ESRS 2 Allgemeine Angaben
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
BP-1 |
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen |
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärungen |
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BP-2 |
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen |
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GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
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GOV-2 |
Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen |
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GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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GOV-4 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht |
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GOV-5 |
Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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SBM-1 |
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette |
Anhangangabe 7 – Umsatzerlöse |
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SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende |
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IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende |
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IRO-2 |
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten |
E1 Klimawandel
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
GOV-3 |
Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme |
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E1-1 |
Übergangsplan für den Klimaschutz |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende |
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IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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E1-2 |
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
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E1-3 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
Konzern-Cashflow-Rechnung im Konzernabschluss und Konzernanhang |
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten |
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E1-4 |
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel |
Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende |
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel |
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E1-5 |
Energieverbrauch und Energiemix |
Anhangangabe 7 – Umsatzerlöse |
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E1-6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
Anhangangabe 7 – Umsatzerlöse |
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
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E1-7 |
Entnahme von Treibhausgasen und Projekte zur Verringerung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Zertifikate |
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E1-8 |
Interne CO2-Bepreisung |
Anhangangabe 3 – Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende |
E2 Umweltverschmutzung
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
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E2-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
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E2-2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
Konzern-Cashflow-Rechnung im Konzernabschluss und Konzernanhang |
E2-2 Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
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E2-3 |
Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung |
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E2-4 |
Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung |
E2-4 Kennzahlen im Zusammenhang mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden |
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Unternehmensspezifisch: Prozesssicherheit |
E3 Wasser- und Meeresressourcen
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
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E3-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
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E3-2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
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E3-3 |
Ziele im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen |
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E3-4 |
Wasserverbrauch |
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
E4-1 |
Übergangsplan und Berücksichtigung von biologischer Vielfalt und Ökosystemen in Strategie und Geschäftsmodell |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche IROs und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
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IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
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E4-2 |
Konzepte im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
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E4-3 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
E4-3 Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemem |
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E4-4 |
Ziele im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemen |
E4-4 Ziele im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemem |
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E4-5 |
Kennzahlen für die Auswirkungen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosystemveränderungen |
E4-5 Kennzahlen im Zusammenhang mit Biodiversität und Ökosystemveränderungen |
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-2 |
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
E5-2 Maßnahmen und Ressourcen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-3 |
Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft |
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E5-4 |
Ressourcenzuflüsse |
|||||
E5-5 |
Ressourcenabflüsse |
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-3 Wesentliche IROs und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell |
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S1-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens |
S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen hinsichtlich der Arbeitskräfte des Unternehmens S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens |
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S1-2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen |
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S1-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können |
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S1-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze |
S1-4 Maßnahmen zum Umgang mit den IROs hinsichtlich Arbeitskräfte des Unternehmens S1-4 Maßnahmen zum Umgang mit den IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-4 Maßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens |
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S1-5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-5 Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-5 Ziele im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens Frauen auf Führungsebene |
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S1-6 |
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens |
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S1-7 |
Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens |
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S1-8 |
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog |
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S1-9 |
Diversitätskennzahlen |
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S1-10 |
Angemessene Entlohnung |
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S1-11 |
Soziale Absicherung |
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S1-12 |
Menschen mit Behinderungen |
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S1-13 |
Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung |
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S1-14 |
Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit |
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S1-15 |
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben |
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S1-16 |
Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
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S1-17 |
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell |
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S2-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
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S2-2 |
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen |
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S2-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können |
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S2-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
