrechte im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel. Sie sind im Einzelnen in einer umfassenden Menschenrechtsverantwortungsmatrix abgebildet, die Teil unseres internen Menschenrechtsmanagementsystems ist und die Grundlage für unsere Aktivitäten in Sachen Menschenrechte darstellt. Zudem dient sie als grundlegendes Instrument für deren Umsetzung. OMV nimmt die Perspektive des Rechteinhabers ein und gewährleistet, dass sowohl geschäftsspezifische Risiken als auch Auswirkungen auf Menschenrechte professionell identifiziert, bewertet und behandelt werden. Zu diesem fortlaufenden Due-Diligence-(DD-)Prozess gehört die kontinuierliche Einbeziehung externer Interessenträger:innen mithilfe interner sowie externer Ressourcen. Um die Wirksamkeit dieser Grundsatzerklärung zu überprüfen, nützen wir die Ergebnisse der Human Rights Self-Assessments und der Menschenrechtsüberprüfungen vor Ort, die fortlaufende Prozesse sind.
Diese Richtlinie gilt für alle Arbeitnehmer:innen des OMV Konzerns, und wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie dieselben Grundsätze einhalten. Durch die Aufnahme dieser Menschenrechtsverpflichtungen in unseren Code of Conduct, der Teil unserer vertraglichen Beziehungen ist, wird er auch für unsere Geschäftspartner:innen verbindlich. Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung wird vom:von der Generaldirektor:in von OMV genehmigt, der:die die Gesamtverantwortung für dessen Umsetzung trägt, und gilt weltweit für alle Geschäftsbereiche des OMV Konzerns und alle voll konsolidierten Konzerngesellschaften.
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO)1. Übereinkommen (Nr. 87) über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes; 2. Übereinkommen (Nr. 98) über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen; 3. Übereinkommen (Nr. 29) über Zwangs- oder Pflichtarbeit; 4. Übereinkommen (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit; 5. Übereinkommen (Nr. 138) über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung; 6. Übereinkommen (Nr. 182) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit; 7. Übereinkommen (Nr. 100) über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit; 8. Übereinkommen (Nr. 111) über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf., beschrieben sind. Dementsprechend haben OMV, Borealis und OMV Petrom den UN Global Compact unterzeichnet und bekennen sich in vollem Umfang zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln. Dies beinhaltet auch eine Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, einschließlich angemessener und existenzsichernder Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir unterstützen damit auch die Ziele des UK Modern Slavery Act von 2015 in vollem Umfang und setzen uns dafür ein, unser Geschäft und unsere Lieferkette frei von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel zu betreiben. Die Erklärung von OMV zu moderner Sklaverei und Menschenhandel führt detailliert auf, welche Gegenmaßnahmen wir diesbezüglich in allen Geschäftsbereichen und in der Lieferkette ergreifen. Unsere Verpflichtung zu den Menschenrechten ist in jedem Geschäftsansatz verankert und unterstützt die Einhaltung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs).
OMV respektiert die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in international anerkannten Abkommen, einschließlich derWebsite öffentlich zugänglich. Innerhalb des Unternehmens wird sie an alle Arbeitnehmer:innen über unser Intranet in Form von internen Blogs, Schulungsunterlagen und der OMV Regulations Alignment Platform kommuniziert.
Unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung wird auf der Grundlage von Feedback aus Peer-Reviews, von Benchmarking- und ESG-Ratingagenturen, Berichtsstandards, internen und externen Expertenkonsultationen sowie bestehenden und anstehenden rechtlichen Anforderungen aktualisiert. Die OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung und das OMV Menschenrechtsmanagementsystem werden mit wichtigen internen Interessenträger:innen aus verschiedenen Abteilungen wie People & Culture, HSSE, Sicherheit, Einkauf, Business, Community Relations & Development, Umwelt und Datenschutz koordiniert. Auch der Betriebsrat wird während der Entwicklung oder Überarbeitung der Menschenrechts-Grundsatzerklärung konsultiert. In den Entwurfs- und großen Überarbeitungsphasen dieser Richtlinie fließt auch der Input von externen unabhängigen Menschenrechtsexpert:innen ein. Sie ist auf unsererDie spezifischen Menschenrechtsverpflichtungen, die im Rahmen dieser Richtlinie eingegangen werden, sind im Folgenden aufgeführt.
