S2-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

[S2-3.27a] Wir betrachten Beschwerdemechanismen als ein zentrales Instrument zur Verhinderung und zum Management negativer Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften, Arbeitnehmer:innen und andere Interessenträger:innen, einschließlich Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Im Einklang mit den UN-Wirksamkeitskriterien sind wir bestrebt, alle eingegangenen Beschwerden zu bearbeiten, unabhängig davon, ob sie auf tatsächliche oder vermeintliche Sachverhalte zurückzuführen sind und ob der:die Beschwerdeführer:in bekannt oder anonym ist. Diese Mechanismen bieten einen Kanal zur Ermittlung potenzieller negativer Auswirkungen, zur Beilegung von Beschwerden und, falls wir eine negative Auswirkung verursacht oder dazu beigetragen haben, zur Behebung der Auswirkung für die Rechteinhaber:innen. Wir erkennen an, dass durch diese Mechanismen die Rechte der Interessenträger:innen, rechtliche Schritte einzuleiten oder sonstige Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, nicht beeinträchtigt werden dürfen. Jede Beschwerde einer Arbeitskraft in der Wertschöpfungskette wird gründlich untersucht, wobei Vertraulichkeit, Datenschutz, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen, Gleichbehandlung, Objektivität und Unparteilichkeit gewährleistet sind. Wo immer OMV negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten verursacht oder dazu beigetragen hat, ergreifen wir Abhilfemaßnahmen, um diesen entgegenzuwirken oder sie zu mildern, wie etwa durch finanzielle oder nicht finanzielle Entschädigung, Restitution, Wiederherstellung, Rehabilitation oder andere Abhilfemaßnahmen. Bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahme arbeiten wir mit den betroffenen Rechteinhabern zusammen und stellen sicher, dass die Abhilfemaßnahme rechtskonform ist und nicht zu Folgeschäden führt. Die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette können ihre Anliegen über die folgenden Kanäle vorbringen: den SpeakUp-Kanal, Community-Beschwerdemechanismen und unsere Integrity Platform für Whistleblowing. Alle diese Kanäle wurden von OMV eingerichtet.

SpeakUp-Kanal

[S2-2.27a, 27b] [S2-3.27b] [S2-3 AR 23] Unser allgemeiner Ansatz zur Behebung einer identifizierten wesentlichen negativen Auswirkung in Bezug auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette besteht in der Bereitstellung von Beschwerdemechanismen. Im Oktober 2024 richtete OMV einen neuen SpeakUp-Kanal ein, der allen Arbeitskräften in unserer Wertschöpfungskette ein Verfahren und ein Instrument zur Verfügung stellt, um Bedenken in Bezug auf schwerwiegendes arbeitsbezogenes Fehlverhalten, einschließlich Diskriminierung, Belästigung, ungleicher Beschäftigungschancen und jeglicher Verletzung arbeitsbezogener Menschenrechte (wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel) zu äußern und diese untersuchen zu lassen. Er steht allen internen und externen Interessenträger:innen zur Verfügung und ist somit ein gemeinsamer Kanal für unsere eigene Belegschaft und Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. [S2-2.27c] Um den Zugang zum SpeakUp-Kanal für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verbessern, wird OMV im Jahr 2025 speziell an unsere Geschäftspartner:innen gerichtete Kommunikationsaktivitäten starten. Weitere Informationen über den SpeakUp-Kanal werden im Jahr 2025 auf der OMV Website verfügbar sein. [S2-2.27d] Mehr über das Verfahren, mit dem wir die Verfügbarkeit des SpeakUp-Kanals unterstützen, sowie zu unserem Ansatz zur Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung der Wirksamkeit unseres SpeakUp-Kanals finden Sie im Abschnitt S1 Arbeitskräfte des Unternehmens.

