Code of Conduct
(CoC) von OMV enthält verschiedene Verpflichtungen, die den direkten und indirekten Wechselwirkungen zwischen unseren Aktivitäten und den Gemeinden, die im Umfeld unserer Aktivitäten angesiedelt sind, Rechnung tragen. Um den negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, die sich aus der Nichtbeachtung, dem fehlenden Schutz und der Nichteinhaltung wirtschaftlicher, sozialer, politischer, ziviler, und kultureller Rechte oder aus der fehlenden Konsultation mit Gemeinschaften bzw. der fehlenden Entschädigung und Wiedergutmachung im Zusammenhang mit unserer Wertschöpfungskette oder unseren eigenen Tätigkeiten ergeben, stellt OMV sicher, dass betroffene Gemeinschaften über Sicherheitsrisiken, die sich aus unseren Tätigkeiten ergeben, informiert werden. Dies muss auch entsprechend kommuniziert und mit Verfahren für Notfallsituationen hinterlegt werden. Für den Einsatz in ökologisch sensiblen Schutzgebieten oder in dicht besiedelten Gebieten entwickeln wir zeitgemäße Schutzmaßnahmen. Wir respektieren auch das Recht auf Zugang zu Informationen, auf Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen und auf Zugang zur Justiz. Betroffene Interessenträger:innen, wie zum Beispiel relevante lokale Gemeinschaften, werden proaktiv über geplante und laufende Arbeiten und deren Auswirkungen ebenso wie über die von OMV ergriffenen Risikominderungsmaßnahmen informiert.
Der Code of ConductUnsere Geschäftsentwicklung kann Kulturerbestätten indigener Völker und anderer Gemeinschaften stören und die Erhaltung des lokalen Kulturerbes und seiner materiellen und immateriellen Werte durch Beschädigung, Störung oder Einschränkung des Zugangs beeinträchtigen. Die Unfähigkeit, Zwangsumsiedlungen zu vermeiden, kann sich auch negativ auf das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohlergehen der Rechteinhaber:innen in den betroffenen Gemeinschaften auswirken, was deren Herausforderungen noch weiter verschärft. Sollte es zu einer Beeinträchtigung der Rechte lokaler Gemeinschaften, insbesondere jener indigener Völker, durch OMV kommen, verpflichten wir uns, in enger Absprache mit allen Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, angemessene Folgenminderungs-, Wiedergutmachungs- und Ausgleichspläne zu entwickeln. Wir erkennen indigene Völker als soziale Gruppen an, deren Identitäten sich von den Mainstream-Gruppen in den nationalen Gesellschaften unterscheiden und die oft zu den am stärksten marginalisierten und schutzbedürftigen Teilen der Bevölkerung gehören. Wir verpflichten uns, alle nachteiligen Auswirkungen auf lokale Kultur, Religion, Gepflogenheiten und Traditionen, die Rechte indigener Völker, legitime Landrechte und die Lebensgrundlagen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit sowie durch unsere Gemeinschaftsfinanzierungsprojekte einzudämmen.
(sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinie (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinie potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt E1 Klimawandel behandelt.
In Bezug auf den Code of Conduct werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinie, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards DritterMenschenrechts-Grundsatzerklärung
Die OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung legt unsere Verpflichtungen gegenüber betroffenen Gemeinschaften und indigenen Völkern fest, die in unserem Code of Conduct verankert sind.
Um den negativen Auswirkungen eines Versäumnisses, wirtschaftliche, soziale, politische, bürgerliche und kulturelle Rechte zu respektieren, zu schützen und zu erfüllen, entgegenzuwirken, schreibt unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung vor, dass lokale Strategien für die Sicherheit und die Einbeziehung von Gemeinschaften, insbesondere in Hochrisikogebieten, einem präventiven, defensiven und gemeinschaftsorientierten Ansatz folgen. Bei der Planung und Durchführung sicherheitsrelevanter Aktivitäten beziehen wir auch Anrainergemeinden aktiv mit ein und berücksichtigen deren Sicherheitsanliegen. Die Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte und die Förderung positiver Beziehungen zu betroffenen Gemeinschaften sind die Voraussetzung für unsere gesellschaftliche Akzeptanz. Daher verpflichten wir uns, die Menschenrechte betroffener Gemeinschaften zu achten, zu erfüllen und zu unterstützen und gleichzeitig jegliche Risiken für deren Gesundheit oder Sicherheit, die sich aus unseren projektbezogenen Aktivitäten ergeben, zu vermeiden oder zu mindern. Potenziell gefährdeten Personen und Gruppen, wie Kindern, Frauen, indigenen Völkern und Menschenrechtsverteidiger:innen, wird dabei Vorrang eingeräumt.
(sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinie (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinie potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt S1 Menschenrechte behandelt.
In Bezug auf die Menschenrechts-Grundsatzerklärung werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinie, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards DritterVerpflichtungen gegenüber lokalen Gemeinschaften und indigenen Völkern
OMV verpflichtet sich, allen nachteiligen Auswirkungen auf die lokale Kultur, Religion, Sitten und Gebräuche, die Rechte indigener Völker, rechtmäßige Ländereien oder Lebensgrundlagen entgegenzuwirken, die sich aus unserer Geschäftstätigkeit sowie durch unsere Community-Investitionsprojekte ergeben.
