Bilanzierungsgrundsätze
Beim Erstansatz stuft OMV seine finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis (FVOCI) oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) ein. Die Einstufung erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell, nach dem sie vom Konzern gesteuert werden, sowie den vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften der finanziellen Vermögenswerte. Käufe und Verkäufe im Rahmen handelsüblicher Verträge werden zum Handelstag – jenem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen – bilanziert.
Schuldinstrumente werden primär zu fortgeführten Anschaffungskosten und in einem geringen Umfang zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.
OMV berücksichtigt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Wertberichtigungen auf Basis der erwarteten Kreditausfälle (ECL). Die erwarteten Kreditausfälle werden auf Basis externer oder interner Ratings der Kontrahenten und den entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeiten oder in einem bestimmten Fall auf Basis eines wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrags, der durch die Bewertung einer Reihe möglicher Ergebnisse bestimmt wird, ermittelt. Verfügbare zukunftsgerichtete Informationen werden berücksichtigt, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der erfassten Wertberichtigungen haben.
Erwartete Kreditausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Wenn es seit dem Erstansatz keine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos gegeben hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Der 12-Monats-Kreditverlust ist der Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, der innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich ist. Ein finanzieller Vermögenswert weist aus Sicht des Konzerns ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von „Investment Grade“ entspricht.
Wenn das Kreditrisiko hingegen seit dem Erstansatz wesentlich angestiegen ist, ist eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts erforderlich, d. h. die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Für diese Einschätzung berücksichtigt der Konzern alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Darüber hinaus nimmt OMV an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Wenn die Bonität sich wiederum verbessert, geht OMV auf den Ansatz eines 12-Monats-Kreditverlusts zurück. Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn er für mehr als 90 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen vernünftige und vertretbare Informationen vor, dass ein längeres Ausfallkriterium angemessener ist. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisierbar sind.
Für Lieferforderungen und vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen wird eine vereinfachte Vorgehensweise, bei der die Wertberichtigungen mit den über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusten berücksichtigt werden, angewandt. Im Fall, dass es für die ausstehenden Salden eine Kreditversicherung oder Sicherheiten gibt, werden die erwarteten Kreditverluste für den versicherten bzw. garantierten Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Versicherers bzw. Garantiegebers und für den verbleibenden Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten ermittelt.
Die nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet werden, enthalten Lieferforderungen aus Verkaufsverträgen mit vorläufiger Preisfestlegung und Investmentfonds, da die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Weiters sind in dieser Bewertungskategorie Portfolios von Lieferforderungen enthalten, für die eine Verkaufsabsicht besteht.
Eigenkapitalinstrumente werden entweder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) oder durch das sonstige Ergebnis (FVOCI) bewertet. OMV klassifiziert den Großteil seiner nicht börsennotierten Beteiligungen, die mit einer strategischen Zielsetzung und nicht zu Handelszwecken gehalten werden, unwiderrufbar als FVOCI. OMV bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder wenn OMV den Vermögenswert und alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.
OMV bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder wenn OMV den Vermögenswert und alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.
Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Werthaltigkeit und beizulegender Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten
Das Management bewertet periodisch die Forderungen in Zusammenhang mit vom rumänischen Staat rückerstattbaren Ausgaben für Rekultivierungs- und Entsorgungskosten der OMV Petrom SA. Die Schätzung berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der eingeforderten Beträge, die Anforderungen an den Dokumentationsprozess und mögliche Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.
Die Beteiligungen an den russischen Unternehmen JSC GAZPROM YRGM Development (YRGM) und OJSC Severneftegazprom (SNGP) werden seit ihrer Entkonsolidierung infolge des russischen Krieges gegen die Ukraine gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bilanziert.
