Steuertransparenz

Unsere Geschäftstätigkeiten generieren einen hohen Steueraufwand in unterschiedlichster Form. Wir zahlen Körperschaftsteuern, Lizenzgebühren, Produktionssteuern, Stempelgebühren, Steuern im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern sowie andere Steuern. Darüber hinaus behalten wir Lohnsteuern und indirekte Steuern wie Verbrauchs- und Umsatzsteuer ein und führen diese ab. Die Steuern, die wir bezahlen und einbehalten, machen einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen Beitrags in den Ländern aus, in denen wir tätig sind.

Spezifische Richtlinien und Commitments

Die OMV verpflichtet sich, Steuergesetze auf verantwortungsvolle Weise einzuhalten sowie offene und konstruktive Beziehungen zu Steuerbehörden zu pflegen. Dies spiegelt sich auch in der öffentlichen Steuerstrategie der OMV wider. Unsere Steuerplanung unterstützt die Geschäftstätigkeit der OMV und berücksichtigt unsere kommerziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten. Die OMV betreibt keine aggressive Steuerplanung mit künstlichen Strukturen, die lediglich zur Steuerersparnis eingerichtet werden, oder mit Transaktionen ohne wirtschaftliche Substanz, die auf die Erlangung unzulässiger Steuervorteile abzielen. Wir halten uns an die geltenden Steuergesetze und versuchen, das Risiko von Unsicherheiten oder Streitigkeiten zu begrenzen. Wir führen Transaktionen zwischen Unternehmen des OMV Konzerns zu marktüblichen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den aktuell geltenden -Grundsätzen durch.

Unsere Konzerngesellschaften werden in geeigneten Rechtsformen unter Berücksichtigung unserer Geschäftstätigkeiten und des vorherrschenden regulatorischen Umfelds gegründet. Die OMV gründet keine Tochtergesellschaften in Ländern, die sich nicht an internationale Standards hinsichtlich der Transparenz von und des Informationsaustauschs zu Steuerangelegenheiten halten, außer wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und nicht im Widerspruch zum Code of Business Ethics und zum Code of Conduct der OMV steht. Das wichtigste interne Richtliniendokument für Steuern im OMV Konzern ist die Global Tax Directive.

Management- und Due-Diligence-Prozesse

Risikobewertungen

Wir evaluieren laufend die aktuellen und zukünftigen finanziellen und nicht finanziellen Risiken, die auch steuerliche Risiken einschließen, bewerten die Bedeutung dieser Entwicklungen für die OMV und planen entsprechende Maßnahmen. Intern berichten wir in einem definierten Prozess mindestens zweimal jährlich dem Aufsichtsrat über die Schlüsselrisiken. Der Vorstand treibt das Risikomanagementprogramm der OMV aktiv voran und setzt entscheidende Akzente für den Aufbau einer starken Kultur des Risikobewusstseins im gesamten Unternehmen.

Wir befolgen das Risikomanagementsystem der OMV als Teil unserer internen Kontrollprozesse. Wir identifizieren, bewerten und verwalten steuerliche Risiken, indem wir Risikomanagementmaßnahmen auf operativer Ebene mithilfe einer Reihe robuster und komplexer Kontrollen und Verfahren umsetzen. Damit gewährleisten wir, dass die Korrektheit der in den jeweiligen Steuererklärungen, unseren Steuerzahlungen sowie Mitteilungen an die Steuerbehörden enthaltenen Daten rechtzeitig überprüft wird. Die Wirksamkeit und Relevanz dieser Kontrollen und Verfahren werden regelmäßig bewertet, um gegebenenfalls notwendige Abhilfemaßnahmen und Änderungen umgehend vornehmen zu können.

Offenlegung

Seit 2016 erfüllt die OMV die Verpflichtung, Zahlungen an staatliche Stellen zu melden (-Rechnungslegungsrichtlinie umgesetzt in § 267c des österreichischen Unternehmensgesetzbuches), und veröffentlicht Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit Explorations- und Fördertätigkeiten – wie beispielsweise Produktionszahlungsansprüche, Steuern oder Lizenzgebühren – im Konzernabschluss (mehr dazu siehe den Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen im Geschäftsbericht). Darüber hinaus berichtet die OMV Zahlungen an staatliche Stellen wie Steuern oder Lizenzgebühren im Zusammenhang mit Explorations- und Fördertätigkeiten in Ländern, die Teil der Extractive Industries Transparency Initiative () sind. Wir übermitteln den österreichischen Steuerbehörden außerdem einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report; ) für den OMV Konzern. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit der Maßnahme 13 des OECD-Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting; ). Der CbCR ist eine jährliche Steuererklärung, die wesentliche Elemente des Jahresabschlusses nach Steuerhoheit aufschlüsselt. Die OMV wird einen öffentlichen länderbezogenen Bericht in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie veröffentlichen (mehr zum öffentlichen länderbezogenen Bericht und zu den Berichterstattungsfristen finden Sie im Abschnitt Ausblick weiter unten).

