21 – Eigenkapital der OMV Anteilseigner

Grundkapital

Das Grundkapital der OMV Aktiengesellschaft besteht aus 327.272.727 (2019: 327.272.727) voll einbezahlten Stückaktien mit einem Gesamtbetrag von  327.272.727 (2019: EUR 327.272.727). Es bestehen weder unterschiedliche Aktiengattungen noch Aktien mit besonderen Kontrollrechten. Für das Geschäftsjahr 2020 sind alle Aktien dividendenberechtigt, mit Ausnahme der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien.

Da das von der Hauptversammlung am 14. Mai 2014 geschaffene genehmigte Kapital am 14. Mai 2019 auslief, beschloss die Hauptversammlung am 29. September 2020 ein neues genehmigtes Kapital. Die Hauptversammlung ermächtigte den Vorstand bis einschließlich 29. September 2025 das Grundkapital von OMV mit Zustimmung des Aufsichtsrats – auf einmal oder in mehreren Tranchen – um insgesamt höchstens EUR 32.727.272 durch Ausgabe von bis zu 32.727.272 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung kann auch im Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute gemäß § 153 Abs. 6 Aktiengesetz durchgeführt werden. Der Ausgabebetrag sowie die sonstigen Ausgabebedingungen können durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgesetzt werden.

Der Vorstand wurde auch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung (i) dem Ausgleich von Spitzenbeträgen oder (ii) der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere Long Term Incentive Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen für Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sowie sonstigen Mitarbeiterbeteiligungsmodellen dient.

Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben.

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen wurden bei der OMV Aktiengesellschaft durch Mittel gebildet, die der OMV Aktiengesellschaft von ihren Anteilseignern aufgrund ihrer Eigentümerstellung über das Grundkapital zugeführt wurden.

Hybridkapital

Das im Eigenkapital ausgewiesene Hybridkapital in der Höhe von EUR 3.228  besteht aus unbefristeten, nachrangigen Hybridschuldverschreibungen. Die Netto-Erlöse aus den Hybridschuldverschreibungen werden gemäß zur Gänze als Eigenkapital klassifiziert, da die Rück- sowie Zinszahlungen im alleinigen Ermessen der OMV liegen. In 2020 wurden Emissionskosten in Höhe von EUR 9 Mio als Reduktion des Eigenkapitals angesetzt.

Am 7. Dezember 2015 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.500 Mio in zwei Tranchen von je  750 Mio mit folgender Verzinsung:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 werden bis zum 9. Dezember 2021 (ausschließlich), dem erstmöglichen Kündigungstag von Tranche 1, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 5,250% verzinst. Von 9. Dezember 2021 (einschließlich) bis 9. Dezember 2025 (ausschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab 9. Dezember 2025 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht, verzinst.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 9. Dezember 2025 (ausschließlich), dem erstmöglichen Kündigungstag von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 6,250% verzinst. Ab 9. Dezember 2025 (einschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Zinssatz, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht, verzinst.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 9. Dezember eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Am 19. Juni 2018 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 500 Mio. Die Hybridschuldverschreibungen werden bis zum 19. Juni 2024 (ausschließlich) mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 19. Juni 2024 (einschließlich) bis 19. Juni 2028 (ausschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 19. Juni 2028 (einschließlich) werden die Hybridschuldverschreibungen mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 19. Juni eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich die OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Am 1. September 2020 begab die OMV Hybridschuldverschreibungen im Gesamtvolumen von EUR 1.250 Mio in zwei Tranchen (Tranche 1: EUR 750 ; Tranche 2: EUR 500 Mio) mit folgender Verzinsung:

  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 1 werden bis zum 1. September 2026 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 1, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,500% verzinst. Von 1. September 2026 (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.
  • Die Hybridschuldverschreibungen der Tranche 2 werden bis zum 1. September 2029 (ausschließlich), dem ersten Resettermin von Tranche 2, mit einem jährlichen festen Zinssatz von 2,875% verzinst. Von 1. September 2029 (einschließlich) bis 1. September 2030 (ausschließlich) wird die Tranche 2 mit einem jährlichen Reset-Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge entspricht. Ab dem 1. September 2030 (einschließlich) wird die Tranche 1 mit einem jährlichen Zinssatz verzinst, der dem dann geltenden 5-Jahres Swapsatz zuzüglich einer definierten Marge und eines Step-ups von 100 Basispunkten entspricht.

Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 1. September eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, sofern sich OMV nicht entscheidet, die betreffende Zinszahlung aufzuschieben. Ausstehende aufgeschobene Zinszahlungen müssen unter bestimmten Umständen bezahlt werden, insbesondere, wenn die Hauptversammlung der OMV beschließt eine Dividende auf die OMV Aktien zu leisten.

