14. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Bilanzierungsgrundsätze

Neben Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern werden auch die für das E&P-Geschäft typischen Steuern aus der Öl- und Gasproduktion wie z. B. die jeweiligen Anteile des Landes bzw. der nationalen Ölgesellschaft aus bestimmten EPSA-Verträgen als Ertragsteuern behandelt und ausgewiesen.

Ein Explorations- und Produktionsteilungsvertrag (Exploration and Production Sharing Agreement, EPSA) ist eine Vertragsform bei Erdöl- und Erdgaslizenzen, bei der sich ein oder mehrere Ölunternehmen und das Gastland bzw. die nationale Ölgesellschaft die Erdöl- bzw. Erdgasproduktion nach einem festgelegten Schlüssel teilen. Explorationsaufwendungen werden dabei grundsätzlich von den Ölgesellschaften getragen und nur im Erfolgsfall vom Staat oder der nationalen Ölgesellschaft in Form des sogenannten „cost oil“ erstattet. In bestimmten EPSA-Verträgen stellen die Anteile an der Produktion, die der nationalen Ölgesellschaft zustehen, eine Form der Ertragsbesteuerung dar. In solchen Fällen wird der Anteil der nationalen Ölgesellschaft an der Produktion in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertragsteueraufwand dargestellt.

Für temporäre Differenzen werden latente Steuern bilanziert. Aktive latente Steuern werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, noch nicht genutzten Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Der Konzern wendete die temporäre, verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung darüber, wann sie sich wahrscheinlich umkehren werden und ob zu versteuernde Gewinne in ausreichender Höhe den aktiven latenten Steuern zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung entgegenstehen. Diese Beurteilung der Realisierbarkeit macht Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne erforderlich und unterliegt deshalb Unsicherheiten. Bei OMV erfolgt diese Beurteilung auf Basis einer Planung über die Feldlebensdauern bei E&P-Konzerngesellschaften bzw. über einen Zeitraum von fünf Jahren bei allen anderen Konzerngesellschaften.

2024 wurde ebenso wie im Vorjahr eine Wertberichtigung auf aktive latente Steuern für die österreichische Steuergruppe erfasst. Die für die österreichische Steuergruppe zum 31. Dezember 2024 erfassten aktiven latenten Steuern spiegeln die erwartete Nutzung von abzugsfähigen temporären Differenzen von Bilanzposten und steuerlichen Verlustvorträgen basierend auf der Mittelfristplanung für den Zeitraum 2025–2029 wider. Bei der Bemessung der realisierbaren aktiven latenten Steuern innerhalb sowie nach dem Planungszeitraum wurde die Begrenzung der steuerlichen Verlustnutzung auf 75% gemäß österreichischem Körperschaftsteuergesetz berücksichtigt.

Änderungen in Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne können zu einem Anstieg oder einer Reduktion der aktiven latenten Steuern führen, was eine Auswirkung auf den Jahresüberschuss der Periode hat, in der die Änderung stattfindet.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

In EUR Mio

 

 

 

2024

2023

Ergebnis vor Steuern

4.235

4.604

Laufende Steuern

2.195

2.512

davon betreffend Vorjahre

–8

–57

Latente Steuern

15

175

Steuern vom Einkommen und Ertrag

2.211

2.687

Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern

In EUR Mio

 

 

 

2024

2023

Latente Steuern

–2

–97

Laufende Steuern

Direkt im sonstigen Ergebnis verbuchte Ertragsteuern

–2

–97

Entwicklung der latenten Steuern1

In EUR Mio

 

 

 

2024

2023

Latente Steuern zum 1. Jänner

–114

–78

Latente Steuern zum 31. Dezember

182

–114

Veränderung latente Steuern

297

–36

Direkt im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital verbuchte latente Steuern

3

87

Konsolidierungskreisänderungen, Kursdifferenzen und Sonstiges2

309

52

Latenter Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung

–15

–175

Die latenten Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

Steuersatzänderung

–2

–4

Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern

–45

–327

Anpassungen bei den Verlustvorträgen (in den Vorjahren nicht berücksichtigte oder verfallene Verlustvorträge sowie sonstige Anpassungen)

–3

10

Zugänge und Verbrauch von Verlustvorträgen

–52

–98

Entstehung und Umkehrung von temporären Differenzen

86

243

1

Latente Steuerpositionen beinhalten auch latente Steuerpositionen, welche in die Bilanzposition „zu Veräußerungszwecken gehalten“ umgegliedert wurden.

2

2024 standen diese Effekte hauptsächlich in Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von OMVSapura (EUR 349 Mio). Nähere Details befinden sich in der Anhangangabe 4 – Signifikante Änderungen in der Konzernstruktur.

