EUR 5 Mio überschritten, weshalb diese Datenanforderungen nicht adressiert wurden.
Um den wesentlichen negativen Auswirkungen einer unzureichenden Anwendung von Menschenrechtsstandards entgegenzuwirken, haben wir folgende Maßnahmen festgelegt: Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen und Risiken, Kontrolle der Wirksamkeit durch Human Rights Self-Assessments sowie Durchführung von Schulungen und Sensibilisierung im Bereich der Menschenrechte. Diese Maßnahmen werden auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Phase der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung entwickelt. Dieser Prozess umfasst die Zusammenarbeit zwischen Menschenrechtsexpert:innen auf Konzernebene, lokalen Menschenrechtsbeauftragten sowie Fachexpert:innen und stützt sich auf Konsultationen mit internen Interessenträger:innen, externen Expert:innen sowie betroffenen Rechteinhaber:innen. In Bezug auf das wesentliche Thema S1 Menschenrechte haben keine unserer Maßnahmen den monetären Schwellenwert von Es wurden im Zuge der Wesentlichkeitsanalyse keine wesentlichen Risiken oder Möglichkeiten im Bereich der Menschenrechte identifiziert. Um die negativen Auswirkungen der unzureichenden Anwendung von Menschenrechtsstandards auf unsere Arbeitskräfte abzumildern, hat OMV die folgenden Ressourcen bereitgestellt: drei Menschenrechtsexpert:innen – zwei bei OMV und eine:n bei OMV Petrom. Darüber hinaus steuert und unterstützt ein vierköpfiges Expertenteam für Social Compliance bei Borealis die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht. Sie stellen Instrumente, Anleitungen, Trainings und Fachwissen zur Verfügung, um die oben beschriebenen Schritte der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Diese Bemühungen werden von Menschenrechtsbeauftragten und entsprechenden Fachexpert:innen innerhalb des Unternehmens unterstützt. Mehr darüber, ob und wie externe Entwicklungen in Bezug auf Abhängigkeiten, die zu Risiken werden, berücksichtigt wurden, finden Sie im AbschnittIdentifizierung und Bewertung von Auswirkungen und Risiken
Die Identifizierung und Bewertung von Auswirkungen und Risiken dient als Präventivmaßnahme, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftstätigkeiten keine negativen Auswirkungen auf die betroffenen Rechteinhaber:innen, einschließlich unserer eigenen Arbeitskräfte, der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und der Gemeinschaften, verursachen oder zu ihnen beitragen. Außerdem gilt es, negative Auswirkungen auf Menschenrechte zu adressieren, wo immer sie nicht ausreichend verhindert werden können. OMV hat deshalb Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen entwickelt, um die tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen und Risiken im Bereich der Menschenrechte in Verbindung mit unserer Geschäftstätigkeit zu identifizieren und zu bewerten – noch bevor wir in einem neuen Land oder einer neuen Region tätig werden oder Unternehmen akquirieren. Menschenrechte sind eines der Kriterien, die bei der Entscheidung über ein Engagement von OMV in einem neuen Land oder in einem großen Projekt berücksichtigt werden. Die relevanten Auswirkungen auf die Menschenrechte und die dazugehörigen Risiken werden dem zuständigen Vorstandsmitglied dargelegt und fließen in die Entscheidung für oder gegen ein Engagement in einem Land ein. Wir nutzen diese Bewertungen zur Ableitung konkreter Due-Diligence-Maßnahmen, um unserer Verantwortung in Bezug auf die Menschenrechte bei allen Aktivitäten gerecht zu werden.
Der Prozess der Sorgfaltsprüfung beginnt mit einer ersten Risikokartierung auf Länderebene: Jedes Land, in dem wir tätig sind (oder tätig werden wollen), wird auf der Grundlage umfassender Menschenrechtsdaten beurteilt. Die Länder werden in Niedrig-, Mittel- oder Hochrisikoländer bzw. Länder mit extremem Risiko eingestuft. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden weitere Due-Diligence-Maßnahmen und Schulungsbedarfe im Bereich der Menschenrechte festgelegt, um sicherzustellen, dass wir keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte unserer Rechteinhaber:innen verursachen oder zu ihnen beitragen und alle potenziellen negativen Auswirkungen entsprechend adressieren. In Ländern mit hohen Menschenrechtsrisiken unterstützen international anerkannte externe Expert:innen OMV bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.
