Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell |
ESRS 2-GOV-2 Vom Management behandelte Nachhaltigkeitsaspekte, ESRS 2-GOV 2.26a ESRS 2-GOV-3 Anreizsysteme, GOV 3.29a-e ESRS 2-SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell, ESRS 2-SBM 3.48a-b Die Sorgfaltspflicht ist in die Governance, die Strategie und das Geschäftsmodell des Unternehmens eingebunden. Mehr dazu finden Sie jeweils im Abschnitt Managementprozesse und Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zum betreffenden wesentlichen Thema. |
Einbindung betroffener Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte der Sorgfaltspflicht |
ESRS 2 GOV-2 Vom Management behandelte Nachhaltigkeitsaspekte, ESRS 2-GOV 2.26a ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen, ESRS 2-SBM-2.45a-i-v, S1-SBM-2.12, S2-SBM-2.9, S3-SBM-2.8 Themenbezogene ESRS, S1-SBM-2.12, S1-1.19, S1-2.27, S2-2, S3–2 ESRS 2-IRO-1 Verfahren für die Wesentlichkeitsanalyse, ESRS 2-IRO-1.53b-iii ESRS 2-MDR-P Überblick über die Konzepte, E5-1, E5-1.14, E4-2, E4-2.22, E3-1, E3–1.14, E2-1, E2-1.14, S1-1, S1-1.24, S2-1, S2-1.16, S3-1, S3-1.14 Das Unternehmen bindet betroffene Interessenträger:innen in alle wichtigen Schritte des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht ein. Das Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte umfasst die kontinuierliche Einbindung und Konsultation externer Interessenträger:innen, einschließlich jener, auf die unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen haben. Diese Einbindung ist Teil der Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen auf die Menschenrechte, der Integration und Umsetzung der Due-Diligence-Ergebnisse, der Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen und der Kommunikation darüber, wie diese Auswirkungen gehandhabt werden. Mehr über die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht finden Sie in der OMV Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel. |
Ermittlung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen |
ESRS 2-SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen, ESRS 2-SBM-2.48a-b ESRS 2-IRO-1 Verfahren für die Wesentlichkeitsanalyse, ESRS 2 IRO-1.53a, 53e, 53g, E1.20a, 20b-ii, 20c-i; E1.21; E2.11a; E4.17c Die OMV Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel aus dem Jahr 2023 erläutert, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von OMV vier Schritte umfasst. Der erste dieser Schritte ist die Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unserer aktuellen und künftigen Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte. Dies zeigt, dass auch die Identifizierung und Bewertung nachteiliger Auswirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Menschenrechten, Teil der Verfahren von OMV zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht sind. |
Maßnahmen gegen diese nachteiligen Auswirkungen |
Themenbezogene ESRS, E1-3, E2-2, E3-2, E4-3, E5-2, S1-4, S2-4, S3-4 OMV ergreift Maßnahmen zur Bewältigung nachteiliger Auswirkungen, die im Zuge des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht festgestellt werden. Mehr dazu finden Sie in der OMV Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel aus dem Jahr 2023. Das Verfahren von OMV zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte umfasst vier Schritte: die Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unserer aktuellen und künftigen Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte, die Integration und Umsetzung der Due-Diligence-Ergebnisse bei unseren Tätigkeiten, die Überprüfung der Wirksamkeit unserer Maßnahmen sowie die Kommunikation darüber, wie diese Auswirkungen gehandhabt werden. |
Überprüfung und Kommunikation der Wirksamkeit dieser Bemühungen |
ESRS 2-MDR-T Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen durch Zielvorgaben, E1-4, E2-3, E5-3, S1-5, S2-5, S3-3 OMV überprüft die Wirksamkeit seiner Bemühungen zur Bewältigung der im Zuge des Verfahrens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht festgestellten nachteiligen Auswirkungen. Mehr dazu finden Sie in der OMV Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel aus dem Jahr 2023. Die Erklärung umreißt das Verfahren von OMV zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte, der vier Schritte umfasst: die Bewertung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen unserer aktuellen und künftigen Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte, die Integration und Umsetzung der Due-Diligence-Ergebnisse bei unseren Tätigkeiten, die Überprüfung der Wirksamkeit unserer Maßnahmen sowie die Kommunikation darüber, wie diese Auswirkungen gehandhabt werden. |