Arbeitnehmerrechte
Dazu gehören angemessene und existenzsichernde Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Tarifverhandlungen sowie Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir unterstützen die in der Erklärung der ILO definierten fünf grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir haben uns zur Einhaltung der Rechte von Arbeitnehmer:innen in Übereinstimmung mit den Kernarbeitsnormen der ILO verpflichtet und erwarten dies auch von unseren Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen sowie von Joint Ventures, an denen wir beteiligt sind. Wenn lokale arbeitsrechtliche Normen unter den OMV Standards liegen, die auf internationalem Recht zum Schutz der Menschenrechte basieren, richtet sich OMV nach seinen eigenen höheren Standards, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
OMV bemüht sich, ein fairer und verantwortungsvoller Arbeitgeber zu sein. Die Wahrung und Förderung von Arbeitnehmerrechten ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen in einem lokalen und internationalen Umfeld. Sie ist auch entscheidend dafür, dass sich unsere Arbeitnehmer:innen weltweit – im Einklang mit unseren Geschäftsanforderungen – beruflich weiterentwickeln und ihre persönlichen Ziele verwirklichen können. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, Betriebliche Veränderungen und Mindestkündigungsfristen.
Sicherheit
(Voluntary Principles on Security and Human Rights; VPs) und des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister:innen (International Code of Conduct for Private Security Service Providers; ICoC).
Dazu gehören präventive, defensive und gemeinschaftsorientierte Sicherheitsansätze, klare Richtlinien sowie Supervision und Schulungen, die im Einklang mit allen einschlägigen Gesetzen und internationalen Standards oder Initiativen stehen, einschließlich der Freiwilligen Grundsätze zur Wahrung der Sicherheit und der MenschenrechtenGesundheit und Arbeitsschutz
S1 Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen sowie S3 Betroffene Gemeinschaften.
Dazu gehören das Managementsystem von OMV für Arbeits- und Gesundheitsschutz, einschließlich der Richtlinie und des Managementsystems zur Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz, sowie entsprechende Vorkehrungen in den lokalen Gemeinschaften. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden im in den AbschnittenEigentums- und Landrechte
Wir halten uns an internationale bewährte Verfahren, wonach Zwangsumsiedlungen zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken sind. Unrechtmäßige Landnahme wird von uns nicht toleriert. Sind Umsiedlungen unvermeidlich, so sollten alle Betroffenen umfassend und fair entschädigt werden. Im Hinblick auf Landnutzung und Entschädigungszahlungen an lokale Gemeinschaften oder Behörden sorgen wir für faire und transparente Verfahren. Wenn sich Explorations-, Erschließungs- oder Produktionstätigkeiten potenziell auf Gemeinschaften bzw. deren Land auswirken könnten, konsultieren wir im Vorfeld alle relevanten Interessenträger:innen und holen die Erlaubnis ein, das Land entweder vorübergehend oder dauerhaft zu nutzen. Mehr über unseren Ansatz zur Einbeziehung lokaler Gemeinschaften finden Sie im AbschnittLokale Gemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen
FPIC) gemäß dem IFC Performance Standard 7 und dem ILO-Übereinkommen 169 an. Wir wissen, dass es in den Regionen um Māui, Pohokura und Maari in Neuseeland sowie im Distrikt Arma im Jemen indigene Anrainergemeinden gibt. Mehr über unseren Ansatz zur Einbeziehung lokaler Gemeinschaften finden Sie im Abschnitt S3 Betroffene Gemeinschaften.