Die zum 31. Dezember 2020 ausstehenden Hybridschuldverschre haben keinen Endfälligkeitstag und können seitens OMV unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden. Die OMV hat insbesondere das Recht, die Hybridschuldverschreibungen zu bestimmten Stichtagen zurückzuzahlen. Bei Rückzahlung werden sämtliche ausständige Zinsen zur Zahlung fällig. Im Fall eines Kontrollwechsels, zum Beispiel, hat die OMV die Möglichkeit, die Hybridschuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, anderenfalls tritt gemäß Anleihebedingungen eine Erhöhung der Verzinsung ein.

Gewinnrücklagen

Die Ergebnisse der vollkonsolidierten Unternehmen sowie der nach der Equity-Methode bewerteten Beteiligungen sind unter Berücksichtigung der Konsolidierungsvorgänge in den Gewinnrücklagen enthalten.

Eigene Anteile

In den Hauptversammlungen der Jahre 2000 bis 2011 (mit Ausnahme von 2010) und 2019 wurde der Erwerb eigener Anteile genehmigt. Das Eigenkapital wurde in Höhe der Anschaffungskosten der zurückgekauften eigenen Anteile gekürzt. Gewinne oder Verluste aus dem erneuten Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu den Anschaffungskosten erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.

In der Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 wurde der Vorstand für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis einschließlich 17. Mai 2021, ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien zur Ausgabe an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Matching Share Plänen oder sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre zu veräußern oder zu verwenden (Bezugsrechtsausschluss). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

Die Hauptversammlung vom 14. Mai 2019 ermächtigte den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 Aktiengesetz auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 5% des Grundkapitals der Gesellschaft, während einer Geltungsdauer von 15 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung, zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 30% unter dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens 20% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf, zu erwerben, wobei allfällige Erwerbe so auszuüben sind, dass die Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt mehr als 1.300.000 Stück eigene Aktien hält. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zum Zweck der Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Matching Share Plänen, Equity Deferrals oder sonstigen Beteiligungsprogrammen erfolgen.

Der Vorstand wurde weiters ermächtigt eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb sowie die bereits im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Tranchen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden, wobei die Ausübung jederzeit zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft zu erfolgen hat.

Die direkt im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Gewinne und Verluste und damit verbundenen Steuereffekte setzen sich wie folgt zusammen:

Steuereffekte im Zusammenhang mit den Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses

In EUR Mio

 

 

 

 

 

 

 

2020

2019

 

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+) 1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Brutto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Steuer
Aufwand (–)
Ertrag (+) 1

Netto
Aufwand (–)
Ertrag (+)

Währungsumrechnungsdifferenzen

–1.234

–2

–1.236

39

–0

39

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges

38

–8

31

–45

11

–35

Gewinne (+)/Verluste(–) aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen

4

–8

–4

–90

6

–84

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

–2

–0

–2

1

–0

1

Gewinne (+)/Verluste (–) aus der Bewertung von Hedges, die nachfolgend auf den Buchwert des Grundgeschäftes übertragen werden

–113

26

–88

95

–12

83

Auf at-equity bewertete Beteiligungen entfallender Anteil am sonstigen Ergebnis

–108 2

n.a.

–108

–8 2

n.a.

–8

Sonstiges Ergebnis des Jahres

–1.415

8

–1.407

–7

4

–3

1

Enthält Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern für die österreichische Steuergruppe. Weitere Details sind in der Anhangangabe 12 – Steuern vom Einkommen und Ertrag – zu finden.

2

Stellt das Nettoergebnis (nach Steuern) dar.

Für das Geschäftsjahr 2020 wurde seitens des Vorstands der OMV Aktiengesellschaft eine Ausschüttung in Höhe von EUR 1,85 je dividendenberechtigter Aktie vorgeschlagen, welche von der Hauptversammlung in 2021 zu bestätigen ist. Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019 erfolgte im Oktober 2020 und betrug EUR 572 Mio (EUR 1,75 je Aktie). 2019 betrug die Dividendenzahlung EUR 572 Mio (EUR 1,75 je Aktie). Im Jahr 2020 beliefen sich die bezahlten Zinsen für Hybridanleihen auf EUR 101 Mio (2019: EUR 101 Mio).

Eigene Anteile

 

 

 

 

Anzahl der Aktien

in EUR Mio

1. Jänner 2019

542.151

6,0

Abgang

–169.538

–1,9

31. Dezember 2019

372.613

4,1

 

 

 

Abgang

–74.767

–0,8

31. Dezember 2020

297.846

3,3

Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile

 

 

 

 

 

Anzahl der Aktien

Eigene Anteile

Im Umlauf befindliche Anteile

1. Jänner 2019

327.272.727

542.151

326.730.576

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–169.538

169.538

31. Dezember 2019

327.272.727

372.613

326.900.114

 

 

 

 

Bedienung von aktienbasierten Vergütungen

–74.767

74.767

31. Dezember 2020

327.272.727

297.846

326.974.881

EUR
Euro
Mio
Million, Millionen
IFRSs
International Financial Reporting Standards
EUR
Euro
Mio
Million, Millionen