Wesentliches Thema: E2 Umweltverschmutzung
Wesentliche Unterthemen: E2 Umweltverschmutzung (Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Bodenverschmutzung, Verschmutzung von lebenden Organismen und Nahrungsressourcen und Mikroplastik) und E2 (Unternehmensspezifisch) Prozesssicherheit
Minimierung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt durch Verhinderung der Verschmutzung von Gewässern und Böden, wo immer möglich, sowie Reduzierung der Emissionen in die Luft
Relevante SDGs:
SDG-Ziele:
6.3Bis 2030 die Wasserqualität durch Verringerung der Verschmutzung, Beendigung des Einbringens und Minimierung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien und Stoffe, Halbierung des Anteils unbehandelten Abwassers und eine beträchtliche Steigerung der Wiederaufbereitung und gefahrlosen Wiederverwendung weltweit verbessern
12.4Bis 2020 einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien und allen Abfällen während ihres gesamten Lebenszyklus in Übereinstimmung mit den vereinbarten internationalen Rahmenregelungen erreichen und ihre Freisetzung in Luft, Wasser und Boden erheblich verringern, um ihre nachteiligen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken
14.1Bis 2025 alle Arten der Meeresverschmutzung, insbesondere durch vom Lande ausgehende Tätigkeiten und namentlich Meeresmüll und Nährstoffbelastung, verhüten und erheblich verringern
OMV setzt sich für den Schutz von Mensch und Natur ein und ergreift Maßnahmen, um die Verschmutzung von Luft, Gewässern und Böden zu verhindern. Wir übernehmen Verantwortung für die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt und sind uns bewusst, dass Verstöße gegen Umweltvorschriften auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene zu finanziellen Verlusten führen und unserer Reputation schaden können. Unsere gesellschaftliche Akzeptanz („License to Operate“) beruht auf unserer Einhaltung der Vorschriften zum Umweltschutz. Dies ist für Regierungsbehörden, Aktionär:innen und andere Interessenträger:innen wie die Öffentlichkeit, lokale Gemeinschaften sowie Umwelt-NGOs und ‑NPOs von entscheidender Bedeutung. Unsere öffentlichen Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt sind im Code of Conduct sowie in der HSSE-Richtlinie von OMV festgeschrieben.
Mit der Eingliederung von Borealis in OMV ist die Eindämmung von Mikroplastikverschmutzung zu einer Priorität geworden. Jeder Polyolefin-Produktionsstandort von Borealis erzeugt Mikroplastik in Form von Granulat, Flakes und Pulver, aber auch in Form von feinen Fäden und Staub. Diese Kunststoffpartikel sind in der Regel kleiner als 5 mm. Mikroplastik ist nicht biologisch abbaubar und sammelt sich an, sobald es einmal in die Umwelt gelangt. Dies gibt zunehmend Anlass zur Besorgnis über potenzielle langfristige negative Auswirkungen von Mikroplastik auf die Ökosysteme und die menschliche Gesundheit. Der Großteil des produzierten Mikroplastiks verlässt die Borealis Produktionsstätten als verpacktes Produkt innerhalb des für den Versand und Vertrieb vorgesehenen Behälters. Allerdings können Vorfälle, bei denen es zu einer unbeabsichtigten Freisetzung von Kunststoffpellets kommt, dazu führen, dass Mikroplastik in die Umwelt gelangt, vor allem dann, wenn ein Rückhalt oder Einsammeln des Kunststoffs nicht möglich ist.