Die OMV Aktiengesellschaft bildet eine Steuergruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz 1988 (KStG), in der das steuerpflichtige Ergebnis aller wesentlichen österreichischen Tochtergesellschaften sowie allfällige Verluste einer ausländischen Tochtergesellschaft (OMV AUSTRALIA PTY LTD) zusammengefasst werden.

Beteiligungserträge inländischer Tochtergesellschaften sind grundsätzlich in Österreich steuerbefreit. Dividenden von EU- und EWR-Beteiligungen sowie von Tochtergesellschaften, die in einem Staat ansässig sind, mit welchem Österreich ein umfassendes Amtshilfeabkommen abgeschlossen hat, sind ebenfalls in der Regel von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Dividenden sonstiger ausländischer Beteiligungen, an denen der Konzern einen Anteil von 10% oder mehr besitzt und mindestens ein Jahr hält, sind ebenfalls auf der Ebene der österreichischen Muttergesellschaft steuerbefreit.

Die Veränderung der Wertberichtigung latenter Steuern für die österreichische Steuergruppe wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, ausgenommen in dem Umfang, in welchem die aktiven latenten Steuern aus Geschäftsvorfällen oder Ereignissen herrührten, welche außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden, d. h. im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital.

Solidaritätsbeitrag

Auf Grundlage der EU-Ratsverordnung 2022/1854 wurde ein Solidaritätsbeitrag eingeführt und in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt. Der Solidaritätsbeitrag stellt einen Beitrag auf Überschussgewinne von Unternehmen dar, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, und galt für die Jahre 2022 und 2023.

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner 2024, trotz Auslaufens der EU-Regeln mit Ende 2023, entschieden, den Solidaritätsbeitrag rückwirkend für das Jahr 2024 zu verlängern. Der Solidaritätsbeitrag (Energiekrisenbeitrag) wird auf Grundlage der steuerpflichtigen Gewinne der jeweiligen Unternehmen gemäß den österreichischen nationalen Steuervorschriften berechnet, die mehr als 5% (2023: mehr als 10%) über dem Durchschnitt der steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2018 bis 2021 liegen. Die Unternehmen des OMV Konzerns in Österreich unterlagen im Jahr 2024 nicht dem Solidaritätsbeitrag, da der steuerpflichtige Gewinn der betreffenden Gesellschaften den durchschnittlichen steuerpflichtigen Gewinn der Jahre 2018 bis 2021 nicht überstieg.

Details zum Solidaritätsbeitrag in Rumänien können der Anhangangabe 2 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen – entnommen werden.

Globale Mindeststeuer

Im Dezember 2023 wurde das Mindestbesteuerungsgesetz (Pillar Two), das mit 1. Jänner 2024 in Kraft trat, in Österreich, wo das oberste Mutterunternehmen der Gruppe ansässig ist, verabschiedet. Den Regelungen zufolge unterliegen Konzernunternehmen einer Ergänzungssteuer auf Gewinne, die mit einem effektiven Steuersatz von weniger als 15% besteuert werden. Bestimmte Tochterunternehmen der Gruppe unterliegen in den Ländern, in denen die Regeln der Pillar Two in nationales Recht umgesetzt wurden, einer qualifizierten inländischen Mindeststeuer.

Die Gruppe hat eine vorläufige Berechnung der temporären Safe Harbour Regelungen für die Zwecke von Pillar Two durchgeführt. Auf Basis einer vorläufigen Berechnung der temporären Safe Harbour Regelungen und einer detaillierten Pillar Two Berechnung für jene Länder, die sich nicht für den Safe Harbour qualifizieren, wird kein wesentlicher Steueraufwand für die globale Mindeststeuer erwartet. Die Länder, in denen ein unwesentlicher Steueraufwand erwartet wird, sind Bulgarien und Moldawien, deren nominelle Steuersätze 10% bzw. 12% betragen, sowie Gibraltar, wo der gesetzliche Steuersatz im ersten Halbjahr 2024 12,5% betrug und anschließend auf 15% erhöht wurde.

Effektivsteuersatz

Bei der Ermittlung des Effektivsteuersatzes werden die Ertragsteuern dem Ergebnis vor Steuern gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende Steuersatz wird in den nachfolgenden Tabellen mit dem österreichischen Regelsteuersatz von 23% (2023: 24%) verglichen und die wesentlichen Abweichungen werden analysiert.

Steuerüberleitungsrechnung

 

2024

2023

 

In EUR Mio

In %

In EUR Mio

In %

Theoretische Steuern vom Einkommen und Ertrag auf Basis des österreichischen Körperschaftssteuersatzes

974

23,0

1.105

24,0

Steuereffekte durch:

 

 

 

 

Abweichende ausländische Steuersätze

1.152

27,2

1.359

29,5

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

273

6,5

258

5,6

Steuerfreies Einkommen und Steueranreize

–53

–1,2

–128

–2,8

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit at-equity bewerteten Beteiligungen

–137

–3,2

–128

–2,8

Steuersatzänderung

2

0,0

4

0,1

Permanente Effekte aus Verlustvorträgen

15

0,3

5

0,1

Steuerliche Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Beteiligungen an Tochterunternehmen

–32

–0,8

–1

–0,0

Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern

45

1,1

327

7,1

Steuern betreffend Vorjahre

–7

–0,2

–5

–0,1

Sonstige

–21

–0,5

–108

–2,4

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

2.211

52,2

2.687

58,4

2024 bezogen sich die Auswirkungen aus abweichenden ausländischen Steuersätzen hauptsächlich auf Tochtergesellschaften, die in Steuergebieten mit hohen Körperschaftsteuersätzen (Norwegen, Vereinigte Arabische Emirate und Libyen) tätig sind. Der Rückgang dieser Position war im Vergleich zu 2023 hauptsächlich auf den geringeren Gewinn vor Steuern dieser Tochtergesellschaften zurückzuführen.

Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen beinhalteten hauptsächlich die Wertminderung von einem Öl- und Gasvermögen im Segment Energy, für das ein Veräußerungsprozess im Jahr 2024 initialisiert wurde, sowie auf die Anpassungseffekte auf Bruttobeträge im Zusammenhang mit Explorations- und Produktionsteilungsvereinbarungen. 2023 war hauptsächlich durch den Solidaritätsbeitrag auf raffiniertes Rohöl in Rumänien beeinflusst.

Steuerfreies Einkommen und Steueranreize im Jahr 2024 betrafen hauptsächlich staatliche Zuschüsse und Investitionsfreibeträge, während diese Effekte im Jahr 2023 überwiegend durch die Zuschreibung von Sachanlagen beeinflusst waren.

Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit at-equity bewerteten Beteiligungen im Jahr 2024 und 2023 bezogen sich hauptsächlich auf Gewinnanteile von at-equity bewerteten Beteiligungen.

Die Position Nichtansatz und Änderungen der Wertberichtigung aktiver latenter Steuern im Jahr 2023 wurde im Wesentlichen durch die Erhöhung von Wertberichtigungen auf latente Steueransprüche in Österreich beeinflusst.

Die Position Sonstige im Jahr 2024 bezog sich überwiegend auf Hybridanleihezinsen. 2023 war hauptsächlich durch die Umkehrung temporärer Differenzen (Outside Basis Differenzen) in Bezug auf den Stickstoff-Geschäftsbereich sowie durch Steuergutschriften beeinflusst.

Latente Steuern

Latente Steuern

In EUR Mio

 

 

 

 

 

Aktive latente Steuern Gesamt

Nicht angesetzte aktive latente Steuern

Angesetzte aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

 

 

 

 

 

 

2024

Immaterielle Vermögenswerte

112

112

214

Sachanlagen

223

86

137

2.255

Vorräte

47

47

33

Derivate

22

22

49

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

113

22

92

253

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

209

97

112

109

Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen und Umweltschutzkosten

1.208

25

1.183

Sonstige Rückstellungen

103

103

1

Verbindlichkeiten

345

36

308

0

Abzugsfähige Siebentelabschreibungen (§ 12 (3) Z 2 KStG)

476

476

Verlustvorträge

1.438

1.075

364

Outside Basis Differenzen

141

141

Gesamt

4.438

1.340

3.097

2.915

Saldierung aufgrund gleicher Steuerhoheiten

 

 

–1.845

–1.845

Latente Steuern laut Bilanz

 

 

1.252

1.070

 

 

 

 

 

 

2023

Immaterielle Vermögenswerte

141

1

140

199

Sachanlagen

57

9

48

2.259

Vorräte

49

49

34

Derivate

81

81

206

Forderungen und sonstige Vermögenswerte

92

20

73

313

Latente Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden

127

124

3

319

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

212

94

118

106

Rückstellungen für Rekultivierungsmaßnahmen und Umweltschutzkosten

1.247

15

1.233

0

Sonstige Rückstellungen

122

122

1

Verbindlichkeiten

354

37

317

10

Abzugsfähige Siebentelabschreibungen (§ 12 (3) Z 2 KStG)

574

574

Verlustvorträge

1.536

1.088

448

Outside Basis Differenzen

144

144

17

Gesamt

4.737

1.387

3.350

3.464

Saldierung aufgrund gleicher Steuerhoheiten

 

 

–2.183

–2.183

Latente Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden

 

 

–3

–319

Latente Steuern laut Bilanz

 

 

1.164

962

Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bewertungsregeln, Unterschieden bei Wertminderungen, Wertaufholungen und Abschreibungen sowie unterschiedlichen Kostendefinitionen.