S2-4 Maßnahmen zum Umgang mit den IROs im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
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S2-5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
S2-5 Ziele hinsichtlich der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette |
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S2 |
Unternehmensspezifische Kennzahlen |
Unternehmensspezifische Kennzahlen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
S3 Betroffene Gemeinschaften
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
SBM-2 |
Interessen und Standpunkte der Interessenträger |
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SBM-3 |
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell |
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S3-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
S3-1 Richtlinien im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
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S3-2 |
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen |
S3-2 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen |
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S3-3 |
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können |
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S3-4 |
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen |
S3-4 Maßnahmen zum Umgang mit den IROs im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
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S3-5 |
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen |
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S3 |
Unternehmensspezifische Kennzahlen |
Unternehmensspezifische Kennzahlen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
G1 Unternehmensführung
ESRS Angabepflicht | Aufnahme von Informationen mittels Verweis | Seite | ||||
GOV-1 |
Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane |
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IRO-1 |
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen |
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G1-1 |
Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung |
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G1-2 |
Management der Beziehungen zu Lieferanten |
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G1-3 |
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung |
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G1-4 |
Bestätigte Korruptions- oder Bestechungsfälle |
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G1-6 |
Zahlungspraktiken |
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Unternehmensspezifisch: Cybersicherheit |
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Unternehmensspezifisch: Wirtschaftliche Auswirkungen |
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben
Angabepflicht und zugehöriger Datenpunkt | SFDR Referenz1 | Säule-3-Referenz2 | Benchmark-Verordnungs-Referenz3 | EU-Klimagesetz-Referenz4 | Wesentlichkeit | Art der Angabepflicht | Seite | |||||||||
ESRS 2 GOV-1 |
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 (d) |
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/181627 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
||||||||||||
ESRS 2 GOV-1 |
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Absatz 21 (e) |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2 GOV-4 |
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen Absatz 40 (d) i |
Indikator Nr. 4 Tabelle 1 in Anhang I |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/245328 der Kommission, Tabelle 1: Qualitative Angaben zu Umweltrisiken, und Tabelle 2: Qualitative Angaben zu sozialen Risiken |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
|||||||||||
ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung von Chemikalien Absatz 40 (d) ii |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 2 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
||||||||||||
ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen Absatz 40 (d) iii |
Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/181829, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
nicht wesentlich |
n.a. |
|||||||||||
ESRS 2 SBM-1 |
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und der Produktion von Tabak Absatz 40 (d) iv |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS E1-1 |
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 |
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E1-1 |
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten ausgenommen sind Absatz 16 (g) |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben d bis g und Artikel 12 Absatz 2 |
nicht wesentlich |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E1-4 |
THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 |
Indikator Nr. 4 in Anhang I Tabelle 2 |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 6 |
wesentlich |
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel |
||||||||||
ESRS E1-5 |
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen aufgeschlüsselt nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren) Absatz 38 |
Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E1-5 |
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 |
Indikator Nr. 5 Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E1-5 |
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren Absatz 40 to 43 |
Indikator Nr. 6 Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E1-6 |
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen Absatz 44 |
Indikatoren Nr. 1 und 2 in Anhang I Tabelle 1 |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 1: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Kreditqualität der Risikopositionen nach Sektoren, Emissionen und Restlaufzeit |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 5 Absatz 1, Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 |
wesentlich |
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
||||||||||
ESRS E1-6 |
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absatz 53 to 55 |
Indikator Nr. 3 Tabelle 1 in Anhang I |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Meldebogen 3: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Angleichungskennzahlen |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Artikel 8 Absatz 1 |
wesentlich |
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-Gesamtemissionen |
||||||||||
ESRS E1-7 |
Entnahme von Treibhausgasen und CO2-Zertifikate Absatz 56 |
Verordnung (EU) 2021/1119, Artikel 2 Absatz 1 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E1-9 |
Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber klimabezogenen physischen Risiken Absatz 66 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II |
wesentlich |
schrittweise Einführung angewendet |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E1-9 |
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und chronischem physischem Risiko Absatz 66 (a) |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko |
wesentlich |
schrittweise Einführung angewendet |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E1-9 |
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem physischen Risiko befinden Absatz 66 (c). |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 der Kommission, Absätze 46 und 47; Meldebogen 5: Anlagebuch – Physisches Risiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Risikopositionen mit physischem Risiko |
wesentlich |
schrittweise Einführung angewendet |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E1-9 |
Aufschlüsselungen des Buchwerts seiner Immobilien nach Energieeffizienzklassen Absatz 67 (c). |
Artikel 449a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013; Durchführungsverordnung (EU) der Kommission 2022/2453, Absatz 34; Meldebogen 2: Anlagebuch – Übergangsrisiko im Zusammenhang mit dem Klimawandel: Durch Immobilien besicherte Darlehen – Energieeffizienz der Sicherheiten |
wesentlich |
schrittweise Einführung angewendet |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E1-9 |
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen Chancen Absatz 69 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
schrittweise Einführung angewendet |
n.a. |
|||||||||||
ESRS E2-4 |
Menge jedes in Anhang II der E-PRTR-Verordnung (Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird Absatz 28 |
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 1 Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 2 Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
E2-4 Kennzahlen im Zusammenhang mit der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden |
||||||||||||
ESRS E3-1 |
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 |
Indikator Nr. 7 Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E3-1 |
Spezielles Konzept Absatz 13 |
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks, and Opportunities; IROs) |
||||||||||||
ESRS E3-1 |
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS E3-4 |
