Menschenrechte Wesentliches Thema: Menschenrechte Schutz und Erfüllung der Grundrechte (z.B. Arbeitnehmerrechte, Vereinigungsfreiheit, Landrechte) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. Geschäftspartnerinnen und -partnern der OMV sowie von Dritten, wie zum Beispiel indigenen Bevölkerungsgruppen, im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten Relevante GRI GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016 GRI 408: Kinderarbeit 2016 GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016 GRI 411: Rechte der indigenen Völker 2016 GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016 NaDiVeG Wahrung der Menschenrechte Arbeitnehmer- und Sozialbelange Relevante SDGs Menschenrechte sind universelle Werte, die unser Verhalten in allen Aspekten unserer Tätigkeit leiten. In ihrem Bestreben, eine faire und verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu sein, übernimmt die OMV die Verantwortung dafür, die Menschenrechte im Zusammenhang mit all unseren geschäftlichen Aktivitäten zu achten, zu erfüllen und zu unterstützen. Unser Ansatz besteht darin, sicherzustellen, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen im Sinne des derzeitigen internationalen Rechts mitschuldig machen. Die Verantwortung der OMV für den Schutz der Menschenrechte gilt gleichermaßen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie für die Außenwelt, so zum Beispiel für unsere Lieferantinnen und Lieferanten, Gemeinden, indigene Bevölkerungsgruppen und die Gesellschaft als Ganzes. Unsere Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte umfasst insbesondere Gleichberechtigung und Gleichbehandlung, angemessene Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Sicherheit, primäre Gesundheitsversorgung, Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette, Bildung, Armutsminderung, Landrechte sowie auf Kenntnis der Sachlage gegründete vorherige Konsultation („Free, Prior, and Informed Consultation“). Wir konzentrieren uns insbesondere auf die Auswirkungen unserer Aktivitäten auf die Menschenrechte von vulnerablen Gruppen, wie etwa von indigenen Bevölkerungsgruppen, Frauen und Kindern. Spezifische Richtlinien und Commitments Unser Code of Conduct und das OMV Menschenrechts-Statement, die beide vom Vorstand genehmigt sind, legen dar, wie wir unsere Verantwortung für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte im geschäftlichen Umfeld verstehen und wahrnehmen. Die OMV respektiert und unterstützt die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in international anerkannten Abkommen, einschließlich jener der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization; ILO) beschrieben sind. Die OMV hat den Global Compact der Vereinten Nationen (UN) unterzeichnet und bekennt sich in vollem Umfang zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Dies beinhaltet auch eine Verpflichtung zur Einhaltung von Arbeitnehmerrechten, einschließlich angemessener Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir unterstützen damit die Ziele des UK Modern Slavery Act von 2015 in vollem Umfang und setzen uns dafür ein, unser Geschäft und unsere Lieferkette frei von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel zu betreiben. Die Stellungnahme der OMV gegen moderne Sklaverei und Menschenhandel führt detailliert auf, welche Gegenmaßnahmen wir diesbezüglich in allen Geschäftsbereichen und in der Lieferkette ergreifen. Ergänzend zu diesen Verpflichtungen zur Einhaltung internationaler Standards haben wir unsere Verantwortungsbereiche in einer umfassenden Menschenrechtsmatrix festgehalten, die als Grundlage für unsere Menschenrechtsaktivitäten dient. Die OMV Menschenrechtsmatrix umfasst Verantwortlichkeiten in den in der Folge angeführten Bereichen. Der Umgang mit diesen Verpflichtungen ist in einer Reihe von internen Richtlinien und Vorschriften festgelegt. Dazu gehören unser Handbuch für Community Relations und Community Development, das allen Social-Responsibility-Managerinnen und -Managern im OMV Konzern zur Verfügung steht, unser Managementsystem für Menschenrechte und unser Verfahren für Community-Beschwerden. Gleichberechtigung und Gleichbehandlung Dazu gehören die Umsetzung geeigneter Leitlinien und Sensibilisierungsmaßnahmen. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Diversität, Gleichstellung und Inklusion. Sicherheit Dazu gehören präventive, defensive und am Gemeinwesen orientierte Sicherheitsansätze, klare Richtlinien sowie Supervision und Trainings für Sicherheitskräfte. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Sicherheit des Unternehmens. Gesundheit und Arbeitsschutz Dazu gehören das Managementsystem der OMV für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie entsprechende Vorkehrungen in den Anrainergemeinden. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen. Arbeitnehmerrechte Dieser Bereich umfasst angemessene Löhne, Arbeitszeiten, Arbeitnehmervertretung, Tarifverhandlungen sowie Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel. Wir sorgen für die Einhaltung lokal geltender Mindestlohnstandards, wie sie beispielsweise in Tarifverträgen festgelegt sind. Wir sorgen für die Einhaltung maßgeblicher lokaler Arbeitszeit- und Überstundenregelungen, die für ein professionelles Arbeitsumfeld unerlässlich sind. Teilzeitarbeit wird angeboten, und einige Länder, in denen wir tätig sind, sehen auch einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit vor. Unsere Teilzeitbeschäftigten haben generell Anspruch auf die gleichen Zusatzleistungen wie Vollzeitbeschäftigte, außer wenn diese Leistungen an die Arbeitszeit gebunden sind (z.B. eine bestimmte Anzahl von Homeoffice-Tagen pro Monat, wobei Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf mehr Homeoffice-Tage haben als Teilzeitbeschäftigte). Entsprechend den lokalen gesetzlichen Vorschriften bieten wir weitere flexible Arbeitsmöglichkeiten an, wie etwa spezielle Teilzeitarbeit für bestimmte Altersgruppen. Vor Kurzem haben wir außerdem neue Alternativen für das Arbeiten von zu Hause aus eingeführt, womit wir unserer Belegschaft mehr zeitliche Flexibilität bieten. So können sich nun mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Arbeiten von zu Hause entscheiden. Zudem wurde die Anzahl der pro Monat möglichen Homeoffice-Tage deutlich erhöht. Wir bieten verschiedene Formen von lang- und kurzfristigen Unterbrechungen der Berufstätigkeit an, wie Sabbaticals und Elternzeit. Wenn lokale arbeitsrechtliche Normen unter den OMV Standards liegen, die auf internationalem Recht zum Schutz der Menschenrechte basieren, richtet sich die OMV nach ihren eigenen höheren Standards, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist. Recht auf Bildung Dieser Bereich umfasst Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Unterstützung der Grundausbildung in den umliegenden Gemeinden. Mehr über unseren Ansatz zu diesem Thema finden Sie in den Abschnitten Entwicklung und Schulung von Fähigkeiten und Community-Investitionen. Eigentum und Lebensstandard, einschließlich Landrechten und Armutsbekämpfung Wir halten uns an internationale Best Practices, wonach Zwangsumsiedlungen zu vermeiden bzw. auf ein Minimum zu beschränken sind. Sind Umsiedlungen unvermeidlich, so sollten alle Betroffenen umfassend und fair entschädigt werden. Im Jahr 2021 gab es in den Ländern, in denen wir tätig sind, keine Berichte über Umsiedlungen im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit. Im Hinblick auf Landnutzung und Entschädigungszahlungen an lokale Gemeinden oder Behörden gewährleisten wir faire und transparente Verfahren. Wenn sich Explorations-, Erschließungs- oder Produktionstätigkeiten potenziell auf Gemeinden bzw. deren Land auswirken könnten, konsultieren wir im Vorfeld alle relevanten