S2-1 Spezifische Richtlinien1 und Verpflichtungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

[S2-1.14] [S2-1.16] Für das Management der identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette dienen unser Code of Conduct und unsere Menschenrechts-Grundsatzerklärung als übergreifende Dokumente, die unsere allgemeinen Verpflichtungen gegenüber den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette darlegen. Die HSSE-Direktive und die konzernweite Beschaffungsrichtlinie enthalten spezifische Anforderungen an die von OMV beauftragten Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Dies gilt unter anderem für jene Arbeitskräfte, die ausgelagerte Dienstleistungen erbringen (z. B. Sicherheit, Catering), sowie für Lieferant:innen von Ausrüstungen, die vertraglich vereinbarte regelmäßige Wartungsarbeiten an von OMV kontrollierten Standorten durchführen. Mehr über die IROs finden Sie im Abschnitt ESRS 2 Allgemeine Angaben.

Code of Conduct

[MDR-P 65a] In unserem Code of Conduct legen wir die Verpflichtung von OMV zur Einhaltung der Menschenrechte dar, und wir erwarten von unseren Geschäftspartner:innen, dass sie sich an dieselben Grundsätze halten. Sie müssen Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten ermitteln bzw. managen und diese Sorgfaltspflicht ihren eigenen Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen auferlegen. Diese spezifischen Anforderungen beziehen sich auf alle unsere wesentlichen negativen und positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, mit dem Ziel, die angemessene Anwendung unserer Menschenrechtsgrundsätze in der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen. OMV respektiert die Rechte der Arbeitskräfte, eine Gewerkschaft zu bilden oder einer solchen beizutreten und an Tarifverhandlungen teilzunehmen. Wo eine formelle Vertretung untersagt ist, ermöglicht OMV alternative Vertretungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unterlässt Maßnahmen, die eine kollektive Arbeitnehmervertretung untergraben. Zwangs- oder Pflichtarbeit, Menschenhandel, Sklaverei und Leibeigenschaft sind strengstens untersagt, um sicherzustellen, dass jede Art von Arbeit freiwillig ist und Arbeitskräfte keine Vermittlungsgebühren zahlen.

OMV erwartet von seinen Geschäftspartner:innen, dass diese keine Arbeitskräfte unter 15 Jahren bzw. in Ländern, die in den Ausnahmen des ILO-Übereinkommens 138 aufgeführt sind, unter 14 Jahren beschäftigen und sicherstellen, dass keine gefährlichen Arbeiten von Arbeitskräften unter 18 Jahren ausgeführt werden. Jegliche rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, sexueller oder Geschlechtsidentität, Alter, Herkunft, Religion, Meinung, Behinderung oder eines sonstigen Status ist untersagt, und wir dulden keine Form von Missbrauch, Belästigung oder Diskriminierung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses. OMV hält sich an die höchsten Gesundheits- und Sicherheitsstandards, strebt „Zero Harm“ an, sorgt für sichere Arbeitsplätze für Arbeitnehmer:innen, Auftragnehmer:innen und Geschäftspartner:innen und fordert seine Geschäftspartner:innen dazu auf, ebenfalls alle diese Standards einzuhalten.

[MDR-P-65b, 65c, 65d, 65e, 65f] In Bezug auf den Code of Conduct werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinie, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinie (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinie potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt E1 Klimawandel behandelt.

[S2-1 AR 12] Die letzte Version des Code of Conduct stammt aus dem Jahr 2018. Seitdem hat OMV eine neue Strategie mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit eingeführt. Folglich wurde der Code of Conduct im Jahr 2024 überarbeitet, um zusätzliche Werte und Verpflichtungen aufzunehmen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Rechenschaftspflicht sowohl für unsere Organisation als auch für unsere Geschäftspartner:innen bei der Umsetzung verantwortungsvoller und nachhaltiger Geschäftspraktiken zu stärken. Diese Aktualisierung war auch notwendig, um den neuen Erwartungen der Lieferant:innen gerecht zu werden und die jüngsten Gesetzesänderungen in unsere internen Richtlinien einzubauen. Mit dem aktualisierten Code of Conduct haben wir spezifischere und präzisere Verpflichtungen und Anforderungen eingeführt, zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung von Beschwerdekanälen und eine Nichtvergeltungsklausel zum Schutz von Beschwerdeführer:innen und Hinweisgeber:innen (Whistleblowers).

Menschenrechts-Grundsatzerklärung

[MDR-P 65a] Die Menschenrechts-Grundsatzerklärung befasst sich über ihre Leitprinzipien und Commitments sowohl mit den negativen als auch mit den positiven Auswirkungen in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Im Rahmen dieser Grundsatzerklärung hat OMV seine wesentlichen menschenrechtlichen Verantwortlichkeiten in Bezug auf relevante Interessenträger:innen, einschließlich unserer Auftragnehmer:innen und ihrer Arbeitnehmer:innen, in einer umfassenden Menschenrechts­verantwortungs­matrix identifiziert. Diese Matrix bildet die Grundlage für unsere Aktivitäten in Sachen Menschenrechten und dient als wichtiges Instrument für deren Umsetzung. Zur Sicherstellung der angemessene Anwendung der Menschenrechtsgrundsätze, wie zum Beispiel der Gewährleistung angemessener Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen, ist OMV bestrebt, die höchsten Standards einzuhalten, um seinen Arbeitnehmer:innen und Auftragnehmer:innen/Lieferant:innen sichere Arbeitsplätze zu bieten. Mehr dazu finden Sie in den Abschnitten S1 Menschenrechte und S1 Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen. [MDR-P 65b, 65c, 65d, 65e, 65f] In Bezug auf die Menschenrechts-Grundsatzerklärung werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinie, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinie (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinie potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht wird, im Abschnitt S1 Menschenrechte behandelt.

Verpflichtungen gegenüber Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

[S2-1.17a] Die Verpflichtungen von OMV zur Achtung der Arbeitnehmerrechte gemäß den Kernarbeitsnormen und der Erklärung der ILO über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit sind im Abschnitt S1 Menschenrechte zusammengefasst. Insbesondere für die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette haben wir uns verpflichtet, die höchsten Standards einzuhalten, um sichere Arbeitsplätze zu gewährleisten. Unser Sicherheitsmanagementsystem stützt sich auf die HSSE-Richtlinie, die HSSE-Direktive und verschiedene Konzernvorschriften von OMV. Mit der Unterzeichnung unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen verpflichten sich Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen, die in unserem Code of Conduct festgelegten Menschenrechtsstandards einzuhalten. Wir gehen nur Partnerschaften mit Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen ein, die sich an unseren Werten orientieren. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt S1 Menschenrechte.

[S2-1.17b] Im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umfasst unsere menschenrechtliche Sorgfaltspflicht die kontinuierliche Einbindung und Konsultation externer Interessenträger:innen, einschließlich jener, auf die unsere Geschäftstätigkeiten Auswirkungen haben. Wir sind bestrebt, die Perspektive der Rechteinhaber:innen einzunehmen und zu gewährleisten, dass neben den geschäftsbezogenen Risiken auch die tatsächlichen und potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen professionell bewertet und entsprechend behandelt werden. OMV bezieht die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette über jährliche Umfragen und regelmäßige Townhall-Meetings mit ein. Einige Beispiele für diese Einbeziehung sind die Durchführung von Lieferantenaudits und -bewertungen, die Abhaltung von Meetings zur Servicequalität, die Veranstaltung von Foren und Sitzungen zur Sicherheitsleistung mit Auftragnehmer:innen, die Durchführung von HSSE-Begehungen mit den Vorgesetzten der Auftragnehmer:innen in ihren Einrichtungen sowie die Organisation jährlicher Treffen mit strategischen Lieferant:innen und Veranstaltungen zum Tag der Nachhaltigkeit für Lieferant:innen. [S2-1.17c] Um negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten zu beheben, die die Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette betreffen könnten, bieten wir Beschwerdemechanismen an, die es ihnen ermöglichen, ihre Bedenken anonym zu melden. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können.

[S2-1.17] [S2-1.19] [S2-1.AR 14] Die OMV Menschenrechts-Grundsatzerklärung und das OMV Menschenrechtsmanagementsystem basieren auf internationalen Menschenrechtsstandards und -gesetzen, wie der Internationale Menschenrechtscharta, humanitärem Völkerrecht (sofern anwendbar), den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO), dem UN Global Compact, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, im Einklang mit den Freiwilligen Grundsätzen zur Wahrung der Sicherheit und Menschenrechte (Voluntary Principles on Security and Human Rights; VPs) und dem Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (International Code of Conduct for Private Security Service Providers; ICoC) zu handeln. [S2-1.18] Wir lehnen Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel strikt ab. Dies ist in unserem Code of Conduct klar dargelegt, den unsere Partner:innen in der Lieferkette als Teil ihres Vertrags unterzeichnen müssen. OMV behält sich das Recht vor, die Vertragsbeziehungen mit Lieferant:innen zu kündigen, wenn Verstöße gegen unseren Code of Conduct festgestellt und nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt S1 Menschenrechte.

