S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

SpeakUp-Kanal

[S1-3.32a, 32b, 32c, 32e] [S1-3.AR 30] Unsere Arbeitnehmer:innen und sonstigen Interessenträger:innen spielen eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, Fehlerverhalten am Arbeitsplatz zu identifizieren. OMV fördert eine Kultur der Offenheit und Verantwortlichkeit. Wir ermutigen alle Interessenträger:innen dazu, vermutetes Fehlverhalten zu melden. OMV wendet ein umfassendes Verfahren an, um arbeitsbezogene Missstände zu adressieren und zu beseitigen. Melden Arbeitnehmer:innen beispielsweise Fälle von Belästigung oder Diskriminierung oder haben sie Bedenken wegen unsicherer Arbeitsbedingungen, werden diese Beschwerden untersucht.

Zu den verfügbaren Kanälen für die Meldung arbeitsbezogener Beschwerden gehören lokale Meldemechanismen auf Unternehmensebene und unser Online- SpeakUp-Kanal. Der SpeakUp-Kanal bietet Arbeitnehmer:innen und anderen Interessenträger:innen eine sichere Plattform, um vertraulich und bei Bedarf auch anonym Informationen über von ihnen wahrgenommenes oder beobachtetes potenzielles Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu teilen. Die P&C-Abteilung ist für den Betrieb des SpeakUp-Kanals verantwortlich und verwaltet die Meldung von arbeitsplatzbezogenen Beschwerden mit den Meldenden über das zugehörige IT-Tool. Geschultes P&C-Personal überwacht den Beschwerdeprozess und stellt sicher, dass alle Beschwerden konsistent und fair bearbeitet werden.

Alle Beschwerden, die über unseren SpeakUp-Kanal gemeldet werden, werden umgehend nach folgendem Prozess untersucht: eine erste Vorprüfung zur Priorisierung der Fälle, Zuweisung, Planung, interne Untersuchung, angemessene Lösungsmaßnahmen, klare Kommunikation der Ergebnisse, Follow-up zur Gewährleistung einer wirksamen Umsetzung (sofern erforderlich) und Dokumentation nach Abschluss. Dieser Ansatz stellt sicher, dass alle Beschwerden fair und transparent bearbeitet werden, um ein unterstützendes und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Er gewährleistet überdies, dass jedes Anliegen gründlich geprüft wird und geeignete Maßnahmen zur Lösung der festgestellten Probleme ergriffen werden. OMV bewertet die Wirksamkeit der angebotenen Abhilfemaßnahmen, indem das Unternehmen Feedback von Arbeitnehmer:innen und anderen Interessenträger:innen einholt, die für die Lösung von Problemen erforderliche Zeit im Auge behält und prüft, ob ähnliche Probleme erneut auftreten.

Um eine Wiederholung zu verhindern, stellt OMV sicher, dass die umgesetzten Maßnahmen kontinuierlich überwacht und bei Bedarf verbessert werden. So werden beispielsweise Stichprobenkontrollen und interne Audits durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme und etwaige Lücken oder Bereiche mit Verbesserungsbedarf zu ermitteln. Dieser Ansatz hilft OMV dabei, unsere Arbeitnehmer:innen, unser Unternehmen, unsere Werte, andere Interessenträger:innen und die Gesellschaft als Ganzes zu schützen. Wir erachten Beschwerdemechanismen als unverzichtbares Instrument zur Verhinderung und zum Management negativer Auswirkungen auf Arbeitnehmer:innen. OMV hat dafür eigene Kanäle für Interessenträger:innen eingerichtet, über die Bedenken hinsichtlich eines Fehlverhaltens am Arbeitsplatz gemeldet werden können.

[S1-3.32d] Mit der kürzlich erfolgten Einführung unseres SpeakUp-Kanals bieten wir umfassende Schulungen für Arbeitnehmer:innen an, die mit der Überwachung und Unterstützung des Beschwerdeprozesses befasst sind. Wir informieren alle unsere Arbeitnehmer:innen und die Geschäftsführung über die Verfügbarkeit dieser Kanäle über unsere internen Kommunikationstools. Dabei betonen wir die Bedeutung der Nutzung der Beschwerdekanäle und der Aufrechterhaltung einer offenen Kommunikation. Auf unseren Intranet- und Internetseiten finden sich detaillierte Informationen über die Funktionsweise, Prozesse und Zwecke der Beschwerdebearbeitung. Diese Informationen helfen dabei, Erwartungen zu formulieren, eine ordnungsgemäße Berichterstattung sicherzustellen und zuverlässige Untersuchungen durchzuführen.

[S1-3.33] [S1-3.34] Um sicherzustellen, dass unsere Belegschaft diesem Kanal bei der Meldung von Bedenken vertrauen kann, arbeiten wir auch an der Umsetzung wirksamer Feedback-Mechanismen, zum Beispiel indem wir die Themen des SpeakUp-Kanals zu einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt bei Besprechungen mit dem Betriebsrat machen. Bestimmungen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die arbeitsbezogenes Fehlverhalten melden, sind in unserer P&C Ethics Policy und unserem P&C-Verfahren zur Meldung von Fehlverhalten enthalten. Diese Bestimmungen schützen Arbeitnehmer:innen insbesondere davor, negative Konsequenzen in Bezug auf ihren beruflichen Aufstieg, ihre Fortbildung, ihr Einkommen oder andere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu erfahren, wie beispielsweise Entlassung, Herabstufung, Verweigerung der Beförderung, negative Leistungsbeurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen für Meldungen, die in gutem Glauben gemacht wurden.

[S1-3 AR 30] Zusätzlich zu unserem SpeakUp-Kanal bieten wir verschiedene andere lokale Kanäle auf Unternehmensebene an, wie Hotlines für Arbeitnehmer:innen und für die jeweilige Problemstellung zuständige Ansprechpartner:innen (z. B. People & Culture, Compliance, HSSE-Vertreter oder PetrOmbudsman). In vielen unserer Unternehmen sind Arbeitnehmervertretungen wie Betriebsräte eingerichtet, die bei Beschwerden weitere Unterstützung bieten.

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