Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Die OMV hat Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen entwickelt, um die Risiken für Menschenrechtsverletzungen in Verbindung mit unserer Geschäftstätigkeit zu beurteilen – noch bevor wir in einem neuen Land tätig werden oder Unternehmen akquirieren. Menschenrechte sind eines der Kriterien, die das Engagement der OMV in einem Land bestimmen, und werden dem zuständigen Vorstandsmitglied vor der Entscheidung über ein Engagement in einem Land dargelegt. Aus diesen Risikobewertungen leiten wir konkrete Maßnahmen ab, um das Risiko einer direkten und indirekten Beteiligung an potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu verringern. In allen Phasen des Due-Diligence-Prozesses in Bezug auf Menschenrechte verwenden wir die OMV Menschenrechtsmatrix als gemeinsamen Standard. Dabei stellen wir die Gegebenheiten vor Ort den in der Matrix definierten konkreten Verantwortlichkeiten gegenüber und identifizieren alle Lücken, auf die wir uns konzentrieren müssen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass alle potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte identifiziert werden – sei es in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Diversity, arbeitsbezogene Themen (z.B. Mindestlohn und angemessene Ruhezeiten), die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen oder die Menschenrechte in der Lieferkette.
Im Jahr 2019 beauftragten wir einen externen Menschenrechtsexperten mit einer Beurteilung der Menschenrechtssituation in Indonesien. Diese Analyse untersuchte menschenrechtliche Aspekte und die daraus folgenden potenziellen rechtlichen, operativen und Reputationsrisiken im Zusammenhang mit unserem geplanten Engagement in diesem Land. Wir identifizierten generelle Bedenken im Bereich von Arbeitnehmerrechten (wie z.B. Gewerkschaftsrechten, Rechten von Arbeitsmigrantinnen und ‑migranten, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz), Menschenrechten in der Lieferkette (wie z.B. das Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit), Landrechten und Rechten indigener Bevölkerungsgruppen. Je nach Umfang und Art des zukünftigen Engagements im Land können diese potenziell zu konkreten Menschenrechtsrisiken werden. Wir haben mögliche Maßnahmen zur Risikominderung ausgearbeitet und in den weiteren Geschäftsentwicklungsprozess in Indonesien integriert.
In Malaysia erarbeitete die SapuraOMV ihr eigenes Menschenrechts-Statement, das noch vom Vorstand der SapuraOMV unterzeichnet und auf der Website der Tochtergesellschaft veröffentlicht werden soll. Im Jahr 2020 werden Menschenrechtsaspekte in eine geplante Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung integriert.
Auch unsere laufenden Aktivitäten werden regelmäßig auf das Risiko von Menschenrechtsverletzungen hin überprüft. Die Sorgfaltsprüfung beginnt mit einer ersten Risikoeinstufung auf Länderebene: Jedes Land, in dem wir tätig sind (oder tätig werden wollen), wird auf der Grundlage umfassender Menschenrechtsdaten und Konsultationen mit internen und externen Expertinnen und Experten beurteilt. Die Länder werden in Niedrig-, Mittel- und Hochrisikoländer, Länder mit dem höchsten kontrollierbaren Risiko und No-go-Länder mit unkontrollierbarem Risiko eingeteilt. Auf der Grundlage dieser Einstufung entwickeln wir unseren jährlichen Arbeitsplan und definieren weitere Due-Diligence-Maßnahmen sowie Menschenrechtsschulungen. Im Jahr 2019 wurden die Gesellschaften in den einzelnen Ländern über die Ergebnisse der jährlichen Länderrisikoeinstufung sowie über die größten Herausforderungen in Bezug auf Menschenrechte und empfohlene Maßnahmen zur Risikominderung und zu Schulungsmöglichkeiten informiert.