Stakeholder und holen die Erlaubnis ein, das Land entweder vorübergehend oder dauerhaft zu nutzen. Anrainergemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen Wir verpflichten uns zu einer auf Kenntnis der Sachlage gegründeten vorherigen Konsultation (Free, Prior, and Informed Consultation) der Gemeinden gemäß dem IFC Performance Standard 7 und dem ILO-Übereinkommen 169. Privatsphäre und Familienleben Dieser Bereich umfasst den Schutz personenbezogener Daten sowie angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen. Für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt eine interne Datenschutzrichtlinie, und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten halten wir uns an eine öffentliche Datenschutzerklärung. Die OMV ist sich bewusst, dass besondere Umstände bei Einsätzen vor Ort (abgelegene Standorte weit weg von der Familie, Aufenthalte in Camps usw.) das Recht auf Privatsphäre und Familienleben beeinträchtigen können. Was die Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbelangt, wenden wir daher die Grundsätze der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit an. Governance Die Gesamtverantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte liegt bei den jeweiligen Geschäftsführerinnen und -führern auf Länderebene. Für Menschenrechtsfragen zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen für die notwendige Sorgfalt an den Betriebsstandorten. Sie werden dabei von fünf Fachleuten für Menschenrechte auf Konzernebene unterstützt (bei der OMV, der SapuraOMV, der OMV Petrom und bei Borealis). Aktionspläne und Abhilfemaßnahmen werden von den jeweiligen Funktionen umgesetzt und berichtet, je nachdem, um welchen Menschenrechtsaspekt es sich handelt. So zum Beispiel befasst sich die Personalabteilung mit Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, während der Einkauf für das Management von Menschenrechtsaspekten in der Lieferkette verantwortlich ist. Die HSSE-Abteilung ist wiederum für sicherheitsrelevante Menschenrechtsfragen zuständig, und die zu dieser Abteilung gehörende Funktion Community Relations und Entwicklung setzt die OMV Politik in Bezug auf die Auswirkungen der Menschenrechte auf lokale Gemeinden und indigene Bevölkerungsgruppen um. Management- und Due-Diligence-Prozesse Der Prozess der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umfasst die Bewertung der Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit unseren aktuellen und zukünftigen Geschäftsaktivitäten sowie das Ergreifen von Risikomanagementmaßnahmen. Bei diesem fortlaufenden Prozess wird auf externe Ressourcen und Fachkenntnisse zurückgegriffen, und externe Stakeholder, insbesondere die betroffenen Gruppen, werden einbezogen. Menschenrechtsmatrix Seit 2008 bilden wir unsere Verantwortungsbereiche in einer umfassenden Menschenrechtsmatrix ab. Sie dient als Grundlage für unsere Menschenrechtsaktivitäten und unterstützt uns dabei, unsere Herausforderungen und Aktivitäten zu bewerten und unsere Maßnahmen nach ihrer Priorität einzustufen. Dabei unterscheiden wir zwischen wesentlichen, erwarteten und wünschenswerten Maßnahmen. Die Prioritäten in unserer Matrix werden von uns regelmäßig überprüft und an internationale Best Practices sowie die neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Menschenrechte angepasst. In allen Phasen des Due-Diligence-Prozesses in Bezug auf Menschenrechte verwenden wir die OMV Menschenrechtsmatrix als gemeinsamen Standard. Dabei stellen wir die Gegebenheiten vor Ort den in der Matrix definierten konkreten Verantwortlichkeiten gegenüber und identifizieren alle Lücken, auf die wir uns konzentrieren müssen. Dieser Ansatz stellt sicher, dass alle potenziellen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte identifiziert werden – sei es in Bezug auf Nichtdiskriminierung und Diversität, arbeitsbezogene Themen (z.B. Mindestlohn und