Eine unzureichende Anwendung von Menschenrechtsstandards könnte sich negativ auf die Rechte unserer Belegschaft auswirken. Dazu zählen unzugängliche Beschwerdemechanismen, die Missachtung der Vereinigungsfreiheit an Orten, an denen die Gesetzgebung eine formelle Arbeitnehmervertretung verbietet, und das Versäumnis, sich mit den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Entlassung von Arbeitnehmer:innen auseinanderzusetzen. Außerdem kann eine unzureichende Identifizierung und Auflösung von Auswirkungen auf Menschenrechte die Risiken von Zwangsarbeit, Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre und Menschenhandel erhöhen. Mehr über unsere wesentlichen IROs für S1 Menschenrechte finden Sie im Abschnitt ESRS 2 Allgemeine Angaben.
ESRS 2 SBM-3 Zusammenspiel der Wesentlichen IROs mit Strategie und Geschäftsmodell
Die OMV Strategie 2030 legt die Pläne des Unternehmens für den Übergang zu einer CO2-ärmeren Zukunft dar. Die tatsächlichen und potenziellen wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten auf die Belegschaft des Unternehmens sind mit seinem Geschäftsmodell und seinen strategischen Plänen verbunden, die nur mithilfe seiner Arbeitnehmer:innen sicher und nachhaltig umgesetzt werden können. Die „People & Culture“- und die HSSE-Strategie sind von entscheidender Bedeutung für die Erreichung des Purpose und der Strategie von OMV. OMV ist ständig bemüht, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte seiner Belegschaft zu mindern. OMV ist sich des hohen Sicherheitsrisikos seiner Branche bewusst und fördert eine Kultur, die den Grundsätzen der Menschenrechte Rechnung trägt. Ziel des Unternehmens ist es, eine anpassungsfähige, innovative und widerstandsfähige Organisation mit modernen Strukturen, schlanken Prozessen und digitalen Lösungen aufzubauen, die für eine CO2-arme und erneuerbare Zukunft geeignet ist. Alle Personen in unserer eigenen Belegschaft, die von wesentlichen Auswirkungen von OMV betroffen sein könnten, fallen in den Anwendungsbereich der Angaben gemäß ESRS 2. Alle OMV Arbeitnehmer:innen und Fremdarbeitskräfte (z. B. Leiharbeitskräfte), die für das wesentliche Thema Menschenrechte relevant sind, sind im Abschnitt Arbeitskräfte des Unternehmens aufgeführt. Zur Ausübung seiner Geschäftstätigkeiten beschäftigt OMV direkt Fachpersonal und setzt bei Bedarf Leiharbeitskräfte (z. B. Berater:innen) ein, die nach ESRS S1 als Fremdarbeitskräfte klassifiziert werden.
-produktion, Raffinerien) in den folgenden Regionen, in denen die Arbeitnehmerrechte nur unzureichend durchgesetzt werden und damit ein höheres Risiko für Zwangsarbeit besteht: Mittlerer Osten, Osteuropa, Nordafrika, Asien, Südafrika sowie Nord- und Südamerika. OMV unterhält Betriebsstätten (z. B. Öl- und Gasexploration und -produktion, Tätigkeiten im Zusammenhang mit Chemikalien) in den folgenden Regionen, in denen die Arbeitnehmerrechte nur unzureichend durchgesetzt werden und damit ein höheres Risiko für Kinderarbeit besteht: Mittlerer Osten, Nordafrika, Asien und Lateinamerika.
Die weithin festgestellte negative Auswirkung betraf begrenzte Arbeitnehmergruppen. So beispielsweise jene in Raffinerien oder anderen Anlagen mit komplexen Schichtplänen sowie in Ländern, in denen eine formelle Arbeitnehmervertretung gesetzlich untersagt ist. Im Berichtszeitraum wurden vereinzelte Ereignisse identifiziert, die sich auf einen bestimmten Standort oder Betrieb auswirken. So zum Beispiel können vereinzelte Ereignisse durch das Fehlen eines zentralen Beschwerdekanals, durch den mangelnden Schutz personenbezogener Daten, durch unangemessene Unterbringung oder die Verletzung des Rechts auf Privatsphäre ausgelöst werden. OMV unterhält Betriebsstätten (z. B. Herstellung von Ethylen und Propylen, Öl- und Gasexploration und