Wir verpflichten uns zur Konsultation der lokalen Gemeinschaften und erkennen den Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (Free, Prior, and Informed Consent;Umwelt und Klimawandel
OMV anerkennt das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als ein Menschenrecht, das untrennbar mit vielen anderen Menschenrechten verbunden ist. Mit unserer OMV Strategie 2030 haben wir uns verpflichtet, die Energiewende zu unterstützen und zu beschleunigen, ein verantwortungsvolles Ressourcenmanagement zu betreiben und die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu minimieren. Im Wissen um die sozialen Auswirkungen, die die Energiewende mit sich bringt, ist OMV bestrebt, zu einer gerechten Gestaltung des Übergangs zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaft für seine Arbeitnehmer:innen und Anrainergemeinden beizutragen („Just Transition“) und sich mit den sozialen und wirtschaftlichen Folgen auseinanderzusetzen, die aus diesem Übergang resultieren.
Menschenrechtsmanagementsystem
(CSRD, CSDDD) zu berücksichtigen und um es mit der aktualisierten OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung, die 2022 überarbeitet wurde, in Einklang zu bringen.
Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung von OMV stellt unsere Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte in unseren Geschäftstätigkeiten, zur Ermittlung aller potenziellen bzw. tatsächlichen negativen Auswirkungen und zum angemessenen Umgang damit dar. Das Menschenrechtsmanagementsystem von OMV ist unsere interne Leitlinie. Sie bildet die wichtigsten Menschenrechtsthemen in einer Menschenrechtsverantwortungsmatrix ab, beschreibt den Due-Diligence-Prozess und die einschlägigen Instrumentarien und definiert die Rollen und Verantwortlichkeiten. Im Jahr 2024 wurde das Menschenrechtsmanagementsystem überarbeitet, um neue und bevorstehende gesetzliche Anforderungen(AEMR), den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organziation; ILO) und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights; UNGPs) niedergelegt ist.
OMV verpflichtet sich, die Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte aller Arbeitnehmer:innen zu achten, wie dies in der Allgemeinen Erklärung der MenschenrechteUnser Due-Diligence-Prozess und die dazugehörigen Instrumente, die im Menschenrechtsmanagementsystem dokumentiert sind, helfen uns dabei, die Einhaltung unserer Menschenrechtsverpflichtungen sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem auch Maßnahmen der Wirksamkeitsüberprüfung wie das Human Rights Self-Assessment (HRSA) und der Zugang zu Beschwerdekanälen. Wir haben die wichtigsten Menschenrechtsthemen auf Konzernebene ermittelt und in der Menschenrechtsverantwortungsmatrix abgebildet, die Teil unseres internen Menschenrechtsmanagementsystems ist. Sie sind auch in unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung festgeschrieben:
- Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung: OMV setzt sich für Chancengleichheit und eine faire Behandlung aller Arbeitnehmer:innen ein. Gegen unsere Arbeitnehmer:innen sowie gegen Bewerber:innen darf es keine Form der Diskriminierung geben. Bei OMV werden Diskriminierung, Mobbing sowie sexuelle und sonstige Belästigung in Arbeitsbeziehungen unter keinen Umständen toleriert. Wir verbieten jede Form der rassistischen Diskriminierung sowie Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Identität, Alter, Hautfarbe, ethnischer oder sozialer Herkunft, genetischen Merkmalen, Sprache, Religion oder Glaube, politischer oder sonstiger Anschauung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, indigener Herkunft, Vermögen, Familienstand, Behinderung, Gesundheitszustand einschließlich psychischer Gesundheit oder eines sonstigen Status.
- Freiheit von moderner Sklaverei und Kinderarbeit: Wir haben uns verpflichtet, zur Abschaffung aller Formen von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel sowie Kinderarbeit beizutragen.
- Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen: Wir verpflichten uns zu einem transparenten und gerechten Ansatz bei der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmer:innen, der Zahlung lokal angemessener und existenzsichernder Löhne, der Einhaltung angemessener Arbeits- und Ruhezeiten sowie der Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für unsere Belegschaft.