Der Human Rights Compliance Check ist ein Instrument zur Ermittlung potenzieller Auswirkungen und Risiken im Bereich der Menschenrechte im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen. Anhand eines Fragebogens soll festgestellt werden, ob potenzielle Geschäftspartner:innen unseren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten gemäß unserer Menschenrechts-Grundsatzerklärung und unserer Menschenrechtsverantwortungsmatrix nachkommen können. Ziel ist es, zu verhindern, dass wir durch unsere Geschäftsbeziehungen zu negativen Auswirkungen auf Menschenrechte beitragen. Geprüft werden die Richtlinien und Prozesse potenzieller Geschäftspartner:innen in Bezug auf Menschenrechtsfragen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen, Gemeinschaften und indigene Bevölkerungsgruppen, Vielfalt und Nichtdiskriminierung sowie die Verfügbarkeit von Beschwerdemechanismen.
Im Jahr 2024 führten wir für drei Länder Bewertungen der Menschenrechtssituation im Zusammenhang mit einer neuen potenziellen Geschäftstätigkeit von OMV in diesen Ländern durch, die Vorschläge für konkrete Abhilfemaßnahmen für den Fall eines Markteinstiegs beinhalteten. Dabei analysierten wir, inwieweit OMV bei der Entscheidung für eine geplante Geschäftstätigkeit potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte seiner eigenen Arbeitskräfte, der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder der betroffenen Gemeinschaften verursachen könnte und wie diese Auswirkungen adressiert werden könnten.
Zusätzlich führen wir spezielle Länderrisikobewertungen in Bezug auf Arbeitnehmerrechte unserer eigenen Arbeitskräfte durch, um die Rechtslage und künftige Änderungen zu ermitteln und zu überwachen. Neben der Überwachung relevanter Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte arbeiten wir je nach Art des Risikos und der potenziellen Auswirkungen eng mit verschiedenen Arbeitnehmervertretungen zusammen. Im Rahmen unserer jährlichen Länderrisikoeinstufung identifizieren wir auch Länder mit einem erhöhten Risiko für schwere Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit. In 12 von 48 (25%) Ländern, in denen wir tätig sind (z. B. Jemen, Libyen und Brasilien), besteht ein erhöhtes Risiko von Kinderarbeit. In 18 von 48 (38%) Ländern (z. B. Jemen, Libyen und China) besteht ein erhöhtes Risiko von Zwangsarbeit. Die Vereinigungsfreiheit ist in 14 von 48 (29%) Ländern (z. B. VAE, China und Malaysia) generell eingeschränkt. Wir informieren die jeweiligen Geschäftsführer:innen und Menschenrechtsbeauftragten über die erhöhten Risiken in ihren Ländern und empfehlen spezifische Maßnahmen zur Risikominderung, wie etwa Menschenrechtsschulungen für Arbeitnehmer:innen oder die Erörterung der genannten Menschenrechtsthemen und angemessener Managementmaßnahmen in Meetings mit Auftragnehmer:innen. Dieser Prozess ist für unsere aktuellen und zukünftigen Geschäftsaktivitäten weltweit relevant und konzentriert sich auf unsere eigenen Arbeitskräfte sowie auf die Aktivitäten unserer Geschäftspartner:innen. Dies ist ein fortlaufender Prozess.
Wirksamkeitsüberprüfung
Im Jahr 2024 führten wir mit Unterstützung externer Menschenrechtsexpert:innen ein Human Rights Self-Assessment bei OMV Tunesien durch. Die Ergebnisse und wichtigsten Empfehlungen wurden im Rahmen von Workshops mit dem Team und externen Expert:innen diskutiert. Es zeigte sich, dass OMV Tunesien über einige formalisierte Systeme zum Management von Auswirkungen im Bereich der Menschenrechte verfügt, die bei der Integration und Umsetzung der Menschenrechtsverpflichtungen helfen. Allerdings ist eine detaillierte Bewertung der menschenrechtlichen Auswirkungen empfehlenswert, um eingehender zu ermitteln, welche tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen die Geschäftstätigkeiten auf die Arbeitnehmer:innen und Gemeinschaften haben. Damit könnte man den Schweregrad der Auswirkungen besser nachvollziehen und die Maßnahmen zu deren Management gegebenenfalls entsprechend anpassen. Darüber hinaus sollten die Zusammenarbeit mit den Rechteinhaber:innen und eine wirksame Überwachung der Managementmaßnahmen gestärkt werden. Diese Maßnahme betrifft unsere eigenen Aktivitäten in Tunesien und wurde im Jahr 2024 abgeschlossen.
OMV hat sich dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass unsere Praktiken keine wesentlichen negative Auswirkungen auf unsere Belegschaft verursachen oder dazu beitragen. Dazu setzen wir regelmäßige Bewertungen unserer aktuellen und zukünftigen Aktivitäten um. Diese Bewertungen sind dazu da, tatsächliche oder potenzielle menschenrechtliche Auswirkungen und Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies beinhaltet auch jene in Bezug auf Diversität und Gleichbehandlung, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen für unsere Belegschaft und die Freiheit von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Die Durchführung von Human Rights Self-Assessments ist entscheidend, um die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zum Umgang mit den Auswirkungen auf die Menschenrechte unserer Arbeitskräfte zu überprüfen. So wurden seit 2017 keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen oder Vorfälle im Zusammenhang mit Kinderarbeit oder Zwangsarbeit gemeldet.