Am 19. Dezember 2023 hat der russische Präsident einen Erlass in Bezug auf das Juschno-Russkoje-Feld unterzeichnet. Gemäß diesem Dekret sollen die OMV Beteiligungen an den russischen Firmen und damit die OMV Anteile an dem Gasfeld an neue russische Unternehmen übertragen werden. Diese Unternehmen sollen schließlich vom Versicherungsunternehmen JSC SOGAZ und Gazprom gehalten werden. Die Erlöse aus der Übertragung der OMV Anteile an JSC SOGAZ sollen auf ein russisches Sonderkonto eingezahlt werden. Dieser Erlass gleicht einer einseitigen und unumkehrbaren Zwangsenteignung durch die Beschlagnahme der OMV Anteile gegen eine Entschädigung, deren Höhe im Grunde durch Russland festgelegt wird und die auf letztlich unter Russlands Kontrolle stehende Konten gutgeschrieben wird. Am 1. Juli 2024 hat die russische Regierung die neuen Unternehmen gegründet. Den öffentlichen Aufzeichnungen zufolge wurden die OMV zuzurechnenden Anteile bis Jahresende 2024 nicht an die SOGAZ übertragen. Aufgrund dieser Entwicklung sowie der unveränderten Situation hinsichtlich des russischen Krieges gegen die Ukraine geht OMV davon aus, dass seine Beteiligungen an YRGM und SNGP zum 31. Dezember 2024 einen beizulegenden Zeitwert von Null (2023: Null) haben.
OMV hat eine vertragliche Position gegenüber Gazprom aus der Neufeststellung der Reserven aus dem Juschno-Russkoje-Gasfeld, die als Teil des Erwerbs der Beteiligung an diesem Feld 2017 übernommen wurde. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die Reserven vertraglich definiert, und falls die Reserven höher oder niedriger sind als in der Vereinbarung festgelegt, kann entweder OMV verpflichtet sein, Gazprom zu entschädigen (hätte in diesem Fall aber in der Zukunft von höheren Absatzvolumen profitiert), oder kann umgekehrt Gazprom verpflichtet sein, OMV zu entschädigen. Die Zahlung für die Neufeststellung der Reserven ist an die tatsächlich vorhandenen Gasreserven gebunden.
Basierend auf den von einem unabhängigen Experten, der gemäß dem Swap-Vertrag bestellt wurde, ermittelten Reserven hätte OMV Anspruch auf eine Entschädigung. Aufgrund der aktuell schwierigen politischen und rechtlichen Lage in Russland rechnet OMV derzeit nicht mit der Einbringlichkeit dieser vertraglichen Position und bewertet diesen Vermögenswert deshalb mit Null (2023: Null).
In EUR Mio |
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Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
Ergebnisneutral durch das sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet |
Gesamt Buchwert |
davon kurzfristig |
davon langfristig |
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2024 |
|||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden |
128 |
– |
2.230 |
2.358 |
2.358 |
– |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
– |
– |
484 |
484 |
484 |
– |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
128 |
– |
2.714 |
2.842 |
2.842 |
– |
Eigenkapitalinstrumente |
1 |
105 |
– |
106 |
– |
106 |
Investmentfonds |
29 |
– |
– |
29 |
– |
29 |
Anleihen |
– |
– |
91 |
91 |
59 |
33 |
Als Sicherungsinstrumente designierte Derivate |
– |
39 |
– |
39 |
27 |
12 |
Sonstige Derivate |
269 |
– |
– |
269 |
193 |
75 |
Ausleihungen |
– |
– |
1.286 |
1.286 |
5 |
1.282 |
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte |
2 |
– |
1.369 |
1.370 |
790 |
581 |
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte |
301 |
143 |
2.746 |
3.190 |
1.074 |
2.116 |
Finanzielle Vermögenswerte |
429 |
143 |
5.460 |
6.032 |
3.916 |
2.116 |
|
|
|
|
|
|
|
|
2023 |
|||||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Verträgen mit Kunden |
99 |
– |
2.571 |
2.670 |
2.670 |
– |
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
– |
– |
785 |
785 |
785 |
– |
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
99 |
– |
3.356 |
3.455 |
3.455 |
– |
Eigenkapitalinstrumente |
1 |
56 |
– |
57 |
– |
57 |
Investmentfonds |
28 |
– |
– |
28 |
– |
28 |
Anleihen |
– |
– |
285 |
285 |
245 |
39 |
Als Sicherungsinstrumente designierte Derivate |
– |
52 |
– |
52 |
50 |
2 |
Sonstige Derivate |
890 |
– |
– |
890 |
692 |
198 |
Ausleihungen |
– |
– |
910 |
910 |
5 |
905 |
Übrige sonstige finanzielle Vermögenswerte |
2 |
– |
1.610 |
1.612 |
1.139 |
474 |
Summe sonstige finanzielle Vermögenswerte |
921 |
108 |
2.805 |
3.834 |
2.130 |
1.704 |
Finanzielle Vermögenswerte |
1.020 |
108 |
6.160 |
7.288 |
5.584 |
1.704 |
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte enthielten hauptsächlich zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte.