OMV achtet das Recht, Gewerkschaften zu bilden und diesen beizutreten. Das bedeutet, dass wir nicht von der Mitgliedschaft oder Mitwirkung in Gewerkschaften abraten und Maßnahmen unterlassen, die eine angemessene kollektive Arbeitnehmervertretung, einschließlich der Durchführung von Tarifverhandlungen, untergraben. Wenn die Einrichtung einer formellen Arbeitnehmervertretung durch nationale Gesetze verboten wird, ist OMV bestrebt, alternative Formen der Interessenvertretung von Arbeitnehmer:innen stets im Rahmen des jeweiligen geltenden Rechts zu ermöglichen.
-prozesse, einschließlich der Menschenrechts-Grundsatzerklärung von 2022 und des Menschenrechtsmanagementsystems von 2024, bezogen wir eine Vielzahl interner Interessenträger:innen in die Gap-Analyse und Konsultationsphase mit ein. Die Arbeitnehmervertreter:innen wurden auch zu unserem Vorschlag, das E-Learning zu Menschenrechten zu einer obligatorischen Schulungsanforderung für alle Arbeitnehmer:innen zu machen, konsultiert und haben diesen unterstützt.
Wir binden unsere Belegschaft ein, indem wir Arbeitnehmervertreter:innen laufend über Unternehmensentwicklungen, die sich auf ihre Interessen auswirken können, informieren und beraten. Der Betriebsrat wird zu allen Belangen in Bezug auf Arbeitnehmer:innen, wie Bedingungen am Arbeitsplatz und Datenschutz, angehört. Bei der Überarbeitung unserer Menschenrechtsgrundsätze undOMV hat sich öffentlich verpflichtet, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, an denen wir beteiligt sind, zu adressieren und angemessene Maßnahmen zu deren Vermeidung, Minderung und, falls erforderlich, Wiedergutmachung zu ergreifen. Wir erachten Beschwerdemechanismen als unverzichtbares Instrument zur Verhinderung und zum Management unserer negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Arbeitnehmer:innen und andere Interessenträger:innen. Unser Ziel besteht darin, alle eingegangenen Beschwerden in Übereinstimmung mit den UN-Wirksamkeitskriterien zu bearbeiten, unabhängig davon, ob sie auf tatsächlichen oder wahrgenommenen Sachverhalten beruhen und ob der:die Beschwerdeführer:in bekannt oder anonym ist.
(International Labour Organization; ILO), beschrieben sind. Wir haben spezifische Anforderungen in Bezug auf unter anderem Arbeits- und Ruhezeiten, angemessene existenzsichernde Löhne, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die alle im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards stehen, in unsere Menschenrechtsverantwortungsmatrix integriert, die die Grundlage für alle unsere Sorgfaltsprüfungen bildet. Darüber hinaus informieren wir unsere Belegschaft im Rahmen des verpflichtenden E‑Learnings über Menschenrechte. Wo immer wir Lücken in der Umsetzung dieser internationalen Standards feststellen, wie sie in der AEMR bzw. von der ILO oder der OECD festgelegt sind, entwickeln wir Aktionspläne, um diese Lücken zu schließen und unserer Verpflichtung in vollem Umfang gerecht zu werden. Als Unterzeichner des UN Global Compact bekennt sich OMV in vollem Umfang zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. In unserem Code of Conduct und unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung wird unsere Haltung zu Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel ausdrücklich angesprochen und auf die jeweiligen ILO-Übereinkommen verwiesen.
OMV respektiert die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in international anerkannten Abkommen, einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen ArbeitsorganisationMenschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Das Verfahren zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht folgt den Schritten, die in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte definiert sind und in vier Schritten zusammengefasst werden: Ermitteln, Adressieren, Wirksamkeitskontrolle und Abhilfe.
- Zunächst werden die Auswirkungen auf Menschenrechte und die Risiken im Zusammenhang mit unseren aktuellen und zukünftigen Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage der Menschenrechtsverantwortungsmatrix und verschiedener von uns entwickelter Instrumente wie Länderbewertungen, Impact & Risk Mapping und Compliance Checks für Geschäftspartner:innen ermittelt.