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten Wassers Absatz 28 (c) |
Indikator Nr. 6.2 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E3-4 |
Gesamtwasserverbrauch in m3 je Nettoerlös aus eigenen Tätigkeiten Absatz 29 |
Indikator Nr. 6.1 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2- IRO 1 – E4 |
Absatz 16 (a) i |
Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2- IRO 1 – E4 |
Absatz 16 (b) |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2- IRO 1 – E4 |
Absatz 16 (c) |
Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E4-2 |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft Absatz 24 (b) |
Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 2 |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS E4-2 |
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 (c) |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 2 |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS E4-2 |
Konzepte zur Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 (d) |
Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 2 |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS E5-5 |
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 (d) |
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 2 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS E5-5 |
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 1 |
nicht wesentlich |
n.a. |
||||||||||||
ESRS 2- SBM3 – S1 |
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 (f) |
Indikator Nr. 13 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS 2- SBM3 – S1 |
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 (g) |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
Auswirkungen, Risiken und Chancen |
||||||||||||
ESRS S1-1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 20 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen hinsichtlich der Arbeitskräfte des Unternehmens |
||||||||||||
ESRS S1-1 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 21 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens S1-1 Spezifische Richtlinien und Verpflichtungen hinsichtlich der Arbeitskräfte des Unternehmens |
||||||||||||
ESRS S1-1 |
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels Absatz 22 |
Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS S1-1 |
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von Arbeitsunfällen Absatz 23 |
Indikator Nr. 1 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS S1-3 |
Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 (c) |
Indikator Nr. 5 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS S1-14 |
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 (b) and (c) |
Indikator Nr. 2 in Anhang I Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
||||||||||||
ESRS S1-14 |
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Krankheiten bedingten Ausfalltage Absatz 88 (e) |
Indikator Nr. 3 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
|||||||||||||
ESRS S1-16 |
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 (a) |
Indikator Nr. 12 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
|||||||||||
ESRS S1-16 |
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 (b) |
Indikator Nr. 8 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) |
||||||||||||
ESRS S1-17 |
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 (a) |
Indikator Nr. 7 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
||||||||||||
ESRS S1-17 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 104 (a) |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 und Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
wesentlich |
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten |
|||||||||||
ESRS 2- SBM3 – S2 |
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in der Wertschöpfungskette Absatz 11 (b) |
Indikatoren Nr. 12 und 13 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell |
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ESRS S2-1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 17 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
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ESRS S2-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette Absatz 18 |
Indikatoren Nr. 11 und 4 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
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ESRS S2-1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 19 |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
wesentlich |
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ESRS S2-1 |
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden Absatz 19 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
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ESRS S2-4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette Absatz 36 |
Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
Unternehmensspezifische Kennzahlen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette |
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ESRS S3-1 |
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
wesentlich |
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ESRS S3-1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte bzw. der OECD-Leitlinien Absatz 17 |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
wesentlich |
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ESRS S3-4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 |
Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
Unternehmensspezifische Kennzahlen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften |
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ESRS S4-1 |
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 |
Indikator Nr. 9 in Anhang I Tabelle 3 und Indikator Nr. 11 in Anhang I Tabelle 1 |
nicht wesentlich |
n.a. |
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ESRS S4-1 |
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien Absatz 17 |
Indikator Nr. 10 in Anhang I Tabelle 1 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816, Anhang II Delegierte Verordnung (EU) 2020/1818 Artikel 12 Absatz 1 |
nicht wesentlich |
n.a. |
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ESRS S4-4 |
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 |
Indikator Nr. 14 in Anhang I Tabelle 3 |
nicht wesentlich |
n.a. |
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ESRS G1-1 |
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 (b) |
Indikator Nr. 15 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
Förderung des Bewusstseins für ethische Werte und Prinzipien |
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ESRS G1-1 |
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 (d) |
Indikator Nr. 6 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
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ESRS G1-4 |
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Absatz 24 (a) |
Indikator Nr. 17 in Anhang I Tabelle 3 |
Delegierte Verordnung (EU) 2020/1816 der Kommission, Anhang II |
wesentlich |
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ESRS G1-4 |
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 (b) |
Indikator Nr. 16 in Anhang I Tabelle 3 |
wesentlich |
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1 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (ABl. L 317 vom 9.12.2019, S. 1).
2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Eigenmittelverordnung) (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
3 Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2014/17/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (ABl. L 171 vom 29.6.2016, S. 1).
4 Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 („Europäisches Klimagesetz“) (ABl. L 243 vom 9.7.2021, S. 1). |
Inspektionen) und Abhilfemaßnahmen, die den Seveso-Anforderungen an allen Standorten entsprechen. Alle von uns hergestellten und eingekauften Produkte sind zertifiziert und Sicherheitsdatenblätter werden auf unserer Website öffentlich zugänglich gemacht.
Besorgniserregende und besonders besorgniserregende Stoffe sind für OMV nicht wesentlich, da die Wahrscheinlichkeit von Vorfällen aufgrund der hohen Prozesssicherheitsstandards, der Vermeidung von Kontaminationen und der strengen behördlichen Auflagen gering ist. Diese Bewertung basiert auf Daten und Informationen, wie zum Beispiel Daten zu Vorfällen, und berücksichtigt auch die EU-Rechtsvorschriften. Darüber hinaus gelten behördliche Auflagen (z. B. Genehmigungen,CSRD und ESRS erstellt wird, enthält die Mindestangaben gemäß ESRS 2 sowie die Pflichtangaben für das erste Jahr. Basierend auf den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse analysierten wir die Wesentlichkeit für alle Angabepflichten. Mehr über den Prozess finden Sie unter IRO-1-53a/b. Folglich wurden alle Angabepflichten und Datenpunkte im Zusammenhang mit Themen und Unterthemen, die bei der Wesentlichkeitsanalyse als unwesentlich eingestuft wurden, aus dieser Erklärung ausgeschlossen.
Die erste Nachhaltigkeitserklärung, die gemäß