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2 – Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen

1) Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Für die Erstellung des Konzernabschlusses sind vom Management Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungswerten und anderen Faktoren, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung als angemessen betrachtet werden. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen waren insbesondere in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimakrise und der Energiewende sowie der Russland-Ukraine-Krise erforderlich. Diese Schätzungen und Annahmen werden nachfolgend in den Abschnitten a) und b) dargestellt.

Darüber hinaus gab es Schätzungen und Annahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf das Konzernergebnis in Bezug auf Öl- und Gasreserven, die Werthaltigkeit von Vermögenswerten, Rückstellungen, Leasingverträgen und Ertragsteuern. Diese werden im Abschnitt 2 gemeinsam mit den betreffenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden graphisch in grau hervorgehoben erläutert.

a) Wesentliche Schätzungen und Annahmen bei der Beurteilung von klimabezogenen Risiken

Die OMV hat die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende bei der Aufstellung des Konzernabschlusses berücksichtigt. Sie unterliegen Unsicherheiten und können erhebliche Auswirkungen auf die derzeit vom Konzern ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten haben.

2022 definierte die OMV erstmals konkrete kurz-, mittel- und langfristige Ziele für die Reduktion ihrer Emissionen und verpflichtete sich bis 2050 ein Netto-Null-Emissions-Unternehmen (Scope 1, 2 und 3) zu werden. Für die Scope 1 und 2 Emissionen strebt die OMV eine absolute Reduktion von mindestens 30% bis 2030 und mindestens 60% bis 2040 an. Für Scope 3 Emissionen peilt die OMV eine Reduktion von mindestens 20% bis 2030 und von 50% bis 2040 an.*Die Ausgangswerte für die Emissionsreduktionsziele bilden die Emissionen des Konzerns im Jahr 2019, korrigiert um die Emissionen der Borealis, an der die OMV 2020 eine Mehrheitsbeteiligung übernommen hat. Zusätzlich zu den Emissionsreduktionszielen auf Basis von absoluten Reduktionen definierte der Konzern auch Ziele auf Basis von Kohlenstoffintensitäten.

Die vom Management getroffenen, wesentlichen Schätzungen berücksichtigen die künftigen Auswirkungen der strategischen Entscheidungen und das Engagement der OMV, ihr Portfolio an den Zielen der Energiewende auszurichten, kurz- und langfristige klimabezogene Risiken sowie den Übergang zu weniger kohlenstoffhaltigen Energieträgern zusammen mit einer bestmöglichen Schätzung des globalen Angebots und Nachfrage, inklusive prognostizierter Warenpreise.

Nichtsdestotrotz gibt es eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der Veränderungen im Energieträgermix in den nächsten 30 Jahren und dem Ausmaß, in dem mit diesen Veränderungen die Ziele des Pariser Abkommen erreicht werden. Während sich Unternehmen zu solchen Zielen verpflichten können, erfordert die Bilanzierung nach die Anwendung von Annahmen, die die aktuellen, bestmöglichen Schätzungen der Bandbreite an möglichen zukünftigen Rahmenbedingungen darstellen, die von solchen Zielen abweichen können. Zu diesen Annahmen gehören Erwartungen über die künftigen, weltweiten Dekarbonisierungsanstrengungen und der Übergang zu Volkswirtschaften mit Netto-Null-Emissionen.

Die OMV verwendet zwei unterschiedliche Szenarien, die von der internen Market Intelligence-Abteilung entwickelt wurden: den „Base Case“ und den „Stress Case“. Die Szenarien unterscheiden sich durch die zugrunde gelegten Erwartungen über die Geschwindigkeit der künftigen weltweiten Dekarbonisierung und führen zu unterschiedlichen Annahmen über Nachfrage, Preise und Margen von fossilen Produkten. Der Base Case wird für die Mittelfristplanung sowie für Schätzungen verwendet, die in die Bewertung verschiedener Bilanzpositionen dieses Konzernabschlusses eingehen, wie Werthaltigkeitstests für nicht-finanzielle Vermögenswerte und die Bewertung von Rückstellungen. Der Stress Case, der auf einem schnelleren Dekarbonisierungspfad basiert als der Base Case, wird für die Berechnung von Sensitivitäten verwendet, um die Unsicherheit aus der Geschwindigkeit der Energiewende zu berücksichtigen und das finanzielle Risiko für die bestehenden Vermögenswerte der OMV aus der Energiewende besser abschätzen zu können. Beide Szenarien, der Base Case und der Stress Case, berücksichtigen mehr Klimaschutzanstrengungen und einen schnelleren Dekarbonisierungspfad als in den im Vorjahr verwendeten Szenarien. Die OMV erwartet aber weiterhin, dass sich die Energiewende in verschiedenen Teilen der Welt mit unterschiedlicher Geschwindigkeit vollziehen wird.

Der Base Case baut auf einem Szenario auf, in dem die -Länder das Netto-Null-Emissionsziel zwischen 2050 und 2070 erreichen werden (d.h. einem Pfad zwischen den IEA-Szenarien „Net Zero Emissions“ (NZE) und „Sustainable Development“ (SDS) vergleichbar), und die Nicht-OECD-Länder die angekündigten Dekarbonisierungszusagen vollständig und fristgerecht implementieren (d.h. dem IEA „announced pledges“-Szenario vergleichbar).*Auf Basis des von der International Energy Agency veröffentlichten Berichts „World Energy Outlook 2021“. Das „Sustainable Development“-Szenario, das im IEA World Energy Outlook 2022 Bericht nicht enthalten ist, stellt ein normatives Szenario zur Modellierung eines „deutlich unter 2°C“-Pfads sowie anderer nachhaltiger Entwicklungsziele dar, und dessen Ergebnisse sind nahe am „Announced Pledges Scenario“ (APS).

Für die Stress-Test-Analyse wird ein Szenario verwendet, das einen möglichen Weg zur Erreichung der Klimaziele gemäß Pariser Abkommen darstellt. In diesem Szenario wird angenommen, dass fortgeschrittene Volkswirtschaften das Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 erreichen, während Volkswirtschaften mit mittlerem Einkommen und Entwicklungsländer dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt, aber nicht später als 2070 erreichen. Aus der Annahme, dass die ganze Welt den Verpflichtungen des Pariser Abkommens nachkommt, ergeben sich eine niedrigere Nachfrage nach Öl und Gas und folglich niedrigere Öl- und Gaspreise als im Base Case. Weiters enthält dieses Szenario andere mögliche Effekte wie ein langsameres, kurzfristiges Wirtschaftswachstum.

In einer weiteren Sensitivitätsanalyse zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Öl- und Gasvermögenswerte im Segment verwendet die OMV das von der IEA modellierte „Net Zero Emissions“-Szenario (NZE). Es zeigt einen Pfad für den globalen Energiesektor zur Erreichung des Netto-Null-CO2-Emissionsziels bis 2050.*Auf Basis des von der International Energy Agency veröffentlichten Berichts „World Energy Outlook 2022“

Für Investitionsentscheidungen werden Wirtschaftlichkeitsrechnungen auf Basis der gleichen Preis- und Nachfrageannahmen wie in der Mittelfristplanung und den Werthaltigkeitstests erstellt. Weiters ist für alle Investitionsentscheidungen eine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf Basis der Stress Case-Annahmen verpflichtend, um die wirtschaftliche Rentabilität auch in einem an den Zielen des Pariser Abkommens ausgerichteten Szenario zu beurteilen. Das IEA NZE Szenario wird für Investitionsentscheidungen nicht herangezogen.

Kosten für CO2 Emissionen werden in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Werthaltigkeitstests als auch im Stress Case-Szenario insoweit berücksichtigt, als es in den jeweiligen Ländern eine CO2-Bepreisung gibt. Die Schätzungen für CO2-Preise in der Europäischen Union werden in der Anhangangabe 2.2j ausgewiesen.

Werthaltigkeit von Vermögenswerten

Annahmen über Warenpreise haben eine wesentliche Auswirkung auf die erzielbaren Beträge von Explorations- und Sachanlagevermögen sowie Firmenwerte. Für die Wertminderungstests werden die Preisannahmen verwendet, die für die Mittelfristplanung auf Basis des oben beschriebenen Szenarios über die Energiewende festgelegt wurden. Angaben zu den Wertminderungstests inklusive der Preisannahmen sind in den Anhangangaben 2.2j sowie Note 7 – Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen enthalten. Das Ergebnis der Wertminderungstests ist nicht im Einklang mit den Zielen des Pariser Abkommens.

Die auf Basis des Stress Case ermittelten Sensitivitäten zeigen hauptsächlich für die Öl- und Gasvermögenswerte im E&P Segment ein Risiko für Wertminderungen in einem Szenario, das den Zielen des Pariser Abkommens entspricht. Um die Risiken aus verschiedenen Dekarbonisierungsszenarien und deren Auswirkung auf die Öl- und Gasvermögenswerte der OMV noch näher zu analysieren, wurde in einer weiteren Berechnung die Auswirkung von Öl- und Gaspreisen aus dem 1,5°C kompatiblen Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 (NZE) Szenario laut IEA simuliert. Die dieser Berechnung zugrunde gelegten CO2 Preise entsprechen jenen der Stress Case-Berechnung. Diese sind für Europa im Einklang mit den CO2-Preisen im IEA NZE Szenario. Allerdings wurden keine CO2-Preise in Ländern ohne CO2-Bepreisungssystem berücksichtigt.