Die Position Ausleihungen enthielt 2024 Ausleihungen und damit verbundene abgegrenzte Zinsen im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens an Bayport Polymers LLC in Höhe von EUR 769 Mio (2023: EUR 701 Mio) sowie EUR 435 Mio (2023: EUR 155 Mio) aus Inanspruchnahmen und damit verbundenen abgegrenzten Zinsen aus einem Aktionärsdarlehensvertrag mit Borouge 4 LLC. Für nähere Details wird auf Anhangangabe 35 – Nahestehende Unternehmen und Personen verwiesen.
Die übrigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte beinhalteten vom rumänischen Staat erstattungsfähige Kosten in Höhe von EUR 429 Mio (2023: EUR 399 Mio) im Zusammenhang mit Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltschutzmaßnahmen der OMV Petrom S.A. Die Forderungen bestanden aus EUR 419 Mio (2023: EUR 391 Mio) betreffend Rekultivierungskosten und aus EUR 9 Mio (2023: EUR 8 Mio) betreffend Kosten im Zusammenhang mit der Umweltsanierung.
Am 2. Oktober 2020 hat die OMV Aktiengesellschaft, als Partei des Privatisierungsvertrags, ein Schiedsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer eingeleitet, in dem es um bestimmte unbezahlte Forderungen des rumänischen Umweltministeriums in Bezug auf Rekultivierungskosten für Bohrungen und Verpflichtungen für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von EUR 31 Mio ging. Am 30. August 2022 erließ das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch und verpflichtete das Umweltministerium, der OMV Petrom S.A. den Betrag von EUR 31 Mio und die entsprechenden Zinsen zu erstatten. Im Oktober 2022 hat das Umweltministerium den Schiedsspruch vor dem Pariser Berufungsgericht beeinsprucht, zum 31. Dezember 2024 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Außerdem hat die OMV Aktiengesellschaft, als Partei des Privatisierungsvertrags, in Q4/22 weitere Schiedsgerichtsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer zu bestimmten unbezahlten Forderungen hinsichtlich Rekultivierungskosten für Bohrungen und Verpflichtungen für Umweltschutzmaßnahmen in Höhe von EUR 47 Mio eingeleitet. Diese wurden zu einem einzigen Verfahren zusammengefasst. Am 15. Jänner 2025 erließ das Schiedsgericht den endgültigen Schiedsspruch und verpflichtete das Umweltministerium, der OMV Petrom S.A. den vollen Betrag und die entsprechenden Zinsen zu erstatten.
Am 20. Dezember 2024 hat die OMV Aktiengesellschaft, als Partei des Privatisierungsvertrags, ein Schiedsverfahren gegen das rumänische Umweltministerium gemäß den Regeln der Internationalen Handelskammer eingeleitet, in dem es um bestimmte unbezahlte Forderungen des rumänischen Umweltministeriums in Bezug auf Rekultivierungskosten für Bohrungen in Höhe von EUR 50 Mio ging. Zum 31. Dezember 2024 war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthielten des Weiteren Forderungen gegenüber Partnern im Bereich Exploration & Produktion sowie Seller Participation Notes und Complementary Notes an Carnuntum DAC (siehe Anhangangabe 36 – Nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen für nähere Details).
In EUR Mio |
|
|
|
|
|
|
---|---|---|---|---|---|---|
|
2024 |
2023 |
||||
Beteiligung |
Beizulegender |
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis |
Dividendenertrag |
Beizulegender |
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis |
Dividendenertrag |
Eavor Technologies Inc. |
53 |
–1 |
– |
34 |
– |
– |
Vulcan Energy Resources Limited |
19 |
–1 |
– |
– |
– |
– |
Hycamite TCD Technologies Ltd. |
9 |
– |
– |
5 |
– |
– |
Wiener Börse AG |
7 |
1 |
1 |
6 |
–1 |
1 |
KIC InnoEnergy SE |
6 |
–2 |
– |
– |
– |
– |
Übrige |
12 |
1 |
5 |
11 |
–1 |
4 |
Eigenkapitalinstrumente zum FVOCI |
105 |
–3 |
6 |
56 |
–2 |
4 |
|
Entsprechend der externen Bonitätseinstufung |
Ausfallswahrscheinlichkeit |
|
---|---|---|---|
|
|
2024 |
2023 |
Risikoklasse 1 |
AAA, AA+, AA, AA–, A+, A, A– |
0,13% |
0,13% |
Risikoklasse 2 |
BBB+, BBB, BBB– |
0,44% |
0,44% |
Risikoklasse 3 |
BB+, BB, BB– |
1,18% |
1,18% |
Risikoklasse 4 |
B+, B, B– |
8,52% |
8,52% |
Risikoklasse 5 |
CCC/C |
29,54% |
29,54% |
Risikoklasse 6 |
SD/D |
100,00% |
100,00% |
Weitere Informationen zur Steuerung des Kreditrisikos können der Anhangangabe 29 – Risikomanagement entnommen werden.
In EUR Mio |
|
|
---|---|---|
|
2024 |
2023 |
1. Jänner |
101 |
65 |
Ausbuchungen |
–6 |
–3 |
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
25 |
41 |
Währungsumrechnungsdifferenzen |
3 |
–1 |
Umgliederung aus der/in die Position zu Veräußerungszwecken gehaltene Vermögenswerte |
3 |
–1 |
31. Dezember |
127 |
101 |
In EUR Mio |
|
|
---|---|---|
|
2024 |
2023 |
Risikoklasse 1 |
666 |
1.155 |
Risikoklasse 2 |
700 |
855 |
Risikoklasse 3 |
952 |
873 |
Risikoklasse 4 |
262 |
252 |
Risikoklasse 5 |
225 |
268 |
Risikoklasse 6 |
37 |
53 |
Bruttobuchwert gesamt |
2.841 |
3.457 |
Erwartete Kreditausfälle |
–127 |
–101 |
Gesamt |
2.714 |
3.356 |
In EUR Mio |
|
|
|
|
||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit |
Gesamt |
||||
|
|
|||||||
|
2024 |
|||||||
1. Jänner |
13 |
32 |
1.442 |
1.487 |
||||
Ausbuchungen |
–0 |
– |
–3 |
–3 |
||||
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
–1 |
–10 |
155 |
144 |
||||
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–0 |
2 |
5 |
7 |
||||
12 |
23 |
1.600 |
1.635 |
|||||
|
|
|
|
|
||||
|
2023 |
|||||||
1. Jänner |
10 |
44 |
1.311 |
1.365 |
||||
Ausbuchungen |
–1 |
– |
–5 |
–6 |
||||
Netto-Neubewertung der erwarteten Kreditausfälle |
4 |
–11 |
140 |
133 |
||||
Währungsumrechnungsdifferenzen |
–0 |
–1 |
–3 |
–5 |
||||
13 |
32 |
1.442 |
1.487 |
|||||
|
In EUR Mio |
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit impaired |
Gesamt |
12-Monate ECL |
Lifetime ECL not credit impaired |
Lifetime ECL credit impaired |
Gesamt |
||||||
|
|
|
||||||||||||
|
2024 |
2023 |
||||||||||||
Risikoklasse 1 |
452 |
– |
– |
452 |
826 |
– |
– |
826 |
||||||
Risikoklasse 21 |
832 |
81 |
91 |
1.004 |
751 |
– |
8 |
759 |
||||||
Risikoklasse 3 |
1.401 |
0 |
– |
1.401 |
1.140 |
94 |
77 |
1.312 |
||||||
Risikoklasse 4 |
0 |
– |
– |
0 |
2 |
– |
– |
2 |
||||||
Risikoklasse 5 |
15 |
– |
22 |
37 |
36 |
– |
22 |
58 |
||||||
Risikoklasse 62 |
– |
– |
1.487 |
1.487 |
– |
– |
1.335 |
1.335 |
||||||
Bruttobuchwert gesamt |
2.700 |
81 |
1.600 |
4.381 |
2.755 |
94 |
1.442 |
4.292 |
||||||
Erwartete Kreditausfälle3 |
–12 |
–23 |
–1.600 |
–1.635 |
–13 |
–32 |
–1.442 |
–1.487 |
||||||
Gesamt |
2.688 |
58 |
– |
2.746 |
2.742 |
62 |
– |
2.805 |
||||||
|