(International Finance Corporation) Performance Standard 7 und dem ILO-Übereinkommen 169. Diese Verpflichtung umfasst Konsultationen der betroffenen Gemeinschaften, um sicherzustellen, dass die Rechte, die Kultur und die Gebräuche indigener Völker respektiert und geschützt werden. OMV bemüht sich, Zwangsumsiedlungen zu vermeiden, und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unrechtmäßiger Landaneignung. Wir achten die legitimen Besitzrechte im Zusammenhang mit Land und natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, gemäß dem IFC Performance Standard 5. Falls Aktivitäten von OMV zu einer Beeinträchtigung der Rechte von betroffenen Gemeinschaften, insbesondere von indigenen Völkern, führen könnten, verpflichten wir uns, in Absprache mit den entsprechenden Interessenträger:innen, einschließlich der staatlichen Stellen des jeweiligen Landes, Pläne zur Schadensbegrenzung, Wiedergutmachung und Entschädigung zu entwickeln.
OMV hält sich an den Grundsatz der freien, vorherigen und informierten Zustimmung gemäß dem IFC Wir pflegen einen regelmäßigen Dialog mit verschiedenen Interessenträger:innen, darunter auch mit Einzelpersonen aus lokalen Gemeinschaften, die wir als entscheidende Partner:innen für die Erreichung unserer Ziele betrachten. Mit diesen Gemeinschaften arbeiten wir im Rahmen des Prozesses der Sozialverträglichkeits- und Menschenrechtsprüfung und regelmäßiger Konsultationssitzungen in Bezug auf unsere Auswirkungen auf die Menschenrechte zusammen. Die im Rahmen dieses Prozesses ermittelten lokalen Bedürfnisse und das bei den Konsultationen erhaltene Feedback leiten unsere Investitionsprioritäten. Die negativen und positiven Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften werden durch spezifische Richtlinien wie die Nachhaltigkeitsrichtlinie des Konzerns und den Community-Beschwerdemechanismus auf lokaler Ebene gemanagt. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt(sofern anwendbar), den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, um sicherzustellen, dass die Rechte betroffener Gemeinschaften und die Rechte indigener Völker respektiert und geschützt werden. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt S1 Menschenrechte.
Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung und das Menschenrechtsmanagementsystem von OMV orientieren sich an der Internationalen Menschenrechtscharta, humanitärem VölkerrechtNachhaltigkeitsrichtlinie
Um sicherzustellen, dass lokale Gemeinschaften in der Nähe unserer Betriebe von unserer Präsenz profitieren, legt die Nachhaltigkeitsrichtlinie die Anforderungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Akzeptanz („License to Operate“) durch partnerschaftliche Beziehungen und Entwicklung mit den betroffenen Gemeinschaften im Umfeld von OMV Betriebe fest. Die Sozialinvestitionen in Community Relations und Entwicklung tragen den ermittelten Bedürfnissen der betroffenen Gemeinschaften Rechnung und sollen soziale Risiken mindern, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben, und gleichzeitig positive Veränderungen für die betroffenen Gemeinschaften bewirken. Zudem sollen sie wertvolle Geschäftsmöglichkeiten schaffen, indem sie das Vertrauen, die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Nutzen zwischen OMV und den betroffenen Gemeinschaften fördern. Diese Richtlinie gilt für die weltweiten Geschäftsaktivitäten von OMV, einschließlich Borealis and OMV Petrom. Bestimmte Tochtergesellschaften, wie SapuraOMV, sind jedoch davon ausgenommen.
Die Zuständigkeiten für die Entwicklung von Beziehungen zu Gemeinschaften werden den einzelnen Aufgabenbereichen zugewiesen, um sicherzustellen, dass die jeweilige Funktion gemäß der vom Vorstand genehmigten Nachhaltigkeitsrichtlinie gemanagt wird. Zu den wichtigsten Verantwortlichkeiten gehört die Unterstützung der Umsetzung der Community-Relations- und Entwicklungsaktivitäten, um die gesellschaftliche Akzeptanz der Geschäftstätigkeit im Land zu gewährleisten. Dazu zählen die Unterstützung der Umsetzung von Community-Relations- und Entwicklungsaktivitäten an den Standorten durch die zuständigen Geschäftsführer:innen gemäß der genehmigten Strategie und dem genehmigten Plan, die Unterstützung der Community-Relations-Manager:innen bei der Planung, Budgetierung und Meldung dieser Aktivitäten im jeweiligen Land, der Aufbau und die Aufrechterhaltung von Beziehungen zu Interessenträger:innen aus den lokalen Gemeinschaften sowie die Auseinandersetzung mit lokalen Anliegen und Beschwerden im Einklang mit den Community-Beschwerdemanagementsystemen. Darüber hinaus gilt es, die Einstellung der Interessenträger:innen aus den lokalen Gemeinschaften gegenüber dem Unternehmen im Auge zu behalten, um negative Auswirkungen für das Unternehmen zu mindern, und das Linienmanagement über schwerwiegende soziale Probleme zu informieren, die weitreichende Auswirkungen auf Projektaktivitäten haben. Der in der Nachhaltigkeitsrichtlinie geregelte Prozess der Beziehungen zu und der Einbeziehung von Gemeinschaften dient der Überwachung der Wirksamkeit.
Die Nachhaltigkeitsstrategie von OMV und die damit verbundenen Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, zur Erreichung der SDGs beizutragen. Im Einklang mit diesen Bemühungen legen wir den Schwerpunkt auf Investitionen in Community Relations und Entwicklung, um den Bedürfnissen von betroffenen Gemeinschaften gerecht zu werden und positive Veränderungen zu steuern, die sich aus unserer Tätigkeit ergeben.
1 Anstelle des in den ESRS verwendeten Begriffs „Konzept“ wird der Begriff „Richtlinie“ verwendet