angemessene Ruhezeiten), die Rechte indigener Bevölkerungsgruppen oder die Menschenrechte in der Lieferkette. Risikobewertungen Die OMV hat Instrumente und Techniken für Sorgfaltsprüfungen entwickelt, um die Risiken für Menschenrechtsverletzungen1 Eine Menschenrechtsverletzung liegt vor, wenn die OMV die Menschenrechte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit nicht respektiert, erfüllt und unterstützt oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht, so wie es das geltende Völkerrecht vorsieht und wie es in der OMV Menschenrechtsrichtlinie und in der OMV Menschenrechtsmatrix festgehalten ist. in Verbindung mit unserer Geschäftstätigkeit zu beurteilen – noch bevor wir in einem neuen Land tätig werden oder Unternehmen akquirieren. Menschenrechte sind eines der Kriterien, die bei der Entscheidung über ein Engagement der OMV in einem neuen Land berücksichtigt werden. Die relevanten Menschenrechtsrisiken werden dem zuständigen OMV Vorstandsmitglied dargelegt und fließen in die Entscheidung für oder gegen ein Engagement in einem Land ein. Aus diesen Risikobewertungen leiten wir konkrete Maßnahmen ab, um das Risiko einer direkten und indirekten Beteiligung an potenziellen Menschenrechtsverletzungen zu verringern. Auch unsere laufenden Aktivitäten werden regelmäßig auf das Risiko von Verstößen gegen Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte hin überprüft. Die Sorgfaltsprüfung beginnt mit einer ersten Risikoeinstufung auf Länderebene: Jedes Land, in dem wir tätig sind (oder tätig werden wollen), wird auf der Grundlage umfassender Menschenrechtsdaten und Konsultationen mit internen und externen Expertinnen und Experten beurteilt. Die Länder werden in Niedrig-, Mittel- und Hochrisikoländer, Länder mit dem höchsten kontrollierbaren Risiko und No-go-Länder mit unkontrollierbarem Risiko eingeteilt. Auf der Grundlage dieser Einstufung entwickeln wir unseren jährlichen Arbeitsplan und definieren weitere Due-Diligence-Maßnahmen sowie Menschenrechtsschulungen. Was Arbeitnehmerrechte anbelangt, arbeiten wir je nach Art des Risikos und der potenziellen Auswirkungen eng mit Arbeitnehmervertretungen zusammen. International anerkannte externe Expertinnen und Experten unterstützen die OMV bei der Durchführung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Im Jahr 2020 bewertete beispielsweise ein externer Menschenrechtsexperte die Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit in den VAE. Dabei wurden die Arbeitnehmerrechte in der Lieferkette, insbesondere die Rechte von Arbeitsmigrantinnen und -migranten, als kritischer Punkt identifiziert und Empfehlungen für Due-Diligence-Maßnahmen ausgesprochen. Selbstbewertungen Das Human Rights Self-Assessment ist eines der Instrumente, die wir zur Beurteilung der Wirksamkeit unseres Due-Diligence-Ansatzes für Menschenrechte einsetzen. Solche Bewertungen schaffen internes Bewusstsein, erfassen unsere Selbstwahrnehmung in Bezug auf unsere Menschenrechtsleistung und ermöglichen die Identifizierung von Lücken und die Definition von weiteren Maßnahmen. Schulungen und Bewusstseinsbildung Besonderes Augenmerk legen wir auf Schulungen und Bewusstseinsbildung. Damit wird unser Engagement für die Menschenrechte zur gelebten Realität. Wir führen Schulungen zu Menschenrechten durch, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Verständnis des OMV Managementprozesses für Menschenrechte vermitteln und ihnen die Möglichkeit geben, an konkreten operativen Aspekten und lokalen Herausforderungen zu arbeiten. Auch wenn die Schlüsselkonzepte des OMV Menschenrechtsmanagements in allen unseren Ländern gleich sind, variieren die Schulungsschwerpunkte und Diskussionen erheblich. Sie reichen von Menschenrechten im Umfeld bewaffneter Konflikte und dem Risiko der Komplizenschaft der OMV über die Menschenrechtspflichten der OMV in Joint Ventures bis hin zur persönlichen Haftung und den Menschenrechten und Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu aufgefordert, einen interaktiven E-Learning-Kurs zu absolvieren, der Teil des Schulungsplans aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit ist und ihnen Normen und Situationen in Bezug auf Menschenrechte näherbringt. Dabei handelt es sich um ein interaktives 30-minütiges Training, das ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte im Allgemeinen und deren Relevanz für unser Geschäft im Besonderen vermittelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihr Wissen anhand konkreter Beispiele aus der Praxis testen. Darüber hinaus deckt das E-Learning zum Ethik-Verhaltenskodex von Borealis Menschenrechtsthemen wie Diskriminierung, Belästigung, Vielfalt, Integration, Bestechung und Korruption ab. Dieses E-Learning wird allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Borealis zur Verfügung gestellt und im Jahr 2021 haben 87% diese Schulung absolviert. Darüber hinaus haben 100% des Vorstands und des Aufsichtsrats von Borealis eine persönliche Ethikschulung zu Menschenrechten erhalten. Zudem organisieren wir interne Initiativen zur Bewusstseinsbildung im gesamten Konzern. Wir informieren alle Geschäftsführerinnen und -führer über den Grad der Menschenrechtsrisiken in ihrem jeweiligen Land. Wir erläutern die größten Herausforderungen und empfehlen, wo nötig, die erforderlichen Due-Diligence-Schritte und Schulungen. Außerdem führten wir anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember eine Sensibilisierungskampagne für Menschenrechte durch. Konzernweit wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über unser Engagement informiert und dazu aufgefordert, das Menschenrechts-E-Learning zu absolvieren. Was spezifische arbeitsrechtliche Fragen anbelangt, so sind die Rechte und Pflichten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsverträgen geregelt. Über unsere verschiedenen internen Kommunikationskanäle (z.B. Intranet, E-Mails, Newsfeed) weisen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend auf rechtliche Änderungen oder neue Informationen hin. Für die Beantwortung von Fragen und die Bereitstellung spezifischer Informationen stehen lokale HR-Ansprechpersonen und Hotlines für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Arbeitnehmervertretung Die Arbeitnehmervertretung ist ein geschätzter und langjähriger Bestandteil der strategischen Ausrichtung unseres Unternehmens. Den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern werden die gesetzlich vorgesehenen Informations- und Anhörungsrechte eingeräumt. Eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung betrachten wir im Interesse des Konzerns und unserer Belegschaft als übergreifende Priorität. In Anbetracht der Internationalität unserer Konzernaktivitäten und der verschiedenen Standorte, an denen wir tätig sind, ist die Arbeitnehmervertretung bei der OMV je nach Rechtslage sowie abhängig von der Zusammensetzung und den Aktivitäten der lokalen Belegschaft unterschiedlich gestaltet. Wir arbeiten mit allen offiziellen Arbeitnehmervertretungsgremien zusammen. Wenn es keine Arbeitnehmervertretung gibt, setzen wir uns mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf verantwortungsvolle Weise direkt auseinander. Betriebliche Veränderungen und Mindestkündigungsfristen Unsere Personalpolitik basiert auf langfristiger Beschäftigung, da sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch unser Unternehmen von langfristigen Arbeitsverhältnissen profitieren. Es ist uns auch bewusst, dass Arbeitsplatzsicherheit nicht nur für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch aus gesellschaftlicher Perspektive und für die jeweilige Region ein wichtiges Anliegen ist. Wir bemühen uns daher, dieser Verantwortung durch vorausschauende Planung gerecht zu werden. Erfordern geschäftliche, organisatorische