Maßnahmen im Jahr 2023

  • Im September 2022 einigte sich der Rat der Europäischen Union auf einen Rahmen für eine EU-weite Übergewinnsteuer für Unternehmen im Bereich der fossilen Energieträger. Mit der Verordnung () 2022/1854 des Rates wurde ein Solidaritätsbeitrag eingeführt, der bis Ende 2022 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde und für 2022 und/oder 2023 gilt. Der Solidaritätsbeitrag stellt einen Beitrag auf Überschussgewinne von Unternehmen dar, die im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind. Damit sollen Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen finanziert werden, die mit hohen Energiepreisen konfrontiert sind.
  • Mit der Verabschiedung der ökosozialen Steuerreform in Österreich wurde im Oktober 2022 ein nationaler CO2-Preis eingeführt. Die nationale CO2-Bepreisung gilt für bestimmte Energieträger auf der Basis bestimmter Emissionsfaktoren. Als Energieversorgerin wird der OMV ein fixer CO2-Preis berechnet, der bis 2026 jährlich erhöht wird, bevor ein marktbasiertes System eingeführt wird. Die OMV unterstützt zwar generell die Schaffung derartiger wirtschaftlicher und gesellschaftspolitischer Anreize für klimafreundlicheres Verhalten, spricht sich jedoch für die Etablierung eines EU-weit harmonisierten Systems aus.

Ausblick

Die Besteuerung als zentrales Lenkungsinstrument für eine umweltfreundliche, grüne Wirtschaft nimmt in den aktuellen Initiativen der EU, der OECD-Mitgliedstaaten und der österreichischen Regierung eine wichtige Rolle ein.

  • Im Jahr 2021 einigten sich die Mitglieder des inklusiven Rahmens der /G20 auf eine Reform des internationalen Steuerrechts, indem sie neue Regeln für die Gewinnverteilung (Pillar 1) einführten und sich auf ein globales Mindestbesteuerungssystem (Pillar 2) einigten. Im Dezember 2022 gelangte der Rat der Europäischen Union zu einer einstimmigen Einigung über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Mindestbesteuerung. Mit dieser Richtlinie (2022/2523) soll sichergestellt werden, dass in der EU aktive große Unternehmensgruppen in jedem Land, in dem sie geschäftlich tätig sind, mit einem globalen effektiven Mindeststeuersatz von 15% besteuert werden. Die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, diese Vorschriften bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
  • Im Jahr 2021 erzielten der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission eine Einigung über die vorgeschlagene Richtlinie für die Einführung eines öffentlichen Country-by-Country-Reportings (Public  CbCR). Die Mitgliedstaaten wurden verpflichtet, die Richtlinie bis Juni 2023 in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Das erste Berichtsjahr wird das Jahr 2025 sein, wobei die Berichte bis spätestens Ende 2026 eingereicht werden müssen.
  • Im Dezember 2022 legte die Europäische Kommission unter der Bezeichnung „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the Digital Age; ViDA) Reformen für das Mehrwertsteuersystem der EU vor, um den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung zu tragen. Die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung bis Jänner 2028 soll dazu beitragen, die Mehrwertsteuerlücke zu schließen. Viele andere Länder (z. B. Deutschland, Rumänien usw.) planen derzeit die Einführung verpflichtender E-Rechnungen bzw. digitaler Meldepflichten oder haben diese bereits eingeführt. Auch dies sollte das Mehrwertsteuersystem stärken. Durch den Wegfall manueller Aufgaben und die Automatisierung der Fakturierung soll die Mehrwertsteuer zu einem Motor für Innovation und Wachstum werden.
  • Derzeit haben nur einige Länder in der EU nationale CO2-Preise für Emissionen aus dem Verkehrs- und Gebäudebereich eingeführt. Im Jahr 2023 wurde von der Europäischen Kommission ein neues Emissionshandelssystem geschaffen. Dieses EU-weite Emissions Trading System 2 (ETS 2) deckt die Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden, im Straßenverkehr und in weiteren Sektoren ab und ist ein wesentlicher Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU. Es wird eine absolute Obergrenze für Emissionen festlegen, die entsprechend einem linearen Reduktionsfaktor gesenkt werden sollen. Die Zuteilung der Zertifikate erfolgt ausschließlich über Versteigerungen. Das ETS 2 wird bis 2027 oder 2028 eingeführt, wobei die Regeln zur Überwachung und Berichterstattung bereits ab 2025 gelten werden.
  • Im vierten Quartal 2023 trat in der Europäischen Union das als Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) bezeichnete CO2-Grenzausgleichssystem in Kraft. Es handelt sich dabei um die weltweit erste CO2-Grenzausgleichssteuer. In der Übergangsphase, die am 1. Oktober 2023 begann, gilt das CBAM nur für Einfuhren von Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff. Mit dem CBAM sollen die Wettbewerbsbedingungen zwischen Hersteller:innen in der EU und Mitbewerber:innen in Drittländern angeglichen werden, indem auf bestimmte importierte Produkte ein CO2-Preis erhoben wird. Parallel dazu soll die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an die europäische Industrie schrittweise eingestellt werden. In der ersten Phase geht es beim CBAM lediglich um die Berichtspflicht und noch nicht um die Zahlung eines CO2-Preises.1 Carbon Border Adjustment Mechanism – FuelsEurope
OECD
Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
EU
Europäische Union
EITI
Extractive Industries Transparency Initiative
CbCR
Country-by-Country Report; länderbezogener Bericht
BEPS
Base Erosion and Profit Shifting; Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
EU
Europäische Union
OECD
Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung