7 Beschwerden zu Menschenrechten (2023: 19), davon 2 extern (2023: 19) und 5 intern (2023: 0); 0 (2023: 0) nachgewiesene Verletzungen
Kennzahlendefinitionen und Methoden
Die Anzahl der externen und internen Beschwerden zu Menschenrechten und die Anzahl der nachgewiesenen Verletzungen werden auf der Grundlage der bei den Community-Beschwerdemechanismen eingegangenen Menschenrechtsbeschwerden und der in der internen Menschenrechts-Mailbox eingegangenen Beschwerden berechnet. Die Messung dieser Kennzahl wird (sofern nicht anders angegeben) von keiner anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.