22. Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens

Grundkapital

Das Grundkapital der OMV Aktiengesellschaft besteht aus 327.272.727 (2023: 327.272.727) voll einbezahlten Stückaktien mit einem Gesamtbetrag von EUR 327.272.727 (2023: EUR 327.272.727). Es bestehen weder unterschiedliche Aktiengattungen noch Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Für das Geschäftsjahr 2024 sind alle Aktien dividendenberechtigt, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

In der Hauptversammlung vom 29. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis einschließlich 29. September 2025 das Grundkapital der OMV Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats – auf einmal oder in mehreren Tranchen – um insgesamt höchstens EUR 32.727.272 durch Ausgabe von bis zu 32.727.272 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 Aktiengesetz durchgeführt werden. Der Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen können durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt werden.

Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung (i) dem Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere Long-Term-Incentive-Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen dient.

Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben.

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen wurden bei der OMV Aktiengesellschaft durch Mittel gebildet, die der OMV Aktiengesellschaft von ihren Anteilseignern aufgrund ihrer Eigentümerstellung über das Grundkapital zugeführt wurden.

Hybridkapital

Bilanzierungsgrundsätze

Die Nettoerlöse aus den Hybridschuldverschreibungen werden gemäß IFRS zur Gänze als Eigenkapital klassifiziert, da die Rück- sowie Zinszahlungen im alleinigen Ermessen von OMV liegen.

Das im Eigenkapital ausgewiesene Hybridkapital in Höhe von EUR 1.986 Mio besteht aus unbefristeten, nachrangigen Hybridschuldverschreibungen.

Am 7. Dezember 2015 begab OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.500 Mio in zwei Tranchen von je EUR 750 Mio:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 mit einem erstmöglichen Kündigungstag im Jahr 2021, wurden gekündigt und zu ihrem Nennbetrag (zuzüglich Zinsen) am 30. November 2021 zurückgezahlt.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 9. Dezember 2025 (ausschließlich), dem erstmöglichen Kündigungstag von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 6,250% verzinst. Ab 9. Dezember 2025 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht, verzinst.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 9. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die OMV Hauptversammlung beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Am 1. September 2020 begab OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.250 Mio in zwei Tranchen (Tranche 1: EUR 750 Mio; Tranche 2: EUR 500 Mio) mit folgender Verzinsung:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 werden bis zum 1. September 2026 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 1, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,500% verzinst. Vom ersten Resettermin (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 1. September 2029 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 1. September 2029 (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres-Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 1. September eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die OMV Hauptversammlung beschließt, eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Die zum 31. Dezember 2024 ausstehenden Hybridschuldverschreibungen haben keinen Endfälligkeitstag und können seitens OMV unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. OMV hat insbesondere das Recht, die Hybridschuldverschreibungen zu bestimmten Stichtagen zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung werden sämtliche ausständige Zinsen zur Zahlung fällig. Im Fall eines Kontrollwechsels, zum Beispiel, hat OMV die Möglichkeit, die Hybridschuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, anderenfalls tritt gemäß Anleihebedingungen eine Erhöhung der Verzinsung ein.

Am 3. April 2024 hat der Vorstand die Rückzahlung der am 19. Juni 2018 begebenen Hybridschuldverschreibung mit einem Volumen von EUR 500 Mio mit erstem Rückzahlungstermin 2024 beschlossen. Folglich wurde der Marktwert der Hybridschuldverschreibung von Eigenkapital auf kurzfristige Anleihen umgegliedert. OMV hat die Hybridschuldverschreibung 2018 entsprechend § 5 Abs. 3 der Anleihebedingungen mit Wirkung zur ersten Kündigungsmöglichkeit, zum 17. Juni 2024, gekündigt und zu ihrem Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.

Gewinnrücklagen

Die Ergebnisse aller in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen sind unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge in den Gewinnrücklagen des Konzerns enthalten.

Eigene Anteile

Bilanzierungsgrundsätze

Bei Erwerb eigener Aktien wird das Eigenkapital in Höhe der Anschaffungskosten der zurückgekauften eigenen Anteile gekürzt. Gewinne oder Verluste aus dem erneuten Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu den Anschaffungskosten erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

Zuletzt in der Hauptversammlung vom 28. Mai 2024 wurde der Vorstand ermächtigt:

  1. gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft,
  2. während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung,
  3. zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage vor dem jeweiligen Rückkauf der Aktien liegen darf, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält.

Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine jede sonstige gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen erfolgen.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats aber ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

In der Hauptversammlung vom 2. Juni 2021 wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, somit bis einschließlich 1. Juni 2026, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Die direkt im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Gewinne und Verluste und damit verbundenen Steuereffekte setzten sich wie folgt zusammen:

Steuereffekte im Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses

In EUR Mio

 

 

 

 

 

 

 

2024

2023

 

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+)1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+)1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Währungsumrechnungsdifferenzen

511

0

511

–542

–0

–542

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges

–8

2

–6

–360

83

–277

Gewinne (+)/Verluste(–) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

–16

0

–16

–58

7

–51

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

–3

1

–3

–2

1

–2

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges, die nachfolgend auf den Buchwert des Grundgeschäftes übertragen werden

4

–1

3

–27

6

–21

Auf at-equity bewertete Beteiligungen entfallender Anteil am sonstigen Ergebnis

42

n.a.

4

02

n.a.

0

Sonstiges Ergebnis des Jahres

491

2

493

–989

97

–893

1

Enthält Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern für die österreichische Steuergruppe. Weitere Details sind in der Anhangangabe 14 – Steuern vom Einkommen und Ertrag – zu finden.

2

Stellt das Nettoergebnis (nach Steuern) dar.

Am 28. Mai 2024 genehmigte die Hauptversammlung die Zahlung einer Gesamtdividende von EUR 5,05 pro Aktie, davon EUR 2,95 je dividendenberechtigter Aktie als reguläre Dividende und EUR 2,10 je dividendenberechtigter Aktie als zusätzliche Dividende. Die gesamte Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte im Juni 2024 und betrug EUR 1.652 Mio. 2023 betrug die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2022 EUR 1.652 Mio (EUR 5,05 je Aktie). Im Jahr 2024 beliefen sich die bezahlten Zinsen für im Eigenkapital ausgewiesene Hybridanleihen auf EUR 80 Mio (2023: EUR 94 Mio).

Am 4. Februar 2025 wurde seitens des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft eine Gesamtdividende von EUR 4,75 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Gesamtdividende umfasst eine reguläre Dividende von EUR 3,05 pro Aktie und eine zusätzliche Dividende von EUR 1,70 pro Aktie, welche von der Hauptversammlung in 2025 zu genehmigen sind.

Eigene Anteile

 

Anzahl der Aktien

in EUR Mio

1. Jänner 2023

201.674

2,2

Abgang

–59.667

–0,7

31. Dezember 2023

142.007

1,6

Abgang

–84.678

–0,9

31. Dezember 2024

57.329

0,6

Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile

 

Anzahl der Aktien

Eigene Anteile

Im Umlauf befindliche Anteile

1. Jänner 2023

327.272.727

201.674

327.071.053

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–59.667

59.667

31. Dezember 2023

327.272.727

142.007

327.130.720

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–84.678

84.678

31. Dezember 2024

327.272.727

57.329

327.215.398

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