Die Auswirkung des OMV Stress Case sowie der „NZE bis 2050“ Berechnung auf die Buchwerte der Öl- und Gasvermögenswerte wird in folgender Tabelle zusammengefasst:

Sensitivitäten auf die Öl- und Gasvermögenswerte1

 

 

 

 

 

 

Verringerung der Buchwerte der Öl- und Gas­vermögenswerte

Verbleibender Buchwert der Öl- und Gas­vermögenswerte

Brent Ölpreis in realen Werten 2030/2040/20502

Gaspreis THE in realen Werten 2030/2040/20502

 

in EUR Mrd

in EUR Mrd

USD/bbl

EUR/MWh

OMV Stress case Szenario

–5,3

6,9

47/27/20

18/18/18

IEA NZE Szenario

–6,1

6,0

36/30/25

15/13/12

1

Inklusive Öl- und Gasvermögenswerte mit unsicheren und sicheren Reserven, E&P At-equity-Beteiligungen und mit E&P in Zusammenhang stehende Firmenwerte

2

In realen Werten mit Basisjahr 2027

Während ein Szenario mit einem schnellerem Dekarbonisierungspfad durch eine weltweit sinkende Nachfrage nach fast allen Produkten und damit niedrigeren Margen und Cracks auch eine Auswirkung auf die Werthaltigkeit der Raffinerien im -Segment hätte, wird nicht erwartet, dass die Werthaltigkeit der Buchwerte im -Segment dadurch beeinträchtigt sein könnte.

Nähere Details zu den Stresstests inklusive einer Beschreibung der Annahmen sind in Anhangangabe 2.2j enthalten.

Nutzungsdauern

Die Geschwindigkeit der Energiewende kann eine Auswirkung auf die Restnutzungsdauer des Anlagevermögens haben. Das abnutzbare Vermögen in den Raffinerien wird im Durchschnitt über die nächsten 9 Jahre und im Retail-Bereich über die nächsten 5 bis 10 Jahre abgeschrieben. Es wird erwartet, dass die Nachfrage für Mineralölprodukte in diesem Zeitraum stabil bleiben wird. Durch die Energiewende wird deshalb keine wesentliche Auswirkung auf die erwarteten Nutzungsdauern des Anlagevermögens im R&M-Segment erwartet.

Im E&P-Segment werden die Öl- und Gasvermögenswerte wie in Anhangangabe 2.2h beschrieben gemäß der Unit-of-Production-Methode auf Basis der sicheren Reserven abgeschrieben. Entsprechend den aktuellen Produktionsplänen werden von den sicheren Reserven zum 31. Dezember 2022 bis 2030 31%, bis 2040 5% und bis 2050 weniger als 1% verbleiben. Die bestehenden Öl- und Gasanlagen mit sicheren Reserven werden daher bis 2030 erheblich und mit Ausnahme eines Feldes bis 2050 vollständig abgeschrieben.

Da die OMV keine wesentlichen Auswirkungen durch die Energiewende auf das C&M-Segment erwartet, ist in diesem Bereich mit keiner wesentlichen Auswirkung auf die Nutzungsdauern zu rechnen.

Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen

Das Fälligkeitsprofil für die Rekultivierungsrückstellungen ist in Anhangangabe 23 – Rückstellungen enthalten. Der wirtschaftliche Zeitpunkt für die Stilllegung der Öl- und Gasvermögenswerte ändert sich durch den Stress Case nicht wesentlich. Die Auswirkung auf den Buchwert der Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen wird deshalb als unwesentlich eingeschätzt.

Für die Raffinerien wurden keine Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen angesetzt. Es wird erwartet, dass die Raffinerien unter einem Energiewendeszenario, das in Einklang mit den Pariser Zielen steht, weiterhin für die Produktion genutzt werden. In den nächsten Jahren sind wesentliche Investitionen in die europäischen Raffineriestandorte der OMV geplant, um sie in Richtung der Produktion von erneuerbaren Treibstoffen und chemischen Rohstoffen mit einer stärkeren Chemie-Integration weiterzuentwickeln. Weiters wird für ADNOC Refining eine Fortsetzung des Betriebs in einem solchen Szenario dank der guten Positionierung im Markt erwartet.

b) Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine und damit in Zusammenhang stehende wesentliche Schätzungen und Annahmen

Die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ausgelösten Entwicklungen hatten wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Die OMV ist in Russland durch die Beteiligung am Erdgasfeld Juschno-Russkoje vertreten. Das Gas wird durch den Betriebsführer und Lizenznehmer OJSC Severneftegazprom (SNGP), an dem die OMV einen Anteil von 24,99% hält, produziert. Die Anteile an SNGP wurden bis 28. Februar 2022 at-equity bilanziert. Verkauft wird das Gas durch die Vertriebsgesellschaft JSC GAZPROM YRGM Development (YRGM), an der die OMV eine Vorzugsaktie ohne Stimmrecht mit Anspruch auf 99,99% des Ergebnisses hält. YRGM wurde bis Februar 2022 vollkonsolidiert, da alle Aktivitäten dieser Gesellschaft vorbestimmt sind und die OMV vollständig der Variabilität der Erträge ausgesetzt ist. Russland beschloss als Antwort auf die Sanktionen durch die westlichen Staaten zahlreiche Gegensanktionen, die Auswirkungen auf die Tätigkeit von ausländischen Unternehmen in Russland haben. Entsprechend diesen Gegensanktionen hat die OMV u.a. die Macht verloren, Dividenden von YRGM zu erhalten, was zu einem Verlust der Beherrschung über YRGM und des maßgeblichen Einflusses über SNGP führte. Aus diesem Grund beendete die OMV die Vollkonsolidierung von YRGM und die at-equity Bilanzierung von SNGP im Konzernabschluss.

Seit 1. März 2022 werden die Beteiligungen an SNGP und YRGM gemäß IFRS 9 zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bilanziert. Die Entkonsolidierung führte zu einem Verlust von EUR 658 , wovon EUR 399 Mio auf das Recycling der im sonstigen Ergebnis kumulierten Währungsverluste zurückzuführen ist. Der gesamte Betrag wurde in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen verbucht. Weiters führte die Entkonsolidierung zu einem negativen Effekt von EUR 208 Mio im Cashflow aus der Investitionstätigkeit bedingt durch den Abgang liquider Mittel von YRGM, welcher in der Zeile „Aufgrund des Verlusts der Beherrschung abgegangene liquide Mittel“ enthalten ist. Zum 31. Dezember 2022 wurde der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen an YRGM und SNGP weiter auf einen Buchwert von EUR 23 Mio reduziert, was zu einem zusätzlichen Verlust von EUR 370 Mio im Finanzergebnis führte. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt die weitere Verschlechterung des politischen und rechtlichen Umfelds in Russland und basiert auf einem DCF-Modell, das das Produktionsprofil, die erwarteten Gaspreise, Produktionskosten sowie einen Illiquiditätsabschlag von 90% auf den verbleibenden Nettobarwert der Cashflows sowie den Bestand an liquiden Mitteln berücksichtigt.

Die OMV hat eine vertragliche Position gegenüber Gazprom aus der Neufeststellung der Reserven aus dem Juschno Russkoje Gasfeld, die als Teil des Erwerbs der Beteiligung an diesem Feld in 2017 übernommen wurde. Gemäß dieser Vereinbarung wurden die Reserven vertraglich definiert, und falls die Reserven höher oder niedriger sind als in der Vereinbarung festgelegt, kann entweder die OMV verpflichtet sein, Gazprom zu entschädigen (hätte in diesem Fall aber in der Zukunft von höheren Absatzvolumen profitiert), oder kann umgekehrt Gazprom verpflichtet sein, die OMV zu entschädigen. Die Zahlung für die Neufeststellung der Reserven ist an die tatsächlich vorhandenen Gasreserven gebunden.

Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die auf drei verschiedenen Szenarien, wovon eines auf den internen Reservenschätzungen der OMV basiert, führte zu einem positiven Wert. Aufgrund der aktuell schwierigen politischen und rechtlichen Lage in Russland rechnet die OMV nicht mehr mit der Einbringlichkeit dieser vertraglichen Position. Aus diesem Grund wurde ein Bewertungsverlust von EUR 432 Mio im sonstigen betrieblichen Aufwand verbucht, der den beizulegenden Zeitwert auf Null reduzierte.

2021 wurde der beizulegende Zeitwert auf Basis der internen Reservenschätzungen ermittelt und führte zu einem Vermögenswert mit einem Wert von EUR 432 . Eine externe Überprüfung der Reserven in Juschno Russkoje zum 31. Dezember 2020 zeigte eine wesentliche Abweichung zur internen Schätzung. In einem weiteren externen Gutachten durch einen unabhängigen Experten wurde allerdings die Vorgehensweise der Schätzung durch die OMV bestätigt. Eine Erhöhung der geschätzten Reserven über die vertraglich festgelegten Reserven könnte zu einer finanziellen Verbindlichkeit gegenüber Gazprom führen.

Die gesamten Auszahlungen der OMV als Finanzinvestorin im Rahmen der Finanzierungsverträge für Nord Stream 2 beliefen sich auf EUR 729 Mio. Der gesamte zum 5. März 2022 ausstehende Betrag inklusive abgegrenzter Zinsen betrug EUR 1  und wurde vollständig, zu Lasten des Finanzergebnisses, wertberichtigt (Buchwert zum 31. Dezember 2021: EUR 987 Mio).

Während die OMV im ersten Quartal Erdgas im Umfang von im Durchschnitt 7,6  pro Monat auf Basis langfristiger Lieferverträge mit Gazprom nach Deutschland und Österreich importierte, gab es seit Mitte Juni Kürzungen der Liefermengen und seit August 2022 keine Lieferungen mehr nach Deutschland. In der zweiten Hälfte von 2022 importierte die OMV im Durchschnitt 2,6 TWh pro Monat an Erdgas auf Basis dieser Verträge. Die Lieferkürzungen machten Anpassungen der Sicherungsmaßnahmen der OMV und Ersatzbeschaffungen am Markt erforderlich und führten zu negativen finanziellen Auswirkungen. Es besteht weiterhin Unsicherheit hinsichtlich künftiger Kürzungen, und es können weitere substanzielle Verluste entstehen, wenn die abgesicherten Mengen von den tatsächlichen Lieferungen abweichen und somit teilweise ein nicht abgesichertes Gaspreisrisiko aus den Gazprom-Lieferverträgen besteht.

Für die langfristigen Lieferverträge mit Gazprom wurden keine Drohverlustrückstellungen gebildet. Die Preisermittlung in diesen Verträgen basiert auf aktuellen Hub-Preisen, und eine Schätzung der negativen Auswirkungen aus künftigen Lieferkürzungen ist nicht möglich. Die Absicherungsgeschäfte für die Verträge werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und unterliegen keinem Hedge Accounting.