HSSE-Direktive und Kontraktoren-HSSE-Managementstandard

[MDR-P 65a] Die HSSE-Direktive und der Kontraktoren-HSSE-Managementstandard bieten Leitlinien zum Umgang mit den negativen Auswirkungen, die sich aus dem Versäumnis ergeben, angemessene Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu gewährleisten. Um die Sicherheit der Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette zu gewährleisten, definieren sie die wichtigsten HSSE-Verantwortlichkeiten für alle Arbeitnehmer:innen, Partner:innen und Auftragnehmer:innen von OMV, von denen erwartet wird, dass sie sich an die in der HSSE-Richtlinie und unserem Managementsystem festgelegten Leitlinien halten. Die HSSE-Vision von OMV lautet „Committed to Zero Harm – Protect People, Environment, and Assets“. Diese Vision ist in unserer HSSE-Richtlinie verankert, die unsere öffentliche Verpflichtung in Bezug auf Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit und Umwelt darstellt. Unsere Tochtergesellschaft Borealis verpflichtet sich zur Implementierung der Richtlinien der Responsible Care Global Charter, einer freiwilligen Initiative der Chemieindustrie, die eine kontinuierliche Verbesserung der Performance in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt anstrebt. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt S1 Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen.

[MDR-P 65e] HSSE-Expert:innen von OMV, die Nachhaltigkeits- und Beschaffungsteams sowie Vertreter:innen der Geschäftsbereiche waren entweder direkt an der Entwicklung der HSSE-Direktive und des Kontraktoren-HSSE-Managementstandards beteiligt oder wurden während des internen Review-Prozesses konsultiert. Sofern relevant, wurde ihr Feedback berücksichtigt. [MDR-P 65b- 65c, 65d, 65f] In Bezug auf die HSSE-Direktive und den Kontraktoren-HSSE-Managementstandard werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinien, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinien potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht werden, im Abschnitt S1 Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen behandelt.

[S2-1 AR 15] Die Mindestanforderungen für die Integration von HSSE-Themen in alle Phasen des Vertragslebenszyklus und den Kontraktorenmanagementprozess sind in unserem Kontraktoren-HSSE-Managementstandard festgeschrieben. Er legt einen strukturierten Ansatz zum Umgang mit den HSSE-Facetten von Auftragnehmer:innen – von der Auswahl bis zum Vertragsabschluss – fest. Arbeitnehmer:innen und deren Vertreter:innen werden in Gesundheits- und Sicherheitsbelange einbezogen und dazu konsultiert

Konzernweite Beschaffungsrichtlinie und Purchase-to-Pay-Standard

[MDR-P 65a] Die konzernweite Beschaffungsrichtlinie legt den Rahmen, die Grundsätze und die Regeln für das Management der Beschaffungsaktivitäten von OMV fest, einschließlich des Managements der Lieferantenbeziehungen, der Beschaffungsprozesse und des Vertragsmanagements. Sie unterstreicht, wie wichtig eine frühzeitige Einbindung der Einkaufsabteilung, ethische Werte und die Einhaltung rechtlicher Anforderungen sind, um Transparenz, Effizienz und Wertschöpfung zu gewährleisten. Das Dokument beschreibt den gesamten Prozess der Lieferanteneinbeziehung und des Lieferantenmanagements und erläutert detailliert, wie Menschenrechtsaspekte in die Präqualifikation und Audits von Lieferant:innen sowie in Meetings mit Lieferant:innen integriert werden. So zum Beispiel fragen wir die Lieferant:innen in der Präqualifikationsphase, ob sie eine CSR- oder Menschenrechtsrichtlinie haben, und bitten sie, diese mit uns zu teilen, während der Ansatz der Lieferant:innen zu Menschenrechten im Rahmen von TfS-Audits und -Bewertungen als eigene Kategorie überprüft wird. Indem wir die Menschenrechte in diesen wichtigen Beschaffungsaktivitäten verankern, stellen wir sicher, dass unsere Lieferkette ethisch und verantwortungsvoll arbeitet und die höchsten Standards im Hinblick auf Menschenrechte erfüllt. Dieser Ansatz führt zu verbesserten Arbeitsbedingungen in der gesamten Wertschöpfungskette und verringert das Risiko einer Rufschädigung, die durch ungleiche Behandlung und Chancen für Arbeitskräfte in unserer Wertschöpfungskette entstehen könnte.