- Um nachteilige Auswirkungen zu adressieren, entwickeln wir auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Phase Maßnahmen und Risikominderungspläne. Dieser Prozess umfasst die Zusammenarbeit zwischen Menschenrechtsexpert:innen auf Konzernebene, lokalen Menschenrechtsbeauftragten sowie Fachexpert:innen und stützt sich auf Konsultationen mit internen Interessenträger:innen, externen Expert:innen sowie betroffenen Rechteinhaber:innen.
- Die Wirksamkeit unserer Risikominderungsmaßnahmen wird mithilfe des Human Rights Self-Assessment kontrolliert, das dazu beiträgt, Lücken zu ermitteln und weitere Strategien zu formulieren.
- Wenn nötig, verpflichten wir uns dazu, nachteilige Auswirkungen durch unsere Beschwerdemechanismen, wie den SpeakUp-Kanal und Community-Beschwerdemechanismen, zu beheben.
Menschenrechtsverantwortungsmatrix
Die Menschenrechtsverantwortungsmatrix ist ein präventives Instrument zur Ermittlung und Adressierung von negativen Auswirkungen, die im Zusammenhang mit der Anwendung der Menschenrechtsgrundsätze festgestellt werden. In allen Phasen des fortlaufenden Verfahrens zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verwenden wir sie als gemeinsame Grundlage. Dabei stellen wir die Gegebenheiten vor Ort den in der Matrix definierten konkreten Verantwortlichkeiten gegenüber und identifizieren alle Lücken, auf die wir uns konzentrieren müssen. Dieser Ansatz hilft uns dabei, alle potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu identifizieren – sei es in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Diversität, arbeitsbezogene Themen (z. B. existenzsichernde Löhne und angemessene Ruhezeiten), die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen oder die Menschenrechte in der Lieferkette, wie beispielsweise das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Damit können wir auch Prioritäten für das Management unserer Auswirkungen setzen.
Die Menschenrechtsverantwortungsmatrix zeigt unsere Verantwortlichkeiten für alle wichtigen Menschenrechtsthemenbereiche auf. Dazu gehören auch jene, die wir als wesentliche negative Auswirkungen identifiziert haben. Dies hilft uns dabei, nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte während unseres menschenrechtlichen Due-Diligence-Prozesses zu identifizieren und zu beseitigen. Dies betrifft beispielsweise den Zugang zu Beschwerdemechanismen, die Vereinigungsfreiheit, den Schutz vor Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit sowie faire und transparente Einstellungs- und Entlassungsverfahren.
Seit 2008 bilden wir unsere wichtigsten Verantwortungsbereiche in Bezug auf Menschenrechte in einer umfassenden Menschenrechtsverantwortungsmatrix ab, die als Grundlage für unsere Aktivitäten in diesem Bereich dient. Wir nutzen dieses Instrument, um die Auswirkungen zu ermitteln, unsere Herausforderungen und Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte zu bewerten und unsere Maßnahmen nach ihrer Priorität einzustufen. Dabei unterscheiden wir zwischen wesentlichen, erwarteten und wünschenswerten Maßnahmen. Im Jahr 2023 leiteten wir eine Überarbeitung der Menschenrechtsverantwortungsmatrix ein, nachdem im Jahr davor die Menschenrechts-Grundsatzerklärung des OMV Konzerns überarbeitet worden war. Unter Beibehaltung der allgemeinen Struktur haben wir die inhaltliche und sprachliche Ausrichtung unserer Menschenrechtsverantwortungsmatrix an internationalen Standards und Rechtsvorschriften zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht verbessert. Die Überarbeitung wurde 2024 abgeschlossen und in das Menschenrechtsmanagementsystem integriert.
1 Anstelle des in den ESRS verwendeten Begriffs „Konzept“ wird der Begriff „Richtlinie“ verwendet