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27 – Eventualverbindlichkeiten

Für Rechtsstreitigkeiten, aus denen wahrscheinlich Verpflichtungen resultieren, werden Rückstellungen gebildet. Der Vorstand vertritt den Standpunkt, dass jene Rechtsstreitigkeiten, die nicht durch Rückstellungen oder Versicherungen gedeckt sind, keinen wesentlichen Einfluss auf die Finanzlage haben werden.

Jede Konzerngesellschaft unterliegt mit ihren Produktionsanlagen und ihrem Grundvermögen in den jeweiligen Ländern einer Reihe von Umweltschutzbestimmungen. Für die geschätzten Kosten bestehender Verpflichtungen aus Umweltschutzmaßnahmen wurde in Übereinstimmung mit den Bilanzierungsregeln des Konzerns bilanziell vorgesorgt. Für Rekultivierungen werden Rückstellungen gebildet, wenn zum Bilanzstichtag eine Verpflichtung bereits besteht.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass die Einhaltung der gegenwärtigen Gesetze und Bestimmungen und der künftig strengeren Gesetze und Bestimmungen keinen wesentlichen negativen Einfluss auf die Konzernergebnisse, -bilanz und -cashflows der näheren Zukunft haben wird.

Im Mai 2009 hat die OMV eine Vereinbarung mit den Verkäufern Crescent Petroleum Company International Limited (Crescent) und Dana Gas PJSC (Dana) für den Kauf eines 10%-Anteils an der Petroleum Company Limited (Pearl), einer Gesellschaft, die die Gasfelder Khor Mor und Chemchemal in der Region Kurdistan im Irak unter Vertrag hat und betreibt, abgeschlossen. Die Vereinbarung umfasste bedingte Zahlungsverpflichtungen für die OMV, welche abhängig von der weiteren Feststellung der Reserven sind (Earn Out Zahlungen). Die Feststellung der Reserven hat von einem gemeinsam beauftragten unabhängigen Experten zu erfolgen.

In Mai 2019 hat die OMV in diesem Zusammenhang eine Rechnung von Crescent und Dana in Höhe von ungefähr USD 241  und später unbegründete und zurückgewiesene Schadenersatzansprüche in Höhe von mehr als einer Milliarde USD erhalten. Die OMV hat diese Rechnung aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt anhängigen, unabhängigen Sachverständigenfeststellungsverfahrens (independent expert determination) vor der International Chamber of Commerce (ICC) und zweier Schiedsverfahren vor dem London Court of International Arbitration (LCIA) zurückgewiesen: Ein Schiedsverfahren zur Joint Venture Vereinbarung unter anderem im Zusammenhang mit Revisionen der Feldentwicklungspläne (FDP) für Chemchemal und Khor Mor, welche von OMV nicht genehmigt wurden, und das zweite Schiedsverfahren zum Anteilsverkaufsvertrag aufgrund oben erwähnter Earn-Out Zahlungen und Ansprüchen wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Im Februar 2020 wurde von Crescent und Dana ein zweites unabhängiges Sachverständigenfeststellungsverfahrenvor der ICC hinsichtlich einer weiteren Chemchemal FDP Revision eingeleitet. Beide unabhängigen Sachverständigenfeststellungsverfahren vor der ICC wurden zu Gunsten von OMV entschieden mit der Schlussfolgerung, dass die betroffenen Chemchemal FDP’s nicht den Kriterien in der Joint Venture Vereinbarung entsprachen. Im Dezember 2021 entschied auch das LCIA im Schiedsverfahrens zur Joint Venture Vereinbarung zu Gunsten der OMV und wies alle von Dana und Crescent gegen OMV geltend gemachten Schadensersatzansprüche ab. Das Schiedsverfahren betreffend des Anteilsverkaufsvertrages ist noch im Gange. Abhängig vom weiteren Verlauf des Schiedsverfahrens zum Anteilsverkaufsvertrag und der noch nicht begonnenen Feststellung der Reserven nach dem Anteilsverkaufsvertrag im Rahmen des Schiedsverfahrens könnte möglicherweise eine bedingte Zahlung entstehen, wobei dies derzeit als nicht wahrscheinlich angenommen wird. Als noch unwahrscheinlicher werden allfällige Bereicherungsansprüche erachtet. Der Standpunkt der OMV wurde durch die kürzlich zu Gunsten der OMV getroffenen Entscheidungen des LCIA, im Zusammenhang mit der Joint Venture Vereinbarung, weiter gestärkt. Daher wurde keine Rückstellung im OMV Konzernabschluss gebildet. Weiters kann am Tag der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses keine verlässliche Schätzung einer möglichen zusätzlichen Zahlung getroffen werden, sofern diese überhaupt eintritt.

Am 16. April 2020 kündigte die bulgarische Wettbewerbskommission die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bezüglich der Preisfestlegung auf dem Kraftstoffmarkt an. OMV Bulgaria EOOD ist neben anderen großen Herstellern und Händlern auf dem bulgarischen Markt Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens. Im Jahr 2020 wurden von den Behörden zwei Auskunftsersuchen gestellt, die fristgerecht beantwortet wurden. Es gab keine weiteren Auskunftsersuchen in 2021, jedoch sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Sanktionen für kartellrechtliche Verstöße belaufen sich auf bis zu 10% des gesamten Unternehmensumsatzes für das Geschäftsjahr vor der Sanktionsentscheidung. Am Tag der Veröffentlichung dieses Konzernabschlusses kann die OMV den Ausgang der Untersuchung nicht beurteilen und daher wurde keine Rückstellung in diesem Zusammenhang gebildet.

Zum 31. Dezember 2021 war im Zusammenhang mit lokalen Auftragnehmern in einer der Tochtergesellschaften ein weiteres Verfahren gegen OMV anhängig. Der Anteil der OMV des geforderten Betrags beträgt etwa USD 330 Mio. Das Management geht derzeit nicht davon aus, dass einer der mutmaßlichen Sachverhalte einen wesentlichen Einfluss auf die Finanz- oder Ertragslage haben wird. Diese Einschätzung basiert jedoch auf Annahmen, die vom Management als angemessen erachtet werden, einschließlich solcher über zukünftige Ereignisse und Ungewissheiten. Der Ausgang dieser Angelegenheiten ist letztlich ungewiss, so dass unvorhergesehene Ereignisse und Umstände eintreten könnten, die OMV dazu veranlassen könnten, diese Annahmen zu ändern, und zu einer wesentlichen nachteiligen Auswirkung auf die Finanzlage in der Zukunft führen könnten.

Pearl
Pearl Petroleum Company Limited
Mio
Million, Millionen