Das Human Rights Self-Assessment ist eines der Instrumente, die wir zur Beurteilung der Wirksamkeit unseres Due-Diligence-Ansatzes für Menschenrechte einsetzen. Solche Bewertungen schaffen internes Bewusstsein, erfassen unsere Selbstwahrnehmung in Bezug auf unsere Menschenrechtsleistung und ermöglichen die Identifizierung von Lücken und die Definition von weiteren Maßnahmen. Im Jahr 2019 führten wir ein Human Rights Self-Assessment im Jemen durch. Leiterinnen und Leiter von Abteilungen, die sich mit Menschenrechtsfragen befassen – Human Resources, HSSE, Procurement, Community Relations und andere –, beantworteten Fragen zur Selbstwahrnehmung der OMV Jemen in Bezug auf die Einhaltung des OMV Menschenrechts-Statements und der Menschenrechtsmatrix in diesem Land. Ein unabhängiger externer Experte beurteilte die Plausibilität der Antworten unter Berücksichtigung verfügbarer Länderdaten. Auf der Grundlage der Empfehlungen des Experten entwickelte die OMV Jemen einen Aktionsplan für die Bereiche Sicherheit, Lieferkettenmanagement, Entwicklung lokaler Communities und Arbeitnehmerrechte (Mutterschaftsurlaub), um das Risiko negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte zu mindern und die positiven Auswirkungen unseres Engagements im herausfordernden Umfeld dieses Landes zu erhöhen. Als eine der Folgemaßnahmen überarbeitete die OMV Jemen ihre Mutterschutzregelung und verlängerte die Dauer des Mutterschaftsurlaubs entsprechend den Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO). Damit schloss die OMV die Lücke zwischen der Einhaltung geltender nationaler Rechtsvorschriften und internationaler Standards, die in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz strenger sind. Wir sind uns der generell zunehmenden Kinder- und Zwangsarbeit sowie der herausfordernden Sicherheitslage im Jemen bewusst und legen daher besonderes Augenmerk darauf, alle unsere professionellen Kontakte mit Vertragspartnerinnen und -partnern zu nutzen, um eventuelle Probleme frühzeitig zu erkennen. (Weitere Informationen zu unserem Kontraktorenmanagement finden Sie im Abschnitt Lieferkette.)
Als Reaktion auf die Empfehlungen des Human Rights Self-Assessment bei der OMV Petrom in Rumänien im Jahr 2018 setzten wir die folgenden Maßnahmen um:
- Die Praxis der OMV Petrom in Bezug auf Lohnabzüge wurde detailliert geprüft und die volle Übereinstimmung mit internationalen Standards festgestellt.
- Eine interne Sensibilisierungskampagne gegen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt wurde gestartet.
- Der Community-Beschwerdemechanismus wurde einer externen Bewertung unterzogen. (Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Community Relations und Entwicklung.)
- Unser Menschenrechtsexperte arbeitet eng mit dem Einkauf zusammen, um die volle Berücksichtigung der Menschenrechte im Lieferantenauditprogramm sicherzustellen.
Die OMV lehnt Zwangsarbeit, Sklaverei, Kinderarbeit und Menschenhandel strikt ab. Wir unterstützen die Ziele des UK Modern Slavery Act von 2015 in vollem Umfang und setzen uns dafür ein, unser Geschäft und unsere Lieferkette frei von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel zu betreiben. Die Stellungnahme der OMV gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel führt detailliert auf, welche Schritte die OMV in allen Geschäftsbereichen und in ihrer Lieferkette gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel unternimmt. Diese Stellungnahme wird jährlich vom Vorstand gemäß den Anforderungen des UK Modern Slavery Act von 2015 aktualisiert und unterzeichnet und steht auf unserer Website zur Verfügung: www.omv.com/de/menschenrechte
Die OMV nahm 2019 an einer Diskussionsrunde der IPIECA-Arbeitsgruppe für Menschenrechte teil und trug zur konsolidierten Antwort der IPIECA an die britische Regierung bei, die Meinungen zu diversen Änderungsvorschlägen für den UK Modern Slavery Act einholte. Darüber hinaus hat die OMV den Dialog mit dem Corporate Human Rights Benchmark aufgenommen und wurde 2019 erstmals in dessen Bewertung einbezogen.