Community-Beschwerdemechanismen (CGMs)

[S2-3.27b] Bei Menschenrechtsproblemen oder anderen Belangen in Verbindung mit der OMV Geschäftstätigkeit, wie etwa Lärm, Verschlechterung der Bodenqualität oder Wasserverschmutzung, kann jede externe Partei – auch Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – lokal verfügbare Community-Beschwerdemechanismen (Community Grievance Mechanisms; CGMs) nutzen. Diese Mechanismen werden im Einklang mit den Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie geltenden nationalen Vorschriften für Beschwerdeverfahren entwickelt und stehen an unseren Betriebsstandorten zur Verfügung. Sie ermöglichen die Meldung von Beschwerden, die Identifizierung potenziell nachteiliger Auswirkungen, die Lösung von Problemen und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, wenn OMV negative Auswirkungen verursacht oder dazu beigetragen hat. Die CGMs, die von Community-Relations-Teams oder speziellen Beauftragten gemanagt werden, stehen an unseren Standorten zur Bearbeitung von Beschwerden von externen Interessenträger:innen zur Verfügung. Gemäß dem Code of Conduct von OMV müssen Geschäftspartner:innen von OMV, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls über einen zugänglichen und wirksamen Beschwerdemechanismus (oder einen anderen Mechanismus nach geltendem Recht) für ihre eigenen Arbeitskräfte und andere Interessenträger:innen verfügen, damit Menschenrechtsverletzungen gemeldet werden können. Auch bei Kontrollen der Einhaltung der Menschenrechte (z. B. bei Kontrollen vor Ort) überprüfen wir die Zugänglichkeit der Beschwerdemechanismen für Arbeitskräfte. [S2-3.27c, 27d] Wir bemühen uns, alle Beschwerden umgehend zu lösen. Je nach Schweregrad und Art des Sachverhalts können die Reaktionszeiten zwischen 24 Stunden für dringende Fälle und maximal 45 Tagen für Fälle liegen, die eingehende Untersuchungen erfordern. Unser Ansatz steht im Einklang mit dem bewährten Verfahren von Ipieca und den Wirksamkeitskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und stellt sicher, dass unsere CGMs legitim, zugänglich, berechenbar, gerecht, transparent und rechtekompatibel sind, sich kontinuierlich verbessern und auf Dialog basieren. Mehr über das Verfahren, mit dem wir die Verfügbarkeit unserer CGMs unterstützen, sowie über unseren Ansatz zur Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung seiner Wirksamkeit finden Sie im Abschnitt S3 Betroffene Gemeinschaften.

Integrity Platform

[S2-3.27b] Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette sind wertvolle Informationsquellen, um Verstöße gegen Ethikstandards zu identifizieren. Um dies zu erleichtern, hat OMV einen Whistleblower-Mechanismus eingeführt, die sogenannte „Integrity Platform“. [S2-3.27c] [S2-2.27d] Mehr über das Verfahren, mit dem wir die Verfügbarkeit der Integrity Platform unterstützen, sowie über unseren Ansatz zur Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung seiner Wirksamkeit finden Sie im Abschnitt G1 Ethische Geschäftspraktiken.

[S2-3.28] Der Bekanntheitsgrad von Beschwerdekanälen und das Vertrauen in diese werden im Rahmen von Auditgesprächen mit Arbeiter:innen bewertet. Zusätzlich zur derzeitigen Arbeitsweise definieren wir zurzeit eine Methode zur Messung der Wirksamkeit der Umsetzung aller drei Kanäle. OMV verfügt über mehrere Beschwerdekanäle und -mechanismen, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette allfällige Probleme ansprechen können. Alle diese Kanäle sind gegen Vergeltungsmaßnahmen geschützt, indem sie Methoden wie den von OMV gesetzlich geforderten „Whistleblower-Schutz“ anwenden. Sie werden in Schulungen, Sitzungen und Veranstaltungen vermittelt und sind auf unserer Website und an den Standorten (z. B. über CGMs) öffentlich zugänglich. Bei Audits werden Gespräche mit Arbeiter:innen geführt, um ihr Vertrauen in diese Beschwerdekanäle zu bewerten.

CGMs
Community Grievance Mechanisms; Community-Beschwerdemechanismen

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