Schulungen
Vereinigungsfreiheit), den Risiken von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit sowie den Beschwerdekanälen.
Besonderes Augenmerk legen wir auf Schulungen und Bewusstseinsbildung. Damit wird unser Engagement für die Menschenrechte zur gelebten Realität. Außerdem können wir so negative Auswirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Menschenrechtsgrundsätze verhindern. Wir bieten Schulungen zu Menschenrechten an, die unseren Arbeitnehmer:innen ein Verständnis des OMV Managementprozesses für Menschenrechte vermitteln und ihnen die Möglichkeit geben, an konkreten operativen Aspekten und geschäftsspezifischen Herausforderungen zu arbeiten. Diese reichen von Menschenrechten im Umfeld bewaffneter Konflikte und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in Joint Ventures sowie anderen Geschäftsbeziehungen bis hin zur persönlichen Haftung und den Menschenrechten der Arbeitnehmer:innen (einschließlichAlle Arbeitnehmer:innen sind aufgefordert, unseren interaktiven E-Learning-Kurs über Menschenrechte zu absolvieren, der Teil des Lehrplans und damit für alle unsere Arbeitnehmer:innen weltweit verpflichtend ist. Der Kurs vermittelt ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte im geschäftlichen Kontext und gibt Einblicke in unsere spezifische Verantwortung, beispielsweise in Bezug auf Diversität und Nichtdiskriminierung, Arbeitnehmerrechte unserer eigenen Arbeitnehmer:innen und der Arbeitskräfte von Auftragnehmer:innen, Menschenrechte und Sicherheit, die Rechte lokaler Gemeinschaften sowie schwere Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Außerdem gibt der Kurs einen Einblick in unsere Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen und informiert darüber, was im Falle einer beobachteten oder vermuteten Menschenrechtsverletzung zu tun ist.
In unserer Tochtergesellschaft Borealis wird ein für die gesamte Belegschaft verpflichtender E-Learning-Kurs zum Thema Menschenrechte angeboten. Er ist in neun Sprachen verfügbar und deckt alle relevanten Menschenrechtsaspekte ebenso ab wie transparente Informationen und Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Zwischenfall, der sich 2022 beim Bau der PDH-Anlage in Kallo ereignete. Darüber hinaus behandelt das E-Learning zur Ethik-Richtlinie von Borealis Menschenrechtsthemen wie Diskriminierung, Belästigung, Vielfalt, Integration, Bestechung und Korruption.
Was spezifische arbeitsrechtliche Fragen anbelangt, so sind die Rechte und Pflichten unserer Arbeitnehmer:innen in Arbeitsverträgen geregelt. Über unsere verschiedenen internen Kommunikationskanäle (z. B. Intranet, E-Mails und Newsfeed) weisen wir unsere Arbeitnehmer:innen laufend auf rechtliche Änderungen oder neue Informationen hin. Für die Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung spezifischer Informationen sind lokale P&C-Ansprechpersonen und Hotlines für die Arbeitnehmer:innen verfügbar. Im Jahr 2024 absolvierten 6.868 Arbeitnehmer:innenIn den absoluten Zahlen sind Vorstandsmitglieder, externe Arbeitskräfte, Leiharbeitskräfte und Praktikant:innen enthalten. den E-Learning-Kurs zu Menschenrechten, und insgesamt 23 Teilnehmer:innen lernten in von Referent:innen geleiteten Einheiten über Menschenrechte im geschäftlichen Kontext, neue und anstehende regulatorische Anforderungen, das Menschenrechtsmanagementsystem von OMV und weitere Schwerpunktthemen, die jeweils auf die Hintergründe und Bedürfnisse der Teilnehmer:innen abgestimmt waren. So gab es zum Beispiel ein Webinar für ein Projektteam, das mit vielen Auftragnehmer:innen zusammenarbeitet, bei dem wir uns auf die Rechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette konzentrierten. Zu den behandelten Themen zählten unter anderem Diversität und Nichtdiskriminierung, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen (z. B. Arbeitszeiten, angemessene Löhne) sowie die Risiken von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel und wie man diese erkennt. Bis Ende 2024 wurden 80% der Arbeitskräfte von Borealis, OMV Petrom und OMV in Menschenrechten geschult. Um die Wirksamkeit unserer Schulungen zu ermitteln, bitten wir die Teilnehmer:innen um ihr Feedback in einem standardisierten Fragebogen. Neben einer offenen Frage nach den wichtigsten Erkenntnissen enthält er Fragen dazu, als wie nützlich und relevant die Schulung empfunden wird und wie einfach das Gelernte umzusetzen ist. Darüber hinaus absolvierten 85% der Arbeitskräfte von Borealis im Jahr 2024 das E-Learning zum Code of Business Ethics. Die Zielgruppe der in diesem Abschnitt beschriebenen Schulungen sind unsere eigenen Arbeitnehmer:innen. Schulungen werden jedoch auch Arbeitskräften in unserer vorgelagerten Wertschöpfungskette angeboten. Mehr über unsere Schulungsangebote für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette finden Sie im Abschnitt S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Dies ist ein fortlaufender Prozess.
