OMV veröffentlicht seit 2008 jedes Jahr einen Nachhaltigkeitsbericht, zuletzt am 7. April 2025. Die Nachhaltigkeitserklärung für 2024 beschreibt, welche Resultate OMV bei den wesentlichen Aspekten im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Governance vorweisen kann. Sie bezieht sich auf die Geschäftstätigkeit von OMV mit Hauptsitz in Wien, Österreich, im Geschäftsjahr 2024.
(UGB) als Teil des Lageberichts des Konzernabschlusses entsprechend den Anforderungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Entsprechend den Berichtspflichten des NaDiVeG (UGB § 243b) werden die für die OMV Aktiengesellschaft besonders relevanten Daten in einem Anhang zu den Governance-Informationen (Kennzahlen der OMV AG) gesondert berichtet.
Diese nicht finanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UnternehmensgesetzbuchDie nicht finanzielle Erklärung wurde außerdem in Übereinstimmung mit den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards; ESRS) zur Vorbereitung auf die Berichtspflicht gemäß der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD) erstellt. Da der Bericht erstmalig zur Gänze den ESRS entspricht, sind gemäß ESRS 1.136 keine Vergleichsinformationen erforderlich. Vergleichsinformationen werden nur für Kennzahlen berichtet, die schon zuvor berichtet wurden und für die sich die Begriffsbestimmungen nicht geändert haben.
Die OMV Nachhaltigkeitserklärung 2024 enthält die von der EU-Taxonomie-Verordnung 2020/852 verlangten Angaben. Unsere Nachhaltigkeitserklärung orientiert sich außerdem an den von Ipieca, API und IOGP entwickelten Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Öl- und Gasindustrie. Bei der Berichterstattung über die Ausrichtung von OMV an den UN-Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals; SDGs) richteten wir uns nach der von der Global Reporting Initiative (GRI) und vom UN Global Compact (UNGC) veröffentlichten Analyse zur Berichterstattung zu den SDGs. Das Dokument ist gleichzeitig unser Fortschrittsbericht zum UNGC. Da die Empfehlungen der Task-Force „klimabezogene Finanzinformationen“ (Task Force on Climate-Related Financial Disclosures; TCFD) – wie zum Beispiel in Bezug auf Governance, Strategie, Risikomanagement und Kennzahlen im Zusammenhang mit klimabezogenen Risiken und Chancen – nun in die ESRS integriert sind, ist für OMV kein separater Index für TCFD-Offenlegungen mehr erforderlich.
Umfang und Grenzen des Berichts
HSSE), einschließlich der Daten zu Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-TreibhausgasemissionenFür die Scope-3-Kategorien 10, 11 und 12 wird der Ansatz der operativen Kontrolle angewendet. Wenn sich beispielsweise im Geschäftsbereich Energy eine OMV Konzerngesellschaft an einer Joint Operation beteiligt und die operative Kontrolle hat, werden 100% des Umsatzes der jeweiligen OMV Konzerngesellschaft berücksichtigt. Allerdings stellt dieser Wert in der Regel nur den Anteil des OMV Konzerns an der Joint Operation dar. (THG-Daten) wurden für die Aktivitäten berichtet (100%), bei denen OMV Betriebsführer ist oder einen Anteil von über 50% hält und einen beherrschenden Einfluss ausübt. Eine Ausnahme ist Scope 3 Kategorie 15 „Investitionen“, für deren Berichterstattung dem Equity-Ansatz gefolgt wird. Der Anteil von OMV an Scope‑1-, Scope‑2- und, sofern relevant, Scope‑3-Emissionen von Investitionen wird in dieser Kategorie erfasst. Handelt es sich bei einer Investition um eine:n Geschäftspartner:in in der vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungskette von OMV, werden die betreffenden Emissionen in Scope 3 in der entsprechenden Kategorie erfasst.
Grundsätzlich wurden die in der Nachhaltigkeitserklärung präsentierten Daten auf Konzernebene erhoben und umfassen analog zum Jahresabschluss des Unternehmens alle voll konsolidierten Gesellschaften. In Bezug auf die folgenden Aspekte geht die Nachhaltigkeitserklärung über den für den Konzernabschluss geltenden Umfang hinaus: Tochtergesellschaften, die mangels Wesentlichkeit nicht im Konzernabschluss konsolidiert sind, werden entsprechend ihrer thematischen Relevanz in die Nachhaltigkeitserklärung aufgenommen. Dieser Rahmen gilt für alle wesentlichen Themen, es sei denn, im Text dieses Berichts wird zu einem bestimmten wesentlichen Thema ausdrücklich Anderweitiges festgelegt. Wenn eine Gesellschaft nicht in die Berichterstattung einbezogen ist, wird dies in einer Fußnote erwähnt. Daten zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (Health, Safety, Security, and Environment;Die Nachhaltigkeitserklärung wurde erstmals in Übereinstimmung mit den ESRS erstellt. In den Themenkapiteln werden nach Möglichkeit Vergleichszahlen angegeben. Bei den von den ESRS eingeführten Kennzahlen wird n.r. verwendet, um das Fehlen von Vergleichsdaten anzuzeigen, sofern nicht anders angegeben. Gegebenenfalls wird die Differenz zwischen den im vorangegangenen Zeitraum angegebenen Zahlen und den korrigierten Vergleichszahlen im Abschnitt Kennzahlen in den Themenkapiteln angegeben. Da dies der erste ESRS-konforme Bericht ist, wurden keine Daten aufgrund von Änderungen in der Berechnungsmethode oder wesentlichen Fehlern angepasst, und es mussten keine wesentlichen Fehler aus früheren Berichtszeiträumen berichtigt werden.
Geschäftsbeziehungen in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden bei der Ermittlung unserer wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen unserer Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt. Die Wesentlichkeit wurde nach der Art der Tätigkeiten, der Geschäftsbeziehungen oder des geografischen Schwerpunkts bestimmt. Relevante Informationen zur Wertschöpfungskette in dieser Erklärung umfassen tatsächliche und potenzielle wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen, die vor- und nachgelagerte Geschäftsbeziehungen betreffen oder sich aus diesen ergeben können, sowie Strategien und Maßnahmen, die über unsere eigenen Tätigkeiten hinausreichen. Gegebenenfalls enthaltene Informationen zur Wertschöpfungskette sind als solche angegeben.