Darüber hinaus definiert unser Purchase-to-Pay-Standard die Mindestanforderungen für den konzernweiten Purchase-to-Pay-Prozess, der alle bestehenden Regelungen innerhalb des Prozessumfangs umfasst. Dieser Standard betrifft Aktivitäten wie die Bestellung und den Einkauf von Waren und Dienstleistungen bei externen Lieferant:innen (ausgenommen Intercompany-Einkäufe) sowie deren Empfang, Abrechnung und Bezahlung. Beide Richtlinien regeln die identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Menschenrechtsgrundsätzen. Die darin festgelegten Prinzipien und Mindeststandards gelten für alle Beschaffungsaktivitäten des OMV Konzerns, mit Ausnahme des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen, die nicht in den Aufgabenbereich der Einkaufsabteilung fallen (z. B. Kraftstoffe und Rohstoffe, Handelstätigkeiten usw.), wie dies im Anhang zu dieser Richtlinie „Einkäufe außerhalb des Aufgabenbereichs der Einkaufsabteilung“ aufgeführt ist.

[MDR-P 65b, 65c, 65d, 65e, 65f] In Bezug auf die konzernweite Beschaffungsrichtlinie und den Purchase-to-Pay-Standard werden, sofern nicht anders angegeben, der Überwachungsprozess, der Geltungsbereich der Richtlinien, die Einbeziehung der obersten Führungsebene, die Bezugnahme auf Standards Dritter (sofern zutreffend), die Interessen der wichtigsten Interessenträger:innen bei der Festlegung der Richtlinien (sofern zutreffend) und die Art und Weise, wie die Richtlinien potenziell betroffenen Interessenträger:innen zugänglich gemacht werden, im Abschnitt G1 Lieferantenbeziehungen behandelt. [S2-1.16] Diese Richtlinien gelten für Lieferant:innen und Auftragnehmer:innen. Sie behandeln wesentliche IROs im Zusammenhang mit Wettbewerbsvorteilen, der Anwendung der Menschenrechtsgrundsätze und dem Verlust von qualifiziertem Personal.

Präqualifikation

[MDR-P 65a] Die konzernweite Beschaffungsrichtlinie verlangt ein umfassendes Präqualifikationsverfahren für Lieferant:innen, um negative Auswirkungen und Risiken zu ermitteln und zu mindern. Dadurch wird sichergestellt, dass alle potenziellen Lieferant:innen unsere Standards für die ökologische, soziale und wirtschaftliche Leistung erfüllen und sich unserer Verpflichtung zu nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffungspraktiken anschließen. Diese Maßnahmen zielen sowohl auf die negativen als auch auf die positiven Auswirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Menschenrechtsgrundsätzen, dem Verlust von qualifiziertem Personal und der Minderung des Risikos der Ungleichbehandlung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ab. Im Berichtszeitraum legte OMV bei der Präqualifikation weiterhin einen starken Fokus auf soziale und menschenrechtliche Themen. In Zukunft will OMV diesen Prozess kontinuierlich verbessern, um die Menschenrechtsstandards innerhalb der Wertschöpfungskette weiter zu stärken. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt G1 Beziehungen zu Lieferant:innen.

Lieferantenauswahl

[MDR-P 65a] Die Lieferantenauswahl dient als spezifische laufende Präventivmaßnahme, die auf alle identifizierten negativen Auswirkungen und Risiken für die Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette abzielt. Dieses Verfahren, das durch die konzernweite Beschaffungsrichtlinie geregelt wird, behandelt sowohl negative als auch positive Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechtsgrundsätzen, reduziert den Verlust von qualifiziertem Personal und verringert das Risiko der Ungleichbehandlung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette. Mehr dazu finden Sie im Abschnitt G1 Beziehungen zu Lieferant:innen.

1 Anstelle des in den ESRS verwendeten Begriffs „Konzept“ wird der Begriff „Richtlinie“ verwendet

ICoC
International Code of Conduct for Private Security Service Providers; Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister:innen
VPs
Voluntary Principles on Security and Human Rights; freiwillige Grundsätze zur Wahrung der Sicherheit und der Menschenrechte

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