(unseren eigenen sowie jenen von Auftragnehmer:innen und Lieferant:innen), zu Menschenrechten externer Interessenträger:innen sowie zu Menschenrechten und Sicherheit. Durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (z. B. Links zu Online-Webinaren und Informationsmaterial von renommierten externen Institutionen wie der ILO, den Vereinten Nationen, der Ipieca oder dem IKRK) können die Kolleg:innen spezifische Themen weiter vertiefen, wie beispielsweise Diversität und Nichtdiskriminierung, Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel und andere Menschenrechtsthemen.
Seit seiner Einführung im Jahr 2023 hatten alle Arbeitnehmer:innen von OMV Zugang zu einem eigenen Schulungsprogramm der Sustainability Academy zu Menschenrechten. Im Rahmen dieses Programms erhielten sie Lernmaterialien zu Menschenrechten im Allgemeinen und im geschäftlichen Kontext, zu Menschenrechten bei OMV, zu Menschenrechten von Arbeitnehmer:innenBewusstseinsbildung
Wir führen auch interne Sensibilisierungskampagnen im gesamten Konzern durch, um unsere Belegschaft über unsere Richtlinien und Aktivitäten in Bezug auf wichtige Menschenrechtsfragen wie Kinderarbeit und Menschenhandel zu informieren.
Im Jahr 2024 haben wir weiter daran gearbeitet, die höchste Führungsebene in das Thema Menschenrechte einzubeziehen. Als wichtige Persönlichkeiten und Mitverantwortliche in Bezug auf das Thema Menschenrechte im OMV Konzern nahmen der Generaldirektor und der CFO aktiv an zwei persönlichen Briefings mit den Menschenrechtsexpert:innen des Konzerns teil. Dabei wurden die Aktualisierungen unserer Richtlinien und Du-Diligence-Aktivitäten besprochen. Menschenrechtsthemen wurden 2024 auch in zwei der vierteljährlichen Sitzungen des Nachhaltigkeits- und Transformationsausschusses des Aufsichtsrats sowie bei mehreren Treffen des Sustainability Coordination Forums von OMV besprochen.
Unsere Sensibilisierungskampagnen richten sich an unsere eigenen Arbeitnehmer:innen und finden das ganze Jahr über statt.Wo immer es nötig ist, verpflichten wir uns, negative Auswirkungen auf unsere eigenen Arbeitskräfte durch unsere Beschwerdemechanismen, wie zum Beispiel den SpeakUp-Kanal, zu beheben. Dieser Prozess ist für unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftstätigkeiten weltweit und über unsere gesamte Wertschöpfungskette hinweg von Bedeutung, und es handelt sich um einen fortlaufenden Prozess. Die Wirksamkeit unserer Risikominderungsmaßnahmen wird mithilfe des Human Rights Self-Assessment verfolgt, das dazu beiträgt, Lücken zu ermitteln und weitere Strategien zu formulieren.
Das Human Rights Self-Assessment dient der Beurteilung der Wirksamkeit unseres Menschenrechtsmanagementsystems und unseres Due-Diligence-Ansatzes für Menschenrechte. Solche Bewertungen schaffen internes Bewusstsein, erfassen unsere Selbstwahrnehmung in Bezug auf unsere Menschenrechtsleistung und ermöglichen die Identifizierung von Lücken und die Definition von weiteren Maßnahmen. Ermittelte Lücken können sich auf alle in unserer Menschenrechtsverantwortungsmatrix aufgeführten Menschenrechtsthemen beziehen, wie beispielsweise unzugängliche Beschwerdemechanismen, die Missachtung der Vereinigungsfreiheit, unfaire oder intransparente Entlassungsprozesse oder das Versäumnis, Risiken der modernen Sklaverei zu adressieren. Ausgehend von den Ergebnissen dieser Bewertungen erarbeiten wir Maßnahmenpläne, die unter anderem den weiteren Aufbau von Kapazitäten für lokale Expert:innen oder gemeinsame Initiativen mit unseren Mitbewerber:innen und Geschäftspartner:innen zur Bewältigung lokaler Herausforderungen umfassen können.