Die OMV traf verschiedene Maßnahmen, um die russischen Liefermengen zu ersetzen und um sicherzustellen, dass sie allen Lieferverpflichtungen nachkommen kann. Dazu gehörte der Aufbau von Transportmöglichkeiten aus Nordwesteuropa (z.B. für Lieferungen von selbst produziertem, norwegischem Gas und -Mengen via dem Gate-Terminal) und aus Italien. Im Juli konnte sich die OMV erfolgreich zusätzliche Transportkapazitäten nach Österreich an den Übergabestellen Oberkappel (Leitung aus Deutschland) und Arnoldstein (Leitung aus Italien) im Umfang von 40 TWh für das aktuelle Gasjahr (1. Oktober 2022 bis 30. September 2023) sichern. Weiters wurden die Speicher gefüllt, um mögliche Ausspeicherungen im Fall von weiteren Lieferkürzungen zu maximieren, und die OMV hat im Bedarfsfall Zugang zu anderen europäischen liquiden Handelsplätzen für Erdgas.

Als direkte Auswirkung der Energiekrise in Europa wurden in einigen Ländern, in denen die OMV tätig ist, regulatorische Maßnahmen wie der EU Solidaritätsbeitrag und Preisobergrenzen implementiert. Die Auswirkungen der länderspezifischen EU Solidaritätsbeiträge auf den Konzernabschluss sind in Anhangangabe 12 – Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten.

2) Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Unternehmenszusammenschlüsse und Firmenwerte

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dabei werden die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden erfasst und mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Es wird für jeden Unternehmenszusammenschluss einzeln entschieden, ob die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens bewertet werden.

Bedingte Kaufpreiszahlungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung von bedingten Kaufpreiszahlungen, die als finanzielle Vermögenswerte oder Schulden eingestuft werden, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert mit Verbuchung der Wertänderungen im Gewinn oder Verlust.

Der Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen und gegebenenfalls dem beizulegenden Zeitwert des zuvor von der OMV am erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteils über das zum Erwerbszeitpunkt beim erworbenen Unternehmen bestehende Nettovermögen. Firmenwerte werden als Vermögenswerte erfasst und mindestens einmal jährlich auf eine Wertminderung überprüft. Jede Wertminderung wird sofort ergebniswirksam berücksichtigt. Eine spätere Wertaufholung ist nicht möglich. Ein Gewinn aus einem günstigen Unternehmenserwerb wird sofort als Ertrag erfasst.

b) Umsatzerlöse

Grundsätzlich werden die bei Kontrollübergang der Produkte oder Dienstleistungen auf den Kunden realisiert. Die Ertragsrealisierung erfolgt auf Basis der mit dem Kunden vereinbarten Gegenleistung mit Ausnahme von Beträgen, die im Auftrag Dritter eingezogen werden.

Beim Verkauf von Gütern wie Rohöl, LNG, Ölprodukte, chemische und ähnliche Produkte stellt grundsätzlich die Lieferung einer Mengeneinheit eine separate Leistungsverpflichtung dar. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Kontrolle über die Güter an den Kunden übertragen wird, wobei dies der Zeitpunkt ist, an dem die Eigentumsrechte sowie das Untergangsrisiko auf den Kunden übergehen. Dieser Zeitpunkt kann auf Basis der im Kundenvertrag vereinbarten Incoterms festgestellt werden. Diese Verkäufe erfolgen mit entsprechend dem Industriestandard üblichen Zahlungszielen.

Umsatzerlöse aus der Rohölproduktion, an der die OMV mit anderen Produzenten beteiligt ist, werden gemäß der Umsatzmethode verbucht. Das bedeutet, dass die Umsatzerlöse auf Basis der tatsächlichen Verkäufe an Dritte, unabhängig vom prozentualen Anteil oder Anspruch des Konzerns, verbucht werden. Für die Differenz zwischen den Kosten der verkauften Mengen und den Kosten auf Basis der Menge für die ein Anspruch besteht, wird eine Anpassung der Produktionskosten auf Basis der durchschnittlichen Kosten mit Gegenbuchung in den sonstigen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten erfasst.

Im R&M Tankstellengeschäft werden die Umsätze aus dem Verkauf von Treibstoffen realisiert, wenn die Produkte an den Kunden abgegeben werden. Abhängig davon, ob die OMV beim Verkauf von Tankstellenshopware als Prinzipal oder Agent handelt, werden die Erlöse und diesen Erlösen zuordenbaren Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung brutto oder netto dargestellt. Die OMV ist Prinzipal, wenn sie vor dem Verkauf Kontrolle über die Güter hat, wofür der Hauptindikator das Lagerrisiko bei der OMV ist. An Tankstellen sind die Zahlungen sofort zum Zeitpunkt des Kaufs fällig.

Die Gas- und Stromlieferverträge der OMV enthalten eine Leistungsverpflichtung, die über den vereinbarten Lieferzeitraum erbracht wird. Die Umsatzerlöse werden entsprechend den von den Kunden abgenommenen Mengen und in Übereinstimmung mit dem Betrag, den die OMV in Rechnung stellen darf, realisiert. Nur in Ausnahmefällen enthalten langfristige Lieferverträge unterschiedliche Preise in den verschiedenen Perioden, bei welchen die Preise nicht den Wert der Güter zum Lieferzeitpunkt widerspiegeln. In diesen Fällen werden die Umsatzerlöse auf Basis der durchschnittlichen Vertragspreise verbucht.

In einigen Kundenverträgen für die Lieferung von Erdgas umfasst das dem Kunden verrechnete Entgelt einen Fixbetrag und ein variables Entgelt abhängig von der gelieferten Menge. Diese Verträge enthalten nur eine Leistungsverpflichtung und zwar eine Zusage, über einen bestimmten Zeitraum für die Lieferung von Gas bereitzustehen. Die Erlöse aus dem fixen und variablen Entgelt werden entsprechend den Beträgen, die die OMV den Kunden in Rechnung stellen darf, verbucht. Gas- und Stromlieferungen werden monatlich in Rechnung gestellt und gezahlt.

Gasspeicherverträge enthalten eine Zusage, Speicherleistungen über einen vereinbarten Zeitraum zu erbringen. Die werden entsprechend den Beträgen, die die OMV den Kunden in Rechnung stellen darf, verbucht. Gas- und Stromlieferungen werden monatlich in Rechnung gestellt und gezahlt.

In der OMV gibt es einige Kundenverträge für Öl- und Gaslieferungen sowie für Gasspeicherleistungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Gemäß IFRS 15 sind die gesamten auf die noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen entfallenden Teile der Transaktionspreise grundsätzlich für solche Verträge anzugeben. Die Verträge für Öllieferungen enthalten, so wie in der Ölindustrie üblich, variable Preise auf Basis der Marktpreise zum Lieferzeitpunkt, weshalb für diese Verträge eine Zuordnung des Transaktionspreises auf die nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen nicht möglich ist. Für Gasliefer- und Gasspeicherverträge wendet die OMV die Erleichterungsvorschriften gemäß IFRS 15.121 (b) an, wonach diese Informationen für Verträge, bei denen die Erlöse dem Wert, für die die OMV das Recht zur in Rechnungstellung hat, entsprechen, nicht veröffentlicht werden müssen. Die OMV veröffentlicht diese Information daher nicht.

c) Sonstige Erlöse

Die sonstigen Erlöse enthalten Umsatzerlöse aus Warengeschäften, die in den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallen. Umsatzerlöse und Kosten für Rohstoffe werden netto innerhalb der sonstigen Erlöse dargestellt, wenn die Warentermingeschäfte zu Handelszwecken und nicht mit dem Ziel der finalen physischen Lieferung abgeschlossen eingestuft wurden.

Die sonstigen Erlöse enthalten weiters die Anpassung der Umsatzerlöse aus der Berücksichtigung des der nationalen Ölgesellschaft zustehenden Anteils an der Produktion als Ertragsteueraufwand bei bestimmten Produktionsteilungsverträgen im E&P Segment (siehe 2.2f), realisierte und unrealisierte Ergebnisse aus der Absicherung von Umsatztransaktionen sowie Miet- und Pachterlöse.

d) Explorationsaufwendungen

Explorationsaufwendungen betreffen ausschließlich den Geschäftsbereich E&P und umfassen jene Kosten, die im Zusammenhang mit nicht sicheren Reserven stehen. Dazu zählen u.a. geologische und geophysikalische Kosten für die Identifikation und Untersuchung von Gebieten mit möglichen Öl- und Gasreserven sowie Verwaltungs-, Rechts- und Beratungskosten in Zusammenhang mit Explorationsaktivitäten. Des Weiteren umfasst diese Position alle Wertminderungen von Explorationsbohrungen, die keine sicheren Reserven nachweisen konnten. Planmäßige Abschreibungen von fündigen Explorationsbohrungen werden innerhalb der Abschreibungen, Wertminderungen und -aufholungen dargestellt.

e) Forschung und Entwicklung

Die im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten anfallenden Ausgaben werden in der Periode als Aufwand verbucht, in der sie angefallen sind. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen (F&E), die in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen werden, umfassen alle direkten und indirekten Material- und Personalkosten sowie Kosten für Fremdleistungen, die im Zusammenhang mit der gezielten Suche nach neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Entwicklung und wesentlichen Verbesserung von Produkten, Leistungen oder Prozessen und im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten anfallen. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn die Aktivierungskriterien gemäß 38 erfüllt sind.

f) Explorations- und Produktionsteilungsverträge

Ein Explorations- und Produktionsteilungsvertrag (Exploration and Production Sharing Agreement, ) ist eine Vertragsform bei Erdöl- und Erdgaslizenzen, bei der sich eine oder mehrere Ölunternehmen und das Gastland bzw. die nationale Ölgesellschaft die Erdöl- bzw. Erdgasproduktion nach einem festgelegten Schlüssel teilen. Explorationsaufwendungen werden dabei grundsätzlich von den Ölgesellschaften bestritten und nur im Erfolgsfall vom Staat oder der nationalen Ölgesellschaft in Form des sogenannten „cost oil“ erstattet. In bestimmten EPSA-Verträgen stellen die dem Gastland bzw. der nationalen Ölgesellschaft zustehenden Anteile an der Produktion eine Form der Ertragsbesteuerung dar. In solchen Fällen werden sie dementsprechend in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertragsteueraufwand dargestellt.

g) Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert (inklusive Kosten für Großinspektionen und Generalüberholungen). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten enthalten den Barwert für die erwarteten Rückbaukosten von Anlagen nach deren Nutzung, wenn eine Rückstellung für Rückbaukosten angesetzt wurde (siehe 2.2s). Kosten für den Austausch von Anlagenteilen werden aktiviert und die Buchwerte der ersetzten Teile ausgebucht. Kleinere Instandhaltungsleistungen und Reparaturen werden im Jahr des Anfallens als Aufwand gebucht.