Der Rückgang der latenten Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit latenten Steuern, die auf zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und gehaltene Verbindlichkeiten umgegliedert wurden, war ausschließlich auf die Veräußerung von SapuraOMV zurückzuführen. Weitere Einzelheiten befinden sich in der Anhangangabe 5 – Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen und Verbindlichkeiten.

Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die abzugsfähigen temporären Differenzen, für die keine aktiven latenten Steuern erfasst wurden, auf EUR 960 Mio (2023: EUR 929 Mio).

Die Summe der angesetzten aktiven latenten Steuern von jenen Steuerhoheiten, die entweder im Berichtsjahr oder im vorangegangenen Jahr einen steuerlichen Verlust aufgewiesen haben, beliefen sich auf EUR 10 Mio, (2023: EUR 503 Mio, davon EUR 464 Mio der österreichischen Steuergruppe zuordenbar).

Steuerliche Verlustvorträge

Zum 31. Dezember 2024 setzte OMV steuerliche Verlustvorträge vor Wertberichtigung von EUR 6.108 Mio an (2023: EUR 6.257 Mio). Davon wurden EUR 1.539 Mio (2023: EUR 1.842 Mio) für die Berechnung latenter Steuern als werthaltig angesehen.

Die zeitliche Verteilung der Vortragsfähigkeit von steuerlichen Verlusten stellte sich wie folgt dar:

Steuerliche Verlustvorträge1

In EUR Mio

 

 

 

 

 

2024

2023

 

Basiswert (vor Wertberichtigung)

davon nicht angesetzt

Basiswert (vor Wertberichtigung)

davon nicht angesetzt

2024

2

2

2025

11

11

11

11

2026

3

3

3

3

2027

3

3

52

3

2028

2

2

2

2

2029

4

3

Nach 2029/2028

0

2

2

Unbegrenzt

6.085

4.547

6.185

4.393

Steuerliche Verlustvorträge

6.108

4.569

6.257

4.415

1

Steuerliche Verlustvorträge im Zusammenhang mit Veräußerungsgruppen, die auf „Zu Veräußerungszwecken gehaltenes Vermögen“ umgegliedert wurden, sind nicht inkludiert.

In bestimmten Steuergebieten sehen die örtlichen Steuergesetze Beschränkungen für die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge vor. Diese Beschränkungen liegen zwischen 50% und 80% des steuerpflichtigen Jahresgewinns. Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die steuerlichen Verlustvorträge im Zusammenhang mit Steuergebieten mit den oben genannten Beschränkungen auf EUR 5.725 Mio (2023: EUR 5.813 Mio), wovon EUR 1.470 Mio (2023: EUR 1.717 Mio) für die Berechnung der latenten Steuern als werthaltig angesehen werden.

Nicht angesetzte steuerliche Verlustvorträge bezogen sich im Wesentlichen auf die österreichische Steuergruppe und Frankreich.

Outside Basis Differenzen

Zum 31. Dezember 2023 bestanden temporäre Differenzen in Höhe von EUR 9.667 Mio (2023: EUR 9.317 Mio), die im Zusammenhang mit Anteilen an vollkonsolidierten Tochtergesellschaften und at-equity bewerteten Beteiligungen stehen und für die keine latente Steuerverbindlichkeit gebildet wurde. Die Ausnahmekriterien gemäß IAS 12 für den Nichtansatz dieser latenten Steuerschulden werden als erfüllt angesehen, da der Konzern in der Lage ist, die relevanten Entscheidungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Umkehrung zu kontrollieren oder zu beeinflussen und es nicht wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden oder der Konzern beabsichtigt, nicht ausgeschüttete Gewinne zu reinvestieren. Die Realisierung von Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen ist in Abhängigkeit von der Strukturierung des Veräußerungsvorgangs auf verschiedenen Stufen des Konzerns möglich. Aufgrund der komplexen rechtlichen Struktur im Konzern und der damit verbundenen steuerlichen Implikationen wurden für die Ermittlung der temporären Differenzen vereinfachende Annahmen getroffen, um Kaskadeneffekte zu minimieren.

E&P
Exploration & Produktion, Teil des Geschäftsbereichs Energy
EPSA
Exploration and Production Sharing Agreement; Explorations- und Produktionsteilungsvertrag
IAS
International Accounting Standards
Jahresüberschuss
Nettogewinn bzw. Nettoverlust nach Zinsen und Steuern
KStG
Körperschaftsteuergesetz

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