Immaterielle Vermögenswerte und abnutzbare Sachanlagen werden (mit Ausnahme von Öl- und Gasvermögen, siehe 2.2h) linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Nutzungsdauer

 

Jahre

Immaterielle Vermögenswerte

 

Firmenwerte

 

Unbestimmt

Software

 

3–7

Konzessionen, Lizenzen, vertragliche immaterielle Vermögenswerte u.Ä.

3–20, Vertragslaufzeit oder Unit-of-Production-Methode

Bereichsspezifische Sachanlagen

 

E&P

Öl- bzw. Gasvermögen

Unit-of-Production-Methode

R&M

Leitungen

20–30

 

Gaskraftwerk

8–30

 

Hochbehälter

40

 

Raffinerieverarbeitungsanlagen

25

 

Tankstellen

5–20

C&M

Chemische Produktionsanlagen

15–20

Sonstige Sachanlagen

 

Produktions- und Verwaltungsgebäude

20–50

Sonstige technische Anlagen

10–20

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3–15

h) Öl- und Gasvermögen

E&P-Aktivitäten werden nach der Successful-Efforts-Methode bilanziert. Der Erwerb von geologischen und geophysikalischen Studien vor der Auffindung von sicheren Reserven wird im Periodenaufwand erfasst. Die Kosten einer Bohrung werden bis zum Zeitpunkt der Feststellung, ob potenziell wirtschaftlich förderbare Öl- oder Gasreserven vorliegen, aktiviert und als immaterielle Vermögenswerte dargestellt. Kosten für nicht wirtschaftlich fündige Bohrungen werden aufwandswirksam erfasst. Ist die wirtschaftliche Fündigkeit noch nicht geklärt, bleiben die Kosten einer Explorationsbohrung aktiviert, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Durch die Bohrung wurden ausreichend Öl- oder Gasreserven gefunden, die eine Fertigstellung als Produktionsbohrung rechtfertigen würden.
  • Es werden ausreichende Fortschritte hinsichtlich der Einschätzung der wirtschaftlichen und technischen Realisierbarkeit gemacht, die die Aufnahme der Feldentwicklung in naher Zukunft rechtfertigen.
  • Der Zeitraum, für den das Unternehmen das Recht zur Exploration eines bestimmten Gebietes hat, ist nicht abgelaufen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Werthaltigkeit von Öl- und Gasvermögen mit nicht sicheren Reserven

Es kann Fälle geben, bei denen die Kosten für Öl- und Gasvermögen mit nicht sicheren Reserven über einen längeren Zeitraum aktiviert bleiben, während die verschiedenen Evaluierungsaktivitäten und seismischen Analysen zur Beurteilung der Größe des Reservoirs und dessen Wirtschaftlichkeit fortgesetzt werden. Weitere Entscheidungen über den optimalen Zeitpunkt für solche Entwicklungen werden aus einer Ressourcen- und Portfoliosichtweise getroffen. Sobald keine Absichten mehr bestehen, einen Fund zu entwickeln, wird eine sofortige Wertminderung auf die Vermögenswerte erfasst.

Zum Jahresende werden noch nicht fertiggestellte Bohrungen, die sich nach dem Bilanzstichtag als nicht fündig herausstellen, als nicht zu berücksichtigende Ereignisse behandelt, d.h. die Kosten für die Explorationsbohrung bleiben zum jeweiligen Periodenende aktiviert und werden in der Folgeperiode als Aufwand verbucht.

Lizenzanschaffungskosten sowie aktivierte Vemögenswerte aus Exploration und Evaluierung werden nicht planmäßig abgeschrieben, solange sie im Zusammenhang mit nicht sicheren Reserven stehen, aber bei Vorliegen eines Indikators für eine potenzielle Wertminderung auf Wertminderung überprüft. Sobald es sich um sichere und wirtschaftlich förderbare Mineralölvorkommen handelt, werden die damit im Zusammenhang stehenden Vermögenswerte in das Sachanlagevermögen umgegliedert. Entwicklungskosten für die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen wie Ölplattformen und Pipelines sowie für Entwicklungsbohrungen werden innerhalb des Sachanlagevermögens aktiviert. Mit Produktionsbeginn erfolgt eine planmäßige Abschreibung der aktivierten Kosten. Aktivierte Explorations- und Entwicklungsaufwendungen sowie Hilfseinrichtungen werden grundsätzlich produktionsabhängig auf Basis sicherer entwickelter Reserven abgeschrieben. Davon ausgenommen sind aktivierte Kosten für Aufsuchungsrechte sowie erworbene Reserven, die auf Basis der gesamten sicheren Reserven abgeschrieben werden, sofern nicht eine andere Basis von Reserven für die Abschreibung angemessener ist.

Wesentliche Schätzung: Öl- und Gasreserven

Die Öl- und Gasreserven werden durch firmeninterne Erdölingenieur*innen unter Anwendung von Industriestandards geschätzt und zumindest einmal jährlich neu beurteilt. Zusätzlich werden regelmäßig externe Überprüfungen durchgeführt. 2022 führte DeGolyer and MacNaughton (D&M) eine externe Überprüfung der Reserven zum Jahresende 2021 für die Öl- und Gasvermögenswerte in Tunesien, KRI und Malaysia durch. Im Jahr davor wurden die Reserven der anderen wesentlichen Öl- und Gasvermögenswerte extern überprüft.

Die Ergebnisse der externen Reviews zeigten abgesehen von Ausnahmefällen keine wesentlichen Abweichungen zu den internen Schätzungen. Bei Vorliegen von wesentlichen Abweichungen führt die OMV weiterführende Analysen, ggf. unter Einbindung von weiteren, unabhängigen Experten, durch.

Die Schätzungen der Öl- und Gasreserven haben eine wesentliche Auswirkung auf die Beurteilung der Werthaltigkeit der Öl- und Gasvermögenswerte des Konzerns. Korrekturen dieser Schätzungen nach unten können zu einer Wertminderung des Buchwerts des Vermögenswerts führen. Zusätzlich beeinflussen Schätzungsänderungen der Öl- und Gasreserven prospektiv die Höhe der Abschreibungen.

i) Assoziierte Unternehmen und gemeinsame Vereinbarungen

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung hat. Für gemeinsame Vereinbarungen, d.h. Vereinbarungen, die der gemeinsamen Führung durch den OMV Konzern und einer oder mehreren weiteren Parteien unterliegen, erfolgt eine Einstufung als Gemeinschaftsunternehmen oder gemeinschaftliche Tätigkeit. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte an den der Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden haben.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, wobei die Anteile zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt werden und in den Folgeperioden um den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltene Dividenden und um den Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis und anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst werden.

Wesentliche gemeinsame Explorations- und Produktionsaktivitäten im -Bereich werden über gemeinschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, die nicht als eigenständiges Vehikel aufgebaut sind. Die OMV bilanziert im Konzernabschluss für diese gemeinschaftlichen Tätigkeiten ihren Anteil an den mit den anderen Partnern gehaltenen Vermögenswerten und eingegangenen Verbindlichkeiten und Aufwendungen sowie die Erlöse des Konzerns aus dem Verkauf ihres Anteils an der Produktion sowie Verbindlichkeiten und Aufwendungen, die der Konzern für die gemeinschaftliche Tätigkeit eingegangen ist. Akquisitionen von Beteiligungen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten, bei denen die gemeinschaftliche Tätigkeit einen Geschäftsbetrieb darstellt, werden nach den Vorschriften des IFRS 3 als Unternehmenszusammen-schluss bilanziert (siehe 2.2a).

Zusätzlich gibt es vertragliche Vereinbarungen ähnlich zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten, bei denen aber keine gemeinschaftliche Führung besteht und die deshalb nicht die Definition einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gemäß  11 erfüllen. Das ist der Fall, wenn die wesentlichen Entscheidungen durch mehr als eine Kombination der Zustimmung durch die involvierten Parteien getroffen werden können oder eine Partei über Beherrschung verfügt. Die Beurteilung, ob die Vereinbarungen inner- oder außerhalb des Anwendungsbereichs des IFRS 11 sind, wird von der OMV auf Basis der relevanten rechtlichen Vereinbarungen wie Konzessions-, Lizenz- oder gemeinsamen Betriebsvereinbarungen vorgenommen, die festlegen, wie und durch wen die relevanten Entscheidungen für diese Aktivitäten getroffen werden. Die Bilanzierung dieser Vereinbarungen erfolgt grundsätzlich analog zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Da Erwerbe von Anteilen an solchen Vereinbarungen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 3 fallen, bilanziert die OMV solche Transaktionen als Anschaffung von Anlagevermögen.

j) Wertminderung von Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen (inklusive Öl- und Gasvermögen) und at-equity bewertete Beteiligungen werden auf Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände einen Anhaltspunkt für eine potenzielle Wertminderung eines Vermögenswerts geben. Überprüfungen auf Werthaltigkeit werden auf der Ebene des Vermögenswerts oder der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten durchgeführt, die Zahlungsmittel weitgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten generieren, der sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheit ().

Wenn festgestellt wurde, dass Vermögenswerte wertgemindert sind, werden die Buchwerte bis zu ihrem erzielbaren Betrag, der dem höheren aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert entspricht, abgeschrieben.

Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes nach Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Der Diskontierungssatz vor Steuern wird iterativ ermittelt. Die Cashflows werden aus den aktuellen Budget- und Planungsrechnungen abgeleitet, die für die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen die einzelnen Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden.

Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden, falls vorhanden, kürzlich erfolgte Markttransaktionen herangezogen. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell herangezogen.

Falls in einer Folgeperiode die Gründe für eine Wertminderung wegfallen, wird eine ergebniswirksame Wertaufholung erfasst. Der infolge einer Wertaufholung erhöhte Buchwert eines Vermögenswerts darf nicht den Buchwert übersteigen, der unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung bestimmt worden wäre, wäre in früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Werthaltigkeit der Vermögenswerte

Die Beurteilung, ob Vermögenswerte oder ZGE wertgemindert sind oder ob vergangene Wertminderungen wieder zugeschrieben werden sollen, erfordert die Anwendung verschiedener Schätzungen und Annahmen wie beispielsweise über die Preis und Margenentwicklung, Produktionsmengen und Diskontierungssätze.

Änderungen der wirtschaftlichen Lage, der Erwartungen hinsichtlich klimabezogener Risiken oder anderer Tatsachen und Umstände können eine Überprüfung dieser Annahmen erforderlich machen und zu Wertminderungen oder Wertaufholungen von Vermögenswerten innerhalb des nächsten Geschäftsjahres führen.

Wesentliche Annahmen

Die den Wertminderungstests zugrundeliegenden Preis- und Margenannahmen werden jährlich im Rahmen der Mittelfristplanung (MTP) vom Management überprüft und vom Aufsichtsrat verabschiedet. Sie stellen die bestmöglichen Schätzungen des Managements dar und sind im Einklang mit externen Quellen. Während die kurzfristigen Annahmen aus aktuellen Forward-Preisen und Marktentwicklungen abgeleitet werden, werden die langfristigen Preisannahmen anhand einer Vielzahl von langfristigen Prognosen von anerkannten Experten und Beratern unter Berücksichtigung von weltweitem Angebot und Nachfrage entwickelt. Die langfristigen Annahmen der OMV berücksichtigen die Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende hin zu kohlenstoffärmeren Energieträgern (siehe Abschnitt 1 dieser Anhangangabe).

In der Berichtsperiode erhöhte die OMV ihre kurzfristigen Preisannahmen für Brent Rohöl, um dem engeren Post-COVID19-Markt Rechnung zu tragen. Langfristig wurden die Ölpreise auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr gehalten. Die europäischen Gaspreise wurden im kurzfristigen Bereich infolge der Invasion der Ukraine durch Russland und dem starken Rückgang der russischen Gasflüsse in den europäischen Markt stark erhöht. Langfristig wird mit europäischen Gaspreisen leicht über den Annahmen des Vorjahres aufgrund von weiterhin geringerem Angebot von russischem Gas in Europa und trotz einer im Vergleich zu den Annahmen aus 2021 schnelleren Dekarbonisierung gerechnet.

Die Preisannahmen sowie EUR-USD-Wechselkurse sind im Folgenden angeführt (in den ersten 5 Jahren in nominellen Werten und anschließend in realen Werten mit Basisjahr 2027 in 2022 bzw. 2026 in 2021):

2022 Preisannahmen für Impairment Tests

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

2030

2040

2050

Brent Rohölpreis (USD/bbl)

80

75

70

65

65

65

60

60

EUR-USD Wechselkurs

1,10

1,10

1,10

1,10

1,10

1,10

1,10

1,10

Brent Rohölpreis (EUR/bbl)

73

68

64

59

59

59

55

55

Gaspreis THE (EUR/MWh)

91

64

46

36

27

24

24

24

CO2 Preis (EUR/t)

85

92

100

107

114

129

142

118

2021 Preisannahmen für Impairment Tests

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2040

2050

Brent Rohölpreis (USD/bbl)

65

65

65

65

65

65

60

60

EUR-USD Wechselkurs

1,22

1,22

1,22

1,22

1,22

1,22

1,22

1,22

Brent Rohölpreis (EUR/bbl)

53

53

53

53

53

53

49

49

Gaspreis THE (EUR/MWh)

25

22

22

22

22

22

22

22

CO2 Preis (EUR/t)

55

58

61

64

68

93

117

Die wesentlichen Bewertungsparameter für die Ermittlung der erzielbaren Beträge für Vermögenswerte im E&P-Bereich sind die Öl- und Gaspreise, Produktionsmengen, Wechselkurse und die Diskontierungssätze. Die Förderprofile wurden aufgrund der Reservenschätzungen (siehe Anhangangabe 2.2h) und Erfahrungswerten aus der Vergangenheit geschätzt und stellen die beste Schätzung des Managements bezüglich der zukünftigen Produktionsmengen dar. Die Cashflow-Prognosen für die ersten fünf Jahre basieren auf der Mittelfristplanung und darüber hinaus auf einer Feldlebensplanung und umfassen damit die gesamte Lebensdauer des Feldes.

Der Anstieg der Gaspreise wurde als Anhaltspunkt für eine Wertaufholung von in Vorjahren verbuchten Wertminderungen europäischer Gasanlagen gewertet. Im Gegensatz dazu ging das erwartete Produktionsvolumen einiger Öl- und Gasfelder in Rumänien aufgrund höherer erwarteter natürlicher Rückgangsraten zurück und die Kostenbasis stieg. Die Ergebnisse der Wertminderungstests sind in Anhangangabe 7 – Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen dargestellt.

Im R&M und C&M Geschäft sind die Hauptannahmen für die Berechnung des erzielbaren Betrags die relevanten Margen, Volumina sowie Diskontierungs-, Inflations- und Wachstumsraten. Die Nutzungswertberechnung basiert auf den Cashflows der Fünf-Jahres-Mittelfristplanung sowie einer ewigen Rente.

Hinsichtlich der Raffineriemargen im Nahen Osten wurde angenommen, dass sie kurzfristig steigen, aber langfristig auf dem gleichen Niveau wie in der Vorperiode bleiben würden. Die kurzfristige Margenverbesserung wurde als Anhaltspunkt für eine Wertaufholung der ADNOC Refining-Beteiligung, auf die im Vorjahr eine Wertminderung verbucht wurde, gewertet. Die in die Berechnung der ewigen Rente einfließende Wachstumsrate wurde mit 1% angenommen.

Sensitivitäten auf Basis des Stress Case

Auf der Grundlage eines Stress Case-Szenarios wurden Sensitivitäten berechnet, um die Widerstandsfähigkeit der Vermögenswerten gegen Risiken eines langsameren Wirtschaftswachstums und der Russland-Ukraine-Krise im kurz-und mittelfristigen Zeitraum und auf längere Sicht gegen klimabedingte Risiken zu testen. Die langfristigen Preis- und Margenannahmen basieren auf einem Szenario, das mit den Zielen des Pariser Abkommens im Einklang steht und zu einem weltweiten Übergang zu Netto-Null-Emissionen zwischen 2050 und 2070 führt (für nähere Details siehe Abschnitt 1 dieser Anhangangabe).

Die in der Sensitivitätsanalyse verwendeten Annahmen sind in der folgenden Tabelle enthalten (Preise auf Basis von nominalen Werten in den ersten 5 Jahren und anschließend in realen Werten mit Basisjahr 2027):

2022 Preisannahmen für Stress Case-Sensitivitäten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2023

2024

2025

2026

2027

2030

2040

2050

Brent Rohölpreis (USD/bbl)

65

60

55

50

50

47

27

20

EUR-USD Wechselkurs

1,20

1,20

1,20

1,20

1,20

1,20

1,20

1,20

Brent Rohölpreis (EUR/bbl)

54

50

46

42

42

39

23

17

Gaspreis THE (EUR/MWh)

69

48

35

27

20

18

18

18

CO2 Preis (EUR/t)

100

107

114

121

129

142

194

232

Die Stress Case-Sensitivitäten wurde anhand einer vereinfachten Methode berechnet. Die Berechnung basiert auf einem DCF-Modell ähnlich zu einer Nutzungswertberechnung, in der keine künftigen Investitionen in Erweiterungen und Verbesserungen berücksichtigt werden. Die Berechnungen enthalten keine Folgemaßnahmen, die das Management implementieren könnte, wie Divestments und Änderungen in der Unternehmensplanung. Die angeführten Beträge sind deshalb nicht als eine beste Schätzung eines erwarteten Wertminderungsverlusts aus einem solchen Szenario zu sehen.

Im E&P-Segment basieren die Cashflows auf einer angepassten Mittelfristplanung für fünf Jahre und eine Feldlebensplanung für die Jahre bis zur Stilllegung. Der Stress Case beinhaltet keine anderen Änderungen von Inputfaktoren als Preise und Mengen und keine Restrukturierungsmaßnahmen.

Nach diesem Stress Case-Szenario hätten die Buchwerte der Öl- und Gasvermögen mit sicheren Reserven (inkl. E&P at-equity bewertete Beteiligungen) um EUR 4,4 Mrd und Firmenwerte um EUR 0,6 Mrd reduziert werden müssen. Zusätzlich würden einige Öl- und Gasvermögenswerte ohne sichere Reserven mit einem GuV-Effekt vor Steuern von EUR 0,3 Mrd aufgegeben werden. Für Öl- und Gasvermögenswerte wurde eine weitere Sensitivität auf Basis der Öl- und Gaspreise laut IEA Net Zero bis 2050 Szenario berechnet, die eine Reduktion des Buchwerts der Öl- und Gasvermögenswerte mit sicheren und unsicheren Reserven (inkl. E&P Firmenwerte) von EUR 6,1 Mrd zeigte (siehe Abschnitt 1 dieser Anhangangabe).

Im R&M-Segment berücksichtigt der Stress Case eine weltweit rückgängige Nachfrage für fast alle Produkte, die im Vergleich zum in den Wertminderungstests enthaltenen Szenario zu niedrigeren Margen und Cracks führt. Das Stress Case-Szenario würde in einem zusätzlichen Rückgang der Buchwerte der Raffinerien (inklusive der Beteiligung an ADNOC Refining) in der Höhe von EUR 0,6 Mrd resultieren, wobei dieser Betrag sich hauptsächlich auf die Beteiligung in ADNOC Refining sowie Petrobrazi in Rumänien bezieht. Die Raffinerien Schwechat und Burghausen sind durch den starken Fokus auf petrochemische Produkte weniger stark von einem Wertminderungsrisiko in einem solchen Szenario betroffen.

In der Stress Case-Berechnung für die Raffinerien wurden die Cashflows der Mittelfristplanung für die nächsten fünf Jahre an die niedrigeren Margen angepasst. Die Raffinerie-Referenzmargen Europa wurden im Stress Case im Durchschnitt um ca. 50% niedriger angenommen als in der Mittelfristplanung. Die ewige Rente für die Raffinerien in Europa wurde auf Basis der Cashflows aus der letzten Detailplanungsperiode sowie einer Wachstumsrate, die der aus den langfristig geschätzten Margen und Absatzmengen abgeleiteten durchschnittlichen, jährlichen Wachstumsrate () entspricht, ermittelt. Die Wachstumsraten bewegen sich im Bereich zwischen –3,17% und 1,0%. Zusätzlich wurde in den Cashflows für die ewige Rente eine wesentliche Reduktion der operativen Kosten und berücksichtigt.

k) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zu „Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert, wenn ihr Buchwert durch Verkauf und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden soll. Voraussetzung für diese Klassifikation ist, dass der Verkauf als sehr wahrscheinlich eingeschätzt wird und der Vermögenswert bzw. die Gruppe von Vermögenswerten im derzeitigen Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar ist. Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten, die als zu „Veräußerungszwecken gehalten“ klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren Betrag aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben.

l) Leasing

Die OMV setzt für Leasingverhältnisse, in denen sie Leasingnehmer ist, gemäß IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte an. Sie wendet die Vereinfachungsregeln für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse mit geringwertigen zugrundeliegenden Sachvermögen an und setzt damit für solche Leasingverhältnisse keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz an. Nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 16 fallen Leasingverhältnisse für die Exploration und die Nutzung von Öl und Erdgas, die hauptsächlich Pachtverträge für Grundstücke für solche Aktivitäten umfassen. Die Pacht für diese Verträge wird linear als Aufwand über den Leasingzeitraum erfasst.

Leasingverträge werden für die Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in ihre Leasingkomponenten und andere Elemente aufgeteilt. Die Leasingverbindlichkeiten werden mit dem Barwert der fixen Leasingzahlungen und Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, über den Leasingzeitraum abgezinst mit dem Diskontierungssatz bewertet. Nutzungsrechte werden in der Höhe der Leasingverbindlichkeit zuzüglich Vorauszahlungen und anfänglichen direkten Kosten angesetzt.

Die OMV als Leasinggeber hat Verträge abgeschlossen, die als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden und für die die fixen und variablen Mietzahlungen über den Leasingzeitraum als Miet- und Leasingerträge erfasst werden.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Leasingverhältnisse

Die OMV hat eine Reihe von Verträgen über die Miete oder Pacht von Tankstellen. Viele von diesen Verträgen enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Verlängerungsoptionen bzw. Perioden nach Kündigungsoptionen wurden bei der Bestimmung des Leasingzeitraums berücksichtigt, wenn eine Verlängerung (bzw. keine Kündigung) hinreichend sicher ist. Bei der Feststellung des Leasingzeitraums berücksichtigt die OMV alle relevanten Fakten und Umstände, die zu wirtschaftlichen Anreizen für die Verkürzung oder Verlängerung des Leasingzeitraums gemäß der verfügbaren Optionen führen. Bei der Beurteilung des Leasingzeitraums von Tankstellenmiet- und -pachtverträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wurde von der Annahme ausgegangen, dass der Leasingzeitraum 20 Jahre nicht überschreitet.

Optionale Zeiträume, die in der Bewertung der Leasingverhältnisse nicht berücksichtigt wurden, gibt es in erster Linie für technische Ausrüstung im E&P-Bereich in Rumänien, Bürogebäude, ein Grundstück in Belgien sowie für Gasspeicherkavernen in Deutschland. Die Ausübung der Verlängerungsoption für die Bürogebäude und die Gasspeicherkavernen liegt in ferner Zukunft.

m) Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte

Beim Erstansatz stuft die OMV ihre finanziellen Vermögenswerte in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis () oder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust () ein. Die Einstufung erfolgt abhängig vom Geschäftsmodell, nach dem sie vom Konzern gesteuert werden, sowie den vertraglichen Zahlungsstromeigenschaften der finanziellen Vermögenswerte. Käufe und Verkäufe im Rahmen handelsüblicher Verträge werden zum Handelstag – jenem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen – bilanziert.

Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wenn sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells mit dem Ziel der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten; und
  • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu Zahlungsströmen zu festgelegten Zeitpunkten, die ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen.

Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zinserträge, Wertminderungsaufwendungen und Gewinne oder Verluste aus dem Abgang werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die OMV berücksichtigt für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte Wertberichtungen auf Basis der erwarteten Kreditausfälle (). Die erwarteten Kreditausfälle werden auf Basis externer oder interner Ratings der Kontrahenten und den entsprechenden Ausfallwahrscheinlichkeiten ermittelt. Verfügbare zukunftsgerichtete Informationen werden berücksichtigt, sofern sie eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der erfassten Wertberichtigungen haben.

Erwartete Kreditausfälle werden in zwei Stufen erfasst. Wenn es seit dem Erstansatz keine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos gegeben hat, wird die Wertberichtigung auf Basis des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts bemessen. Der 12-Monats-Kreditverlust ist der Kreditverlust, der aus Ausfallereignissen resultiert, der innerhalb der nächsten zwölf Monate möglich ist. Ein finanzieller Vermögenswert weist aus Sicht des Konzerns ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von „Investment Grade“ entspricht.

Wenn das Kreditrisiko hingegen seit dem Erstansatz wesentlich angestiegen ist, ist eine Wertberichtigung in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts erforderlich, d.h. die erwarteten Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren. Für diese Einschätzung berücksichtigt der Konzern alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Darüber hinaus nimmt die OMV an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist. Wenn die Bonität sich wiederum verbessert, geht die OMV auf den Ansatz eines 12-Monats-Kreditverlusts zurück. Ein finanzieller Vermögenswert wird als ausgefallen betrachtet, wenn er für mehr als 90 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen vernünftige und vertretbare Informationen vor, dass ein längeres Ausfallkriterium angemessener ist. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine realistische Aussicht besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisierbar sind.

Für Lieferforderungen und vertragliche Vermögenswerte aus Kundenverträgen wird eine vereinfachte Vorgehensweise, bei der die Wertberichtigungen mit den über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusten berücksichtigt werden, angewandt. Im Fall, dass es für die ausstehenden Salden eine Kreditversicherung oder Sicherheiten gibt, werden die erwarteten Kreditverluste für den versicherten bzw. garantierten Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Versicherers bzw. Garantiegebers und für den verbleibenden Betrag auf Basis der Ausfallswahrscheinlichkeit des Kontrahenten ermittelt.

Die nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet werden, enthalten Lieferforderungen aus Verkaufsverträgen mit vorläufiger Preisfestlegung und Investmentfonds, da die vertraglichen Zahlungsströme nicht ausschließlich Tilgung und Zinszahlungen auf ausstehende Rückzahlungsbeträge darstellen. Weiters sind in dieser Bewertungskategorie Portfolios von Lieferforderungen enthalten, für die eine Verkaufsabsicht besteht. Diese Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei alle Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Eigenkapitalinstrumente werden entweder zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung (FVTPL) oder durch das sonstige Ergebnis (FVOCI) bewertet. Die OMV hat sich dafür entschieden, den Großteil ihrer börsennotierten Beteiligungen, die mit einer strategischen Zielsetzung und nicht zu Handelszwecken gehalten werden, unwiderrufbar als FVOCI zu klassifizieren. Gewinne und Verluste aus zum FVOCI bewerteten Beteiligungen werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert („recycled“) und unterliegen keiner Wertminderungsüberprüfung. Dividenden werden im Gewinn oder Verlust verbucht, es sei denn, die Dividende stellt eine Deckung eines Teils der Kosten der Beteiligung dar.

Die OMV bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder wenn sie den Vermögenswert und alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Beizulegender Zeitwert und Werthaltigkeit von finanziellen Vermögenswerten

Das Management bewertet periodisch die Forderungen in Zusammenhang mit vom rumänischen Staat rückerstattbaren Ausgaben für Rekultivierungs- und Entsorgungskosten der OMV Petrom SA. Die Schätzung berücksichtigt unter anderem die Entwicklung der eingeforderten Beträge, die Anforderungen an den Dokumentationsprozess und mögliche Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren.

Details zur Bewertung der Beteiligungen am Gasfeld Juschno Russkoje, die zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen durch die Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, sowie der vertraglichen Position gegenüber Gazprom aus der Neufeststellung der Reserven kann Kapitel 2.1 entnommen werden.

n) Derivative Finanzinstrumente und Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Risiken aus der Veränderung von Wechselkursen, Warenpreisen und Zinssätzen eingesetzt. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Erfassung unrealisierter Gewinne und Verluste erfolgt grundsätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung, außer Hedge Accounting gemäß IFRS 9 wird angewandt.

Derivate, die die Voraussetzungen für die Verbuchung als Sicherungsgeschäft erfüllen und als solches designiert wurden, werden klassifiziert als

  • Fair-Value-Hedge, wenn das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines verbuchten Vermögenswerts oder einer verbuchten Verbindlichkeit abgesichert wird,
  • Cashflow-Hedge, wenn das Risiko von Schwankungen der Cashflows, das sich aus einem speziellen, mit einer erfassten Forderung oder Verbindlichkeit oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko ergibt, abgesichert wird, oder
  • Net-Investment-Hedge, wenn das Währungsrisiko einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb abgesichert wird.

Bei Cashflow-Hedges wird der effektive Teil der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte im sonstigen Ergebnis erfasst, der ineffektive Teil hingegen wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Führt die Cashflow-Absicherung zum Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, wird der Buchwert dieser Position um die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis abgegrenzt wurden, angepasst.

Die Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb wird in ähnlicher Weise wie Cashflow-Hedges bilanziert. Der Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Sicherungsinstrument, der als wirksame Absicherung ermittelt wird, wird im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Währungsdifferenzen kumuliert. Gewinne und Verluste aus dem ineffektiven Teil werden sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Bei Veräußerung des ausländischen Geschäftsbetriebs werden die Gewinne und Verluste, die im Eigenkapital kumuliert wurden, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Der Konzern wendet Hedge Accounting für Sicherungsbeziehungen, die von der Reform der Referenzzinssätze betroffen sind, an. Zum Zweck der Beurteilung, ob eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht, nimmt der Konzern an, dass sich der Referenzzinssatz infolge der Reform der Referenzzinssätze nicht verändert.

Verträge über den Kauf oder Verkauf von nicht-finanziellen Posten, die durch einen Nettoausgleich in bar oder anderen Finanzinstrumenten erfüllt werden können, werden als Finanzinstrumente behandelt und zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Damit verbundene Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden solche Verträge jedoch für den Empfang oder die Lieferung nicht finanzieller Gegenstände gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns geschlossen und weiter gehalten, werden sie als schwebende Geschäfte bilanziert.

o) Fremdkapitalzinsen

Fremdkapitalzinsen, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten zurechenbar sind, werden bis zu dem Zeitpunkt aktiviert, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit sind. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.

p) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden als Ertrag erfasst oder kürzen die Anschaffungskosten des subventionierten Vermögenswerts, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden.

q) Vorräte

Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung niedrigerer Nettoveräußerungswerte angesetzt. Die Kosten werden bei austauschbaren Gütern nach ihren individuellen Kosten, bei Öl- und Gasvorräten nach dem Durchschnittspreisverfahren und bei chemischen Produkten nach der FIFO-Methode ermittelt. Für die Ermittlung der Herstellungskosten werden direkt zurechenbare Kosten sowie fixe und variable Material- und Fertigungsgemeinkosten herangezogen. Darüber hinaus werden produktionsbezogene Verwaltungskosten und Kosten für die betriebliche Altersvorsorge und freiwillige Sozialleistungen berücksichtigt. Im Raffineriebereich kommt ein Kostentragfähigkeitsprinzip zur Anwendung, wonach die Herstellungskosten den produzierten Produktgruppen nach deren jeweiligen Marktwerten am Ende der Periode zugeordnet werden.

r) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Kassenbestände, Bankguthaben und jederzeit disponible kurzfristige Veranlagungen mit geringem Verwertungsrisiko, welches dann gegeben ist, wenn die kurzfristige Verwertung mit einem vernachlässigbaren Kurs- und Zinsrisiko verbunden ist. Die Veranlagungen dürfen zum Anschaffungszeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten aufweisen.

s) Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, wenn deren Eintritt wahrscheinlich ist und die Höhe der Inanspruchnahme zuverlässig geschätzt werden kann. Einzelverpflichtungen werden mit jenem Betrag rückgestellt, der aufgrund einer bestmöglichen Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig sein wird, im Fall von langfristigen Verpflichtungen abgezinst auf den Barwert.

Rekultivierungsverpflichtungen und Umweltrückstellungen: Im Zusammenhang mit den Kernaktivitäten des Konzerns entstehen regelmäßig Verpflichtungen zum Abbruch bzw. Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung. Diese Rekultivierungsverpflichtungen sind vor allem im Geschäftsbereich E&P (Öl- und Gassonden, obertägige Einrichtungen) und bei Tankstellen auf fremdem Grund von großer Bedeutung. Zum Zeitpunkt der Entstehung einer Verpflichtung wird für diese durch Passivierung des Barwerts der künftigen Rekultivierungsausgaben vollständig vorgesorgt. In gleicher Höhe wird ein Vermögenswert als Teil des Buchwerts des Anlagevermögens aktiviert. Die Berechnung der Verpflichtung beruht auf bestmöglichen Schätzungen. Die Aufzinsung der Rückstellungen führt zu einem Zinsaufwand bzw. -ertrag (im Fall eines negativen Diskontierungssatzes) und erhöht oder verringert die Verpflichtung zu jedem Bilanzstichtag bis zum Anlagenrückbau. Für sonstige Umweltrisiken und -maßnahmen werden Rückstellungen gebildet, wenn diese Verpflichtungen wahrscheinlich sind und die Höhe der Verpflichtung vernünftig schätzbar ist.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Rekultivierungsrückstellungen

Die wesentlichsten Verpflichtungen für Rekultivierungen bestehen im Konzern für die Versiegelung von Bohrlöchern, die Stilllegung von Anlagen und die Beseitigung und Entsorgung von Offshore-Anlagen. Die Durchführung eines Großteils dieser Tätigkeiten ist in ferner Zukunft geplant, während Technologien für die Rekultivierung, Kosten, Vorschriften und öffentliche Erwartungen sich laufend ändern. Schätzungen künftiger Wiederherstellungskosten basieren auf Berichten interner Ingenieur*innen oder der Partnerunternehmen sowie auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Änderungen in den erwarteten künftigen Kosten nach unten oder Verschiebungen in die Zukunft werden über eine Änderung der Rückstellung und des dazugehörigen Vermögenswerts berücksichtigt, sofern ein Buchwert in ausreichender Höhe vorliegt. Sonst wird die Rückstellung über das Ergebnis aufgelöst. Bei wesentlichen Erhöhungen wird eine Beurteilung der Werthaltigkeit des zugrundeliegenden Vermögenswerts erforderlich.

Rückstellungen für Rekultivierungs- und Entsorgungsverpflichtungen erfordern die Schätzung von Abzinsungssätzen und Inflationsraten, die eine wesentliche Auswirkung auf die Höhe der Rückstellung haben. Die verwendeten Annahmen sind in Anhangangabe 23 – Rückstellungen enthalten.

Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Im OMV Konzern gibt es sowohl beitrags- als auch leistungsorientierte Pensionsvorsorgepläne. Bei beitragsorientierten Pensionszusagen trifft die OMV nach Zahlung der vereinbarten Prämien keine Verpflichtungen mehr. Eine Rückstellung wird daher nicht angesetzt. Bei den beitragsorientierten Plänen stimmt der Aufwand mit den Beitragsleistungen überein.

Teilnehmern leistungsorientierter Pensionspläne wird hingegen eine bestimmte Pensionshöhe zugesagt. Die Ansprüche sind bei leistungsorientierten Pensionsplänen grundsätzlich vom Dienstalter und den durchschnittlichen Bezügen abhängig. Diese leistungsorientierten Pläne setzen den Konzern versicherungsmathematischen Risiken aus, wie beispielsweise dem Langlebigkeitsrisiko, Zinsrisiko, Inflationsrisiko (aufgrund der Wertsicherung) und dem Marktrisiko. Den leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird durch die Bildung von Pensionsrückstellungen Rechnung getragen.

Mitarbeiter österreichischer Konzerngesellschaften, die bis zum 31. Dezember 2002 eingetreten sind, haben im Falle der Erreichung des Pensionsalters bzw. wenn sie gekündigt werden, einen Abfertigungsanspruch. Der Anspruch ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre und der Höhe des letzten Bezugs. Für Mitarbeiter, welche nach dem 31. Dezember 2002 eingetreten sind, wird für Abfertigungsansprüche in beitragsorientierten Plänen vorgesorgt. Ähnliche Verpflichtungen wie der Abfertigungsanspruch in Österreich bestehen auch in anderen Ländern, in denen der Konzern Mitarbeiter beschäftigt.

In Österreich und Deutschland erhalten Mitarbeiter nach Erreichung eines bestimmten Dienstalters Jubiläumsgelder. Diese Pläne erfordern keine Mitarbeiterbeiträge und keine Wertpapierdeckung.

Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder werden unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Dabei werden die erwarteten Versorgungsleistungen auf den gesamten Zeitraum der Beschäftigung verteilt. Zukünftige Gehaltssteigerungen werden berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste für leistungsorientierte Pensionspläne und Verpflichtungen aus Abfertigungen werden vollständig zum Zeitpunkt ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis erfasst. Diese versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden im sonstigen Ergebnis (OCI) ohne spätere Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung („Recycling“) berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus Verpflichtungen für Jubiläumsgelder werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Der Netto-Zinsaufwand wird auf Basis der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Plänen ermittelt und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Differenz zwischen den Erträgen auf das Planvermögen und dem im Netto-Zinsaufwand enthaltenen Zinsertrag auf das Planvermögen wird im sonstigen Ergebnis erfasst.

Restrukturierungsrückstellungen für freiwillige und verpflichtende Personallösungen werden gebucht, wenn ein detaillierter Plan mit Zustimmung des Managements vor dem Bilanzstichtag vorliegt, der den Betroffenen kommuniziert wurde und dem sich das Unternehmen nicht mehr entziehen kann. Aufwendungen aus solchen Restrukturierungsplänen sind in der Zeile Sonstige betriebliche Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Freiwillige Änderungen in den Bezügevereinbarungen werden auf Basis der geschätzten Anzahl der Beschäftigten, die das Angebot der Gesellschaft annehmen, gebucht. Die im Rahmen von Einzelvereinbarungen betragsmäßig fixierten Lösungsverpflichtungen, die über einen feststehenden Zeitraum zur Auszahlung gelangen, werden mit dem Barwert der Verpflichtung ausgewiesen.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Berechnung von Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder gemäß der Projected-Unit-Credit-Methode erfordert Schätzungen von Abzinsungssätzen, Gehaltstrends und Pensionstrends. Für die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung der erwarteten leistungsorientierten Ansprüche und die entsprechenden Sensitivitäten siehe Anhangangabe 23 – Rückstellungen.

Für die österreichischen Konzerngesellschaften werden der Berechnung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen die biometrischen Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler in der Ausprägung für Angestellte zugrunde gelegt. In anderen Ländern werden ähnliche versicherungsmathematische Berechnungsgrundlagen verwendet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden altersspezifisch bzw. abhängig vom Dienstalter ermittelt. Das für die Berechnung herangezogene Pensionsantrittsalter richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des betreffenden Landes.

Rückstellungen für belastende Verträge werden gebildet für Verträge, bei denen die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung höher sind als der erwartete Nutzen aus dem Vertragsverhältnis. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgt mit dem niedrigeren Betrag aus den Kosten bei Vertragserfüllung und eventuellen Straf- oder Entschädigungszahlungen im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Rückstellungen für belastende Verträge

Die OMV ging in der Vergangenheit einige langfristige, nicht kündbare Verträge ein, die aufgrund von negativen Marktentwicklungen zu belastenden Verträgen wurden. Dies führte im Konzernabschluss zum Ansatz von Rückstellungen für belastende Verträge für die unvermeidbaren Kosten bei Erfüllung dieser Verträge.

Die für die Berechnung der positiven Beiträge, die die Fixkosten teilweise decken, erfolgten Schätzungen basieren auf externen Quellen und Erwartungen des Managements. Für nähere Details siehe Anhangangabe 23 – Rückstellungen.

Von Regierungsstellen gratis zugeteilte CO2-Emissionszertifikate (im Rahmen des EU Emissionshandelssystems für Treibhausgas-Emissionszertifikate) reduzieren die finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit CO2-Emissionen. Rückstellungen werden nur für bestehende Unterdeckungen im Konzern gebildet (vgl. Anhangangabe 23 – Rückstellungen).

t) Nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Langfristige Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst.

Finanzgarantieverträge werden zum Zeitpunkt der Gewährung der Garantie als finanzielle Verbindlichkeit erfasst. Die Erstbewertung der Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. In der Folge wird die Verbindlichkeit zum höheren Wert aus dem gemäß dem Modell der erwarteten Kreditausfälle ermittelten Wertberichtigungsbetrag und dem anfänglich erfassten Betrag abzüglich der gemäß IFRS 15 erfassten kumulierten Erträge bewertet.

u) Ertragsteuern und latente Steuern

Neben Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern werden auch die für den Geschäftsbereich E&P typischen Steuern aus der Öl- und Gasproduktion wie z.B. die jeweiligen Anteile des Landes bzw. der nationalen Ölgesellschaft aus bestimmten EPSA-Verträgen (vgl. 2.2f) als Ertragsteuern behandelt und ausgewiesen. Für temporäre Differenzen werden latente Steuern berechnet und bilanziert.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger zu versteuernder Gewinn zur Verfügung stehen wird, gegen den die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, noch nicht genutzten Steuergutschriften und abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen: Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern

Der Ansatz von aktiven latenten Steuern erfordert eine Einschätzung darüber, wann sie sich wahrscheinlich umkehren werden und ob zu versteuernde Gewinne in ausreichender Höhe den aktiven latenten Steuern im Zeitpunkt ihrer Umkehrung entgegenstehen. Diese Beurteilung der Realisierbarkeit macht Annahmen über künftige, zu versteuernde Gewinne erforderlich und unterliegt deshalb Unsicherheiten. In der OMV erfolgt diese Beurteilung auf Basis einer Planung über die Feldlebensdauern bei E&P-Konzerngesellschaften bzw. über einen Zeitraum von fünf Jahren bei allen anderen Konzerngesellschaften.

Änderungen in Annahmen über künftige, zu versteuerende Gewinne können zu einem Anstieg oder einer Reduktion der aktiven latenten Steuern führen, was eine Auswirkung auf den der Periode hat, in der die Änderung stattfindet.

Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht auf die Aufrechnung der Steuern besteht und die Steuern sich auf Steuersubjekte innerhalb der gleichen Steuerhoheit beziehen.

v) Long Term Incentive (LTI) Pläne und Equity Deferral

Der beizulegende Zeitwert der aktienbasierten Vergütungen aus dem Long-term Incentive Plan (LTIP) – dem wesentlichen aktienbasierten Vergütungsplan in der OMV – wird mit Hilfe eines Modells ermittelt, das auf erwarteten Zielerreichungen und Aktienkursen beruht. Bei Vergütungen mit Barausgleich wird eine Rückstellung auf Basis der beizulegenden Zeitwerte des zu zahlenden Betrags über den Erdienungszeitraum verteilt gebildet. Die Rückstellung wird zu jedem Bilanzstichtag sowie zum Fälligkeitszeitpunkt neu bewertet, wobei Änderungen im beizulegenden Zeitwert in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden. Bei Vergütungen mit Ausgleich in Aktien wird der beizulegende Zeitwert zum Gewährungszeitpunkt als Aufwand (inklusive Einkommensteuer) mit einer Gegenbuchung im Eigenkapital über den Erdienungszeitraum der Vergütung erfasst. Der als Aufwand berücksichtigte Betrag wird um nachträgliche Änderungen in den Leistungsbedingungen, die nicht Marktbedingungen darstellen, angepasst. Zusätzlich erfolgt die Vergütung für den Equity Deferral Teil der jährlichen Bonifikation in Aktien. Dementsprechend werden die damit verbundenen Aufwendungen mit Gegenbuchung im Eigenkapital erfasst. Die Erfüllung von Vergütungen mit Ausgleich in Aktien erfolgt an die Teilnehmer nach Abzug der Einkommensteuer.

w) Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Betrag, zu dem ein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit am Bewertungsstichtag hätte übertragen werden können. Dabei wird von einem Transfer zwischen Teilnehmern im Hauptmarkt und ggf. von einer bestmöglichen Nutzung des Vermögenswerts ausgegangen.

Die beizulegenden Zeitwerte werden entsprechend der folgenden Hierarchie ermittelt:

  • Stufe 1: Börsennotierte Kurse in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Diese Kategorie ist im OMV Konzern zumeist nur relevant für Aktien, Anleihen, Investmentfonds und Futures.
  • Stufe 2: Bewertungstechniken mit der Verwendung von direkt und indirekt beobachtbaren Inputs. Für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten innerhalb der Stufe 2 werden üblicherweise Terminpreise für Rohöl und Erdgas, Zinssätze und Wechselkurse als Inputs für das Bewertungsmodell herangezogen. Zusätzlich werden das Kreditrisiko der Gegenpartei und ggf. ein Volatilitätsfaktor berücksichtigt.
  • Stufe 3: Bewertungstechniken wie z.B. Discounted Cashflow-Modelle mit der Verwendung von wesentlichen nicht beobachtbaren Inputs (z.B. langfristige Preisannahmen und Schätzungen von Reserven).

x) Währungsumrechnung

Monetäre Fremdwährungspositionen werden mit den Stichtagskursen zum Bilanzstichtag bewertet, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste ergebniswirksam erfasst werden.

Die Umrechnung der Abschlüsse von Gesellschaften, bei denen die funktionale Währung von der Konzernwährung abweicht, erfolgt nach der Stichtagskursmethode. Dabei werden Differenzen, die sich aus der Umrechnung von Bilanzpositionen zu aktuellen Stichtagskursen ergeben, im sonstigen Ergebnis erfasst. Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit Periodendurchschnittskursen umgerechnet. Die aus der Anwendung des Durchschnittskurses in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber aktuellen Stichtagskursen bei Bilanzpositionen zusätzlich entstehenden Differenzen, werden gleichfalls im sonstigen Ergebnis verbucht.

Folgende wesentliche Kurse wurden für die Währungsumrechnung in EUR herangezogen:

Währungsumrechnung

 

 

 

 

 

 

2022

2021

 

Stichtag

Durchschnitt

Stichtag

Durchschnitt

Bulgarischer Lew (BGN)

1,956

1,956

1,956

1,956

Tschechische Krone (CZK)

24,116

24,566

24,858

25,641

Ungarischer Forint (HUF)

400,870

391,290

369,190

358,520

Neuseeland Dollar (NZD)

1,680

1,658

1,658

1,672

Norwegische Krone (NOK)

10,514

10,103

9,989

10,163

Rumänischer Leu (RON)

4,950

4,931

4,949

4,922

Schwedische Krone (SEK)

11,122

10,630

10,250

10,147

US Dollar (USD)

1,067

1,053

1,133

1,183

3) Änderungen in den Bilanzierungsgrundsätzen

Die folgenden Änderungen von Standards wurden ab 1. Jänner 2022 angewandt:

  • Änderung an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Verweis auf das Rahmenkonzept
  • Änderung an IAS 16 Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung
  • Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten der Vertragserfüllung
  • Jährliche Verbesserungen der IFRS Standards 2018-2020

Die Änderungen hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der OMV.

4) Noch nicht verpflichtend anwendbare neue und überarbeitete Standards

Die folgenden neuen bzw. überarbeiteten Standards, die bereits veröffentlicht aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind, wurden vom OMV Konzern nicht angewandt. Durch diese Standards werden keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Teilweise ist die Anerkennung dieser Standards durch die EU noch ausständig.

Standards und Änderungen

Datum des Inkrafttretens laut IASB

IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe von Rechnungslegungsmethoden

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 8: Definition von Schätzungen

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus einer einzigen Transaktion

1. Jänner 2023

Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

1. Jänner 2024

Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

1. Jänner 2024

Änderungen an IAS 1: Langfristige Schulden mit Kreditbedingungen

1. Jänner 2024

IFRSs
International Financial Reporting Standards
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
E&P
Geschäftsbereich Exploration & Production
R&M
Geschäftsbereich Refining & Marketing
C&M
Geschäftsbereich Chemicals & Materials
Mio
Million, Millionen
Mio
Million, Millionen
Mrd
Milliarde, Milliarden
TWh
Terawattstunde
LNG
Liquefied Natural Gas; Flüssigerdgas
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse ausgenommen Mineralölsteuer
IASs
International Accounting Standards
EPSA
Exploration and Production Sharing Agreement; Explorations- und Produktionsteilungsvertrag
E&P
Geschäftsbereich Exploration & Production
IFRSs
International Financial Reporting Standards
ZGE
Zahlungsmittelgenerierende Einheit
CAGR
Compounded Annual Growth Rate; durchschnittliche jährliche Wachstumsrate
CAPEX
Capital Expenditure; Investitionen
FVOCI
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen durch das sonstige Ergebnis
FVTPL
Beizulegender Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust
ECL
Erwartete Kreditausfälle
Jahresüberschuss
Nettogewinn bzw. Nettoverlust nach Zinsen und Steuern