oder sicherheitsrelevante Veränderungen Anpassungen am Arbeitsplatz oder gar eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses, prüfen wir alle Möglichkeiten, führen einen konstruktiven Dialog und reagieren mit größtmöglicher Umsicht und Sensibilität. Wenn trotz Schulungen, einer Versetzung oder Entwicklungsprogrammen eine Trennung von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern unvermeidlich ist, bemühen wir uns nach Kräften, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen zu berücksichtigen. Beschwerdemanagement Laut UN-Leitprinzipien ist ein wirksamer Beschwerdemechanismus eine entscheidende Maßnahme, um die Einhaltung unserer Menschenrechtsverpflichtung zu gewährleisten, sowie eine Quelle des kontinuierlichen Lernens zur Verbesserung der Menschenrechtsleistung von Unternehmen. Die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie die Integration von Menschenrechtsfragen in unsere Entscheidungsprozesse stehen hier im Fokus. Dazu gehört auch die Erfassung von Beschwerden, um einen präventiven Ansatz zu gewährleisten. Beim Management von Beschwerden aus den Anrainergemeinden handeln wir nach dem Vorsorgeprinzip und sichern uns die lokale Zustimmung für die Geschäftstätigkeit der OMV, indem wir frühzeitig die Sorgen und Nöte der lokalen Bevölkerung identifizieren und lösen. Die lokalen Verfahren des Community-Beschwerdemanagements (Community Grievance Management; CGM) der OMV fordern einen stringenten Ansatz zur systematischen Entgegennahme, Dokumentation, Bearbeitung und Klärung von Beschwerden in allen Ländern, in denen wir tätig sind. Menschenrechtsbeschwerden der lokalen Bevölkerung sowie von Lieferantinnen und Lieferanten werden über den Community-Beschwerdemechanismus (Community Grievance Mechanism; CGM) eingereicht und dann vor Ort sowie auf Konzernebene analysiert. (Weitere Informationen zum Community-Beschwerdemechanismus finden Sie im Abschnitt Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und Community-Beschwerden.) Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Kanäle, über die sie ihre Fragen, Bedenken und Beschwerden vorbringen können. Dazu gehört der PetrOmbudsman bei der OMV Petrom, eine Stelle, an die sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte wenden können, wenn sie ein vertrauliches, inoffizielles und informelles Gespräch suchen oder Fragen zum Arbeitsplatz haben. Darüber hinaus können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Anliegen in einem persönlichen Gespräch mit Menschenrechtsmanagerinnen bzw. -managern, Personalvertreterinnen und -vertretern sowie Betriebsratsmitgliedern vorbringen. Bei Borealis können solche Anliegen auch beim Konzernbereich Ethics & Compliance und bei den Ethics Ambassadors vorgebracht werden. Im Falle rechtlicher oder anderer Veränderungen (z.B. Umstrukturierungen, Pensionsangelegenheiten) bieten wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interaktive Gesprächsrunden zu Arbeitsbedingungen an. Maßnahmen im Jahr 2021 0 Fälle von Kinderarbeit 0 Fälle von Zwangsarbeit 0 Verstöße gegen Rechte indigener Bevölkerungsgruppen 7 eingegangene Menschenrechtsbeschwerden (0 Verletzungen)2 Im Jahr 2021 bezogen sich die Beschwerden in der Kategorie Menschenrechte auf Arbeits- und Ruhezeiten sowie auf mutmaßliche Fälle von Mobbing, Belästigung, Verleumdung, unfairer Behandlung und respektlosem Verhalten. 95,1% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Im Jahr 2021 konzentrierten wir uns auf eine konsequentere Umsetzung der Menschenrechtsbewertungen bei bestehenden Assets mit hohem Risiko und neuen Projekten. 0 Fälle von Kinderarbeit 0 Fälle von Zwangsarbeit 0 Verstöße gegen Rechte indigener Bevölkerungsgruppen 7 eingegangene Menschenrechtsbeschwerden (0 Verletzungen)2 Im Jahr 2021 bezogen sich die Beschwerden in der Kategorie Menschenrechte auf Arbeits- und Ruhezeiten sowie auf mutmaßliche Fälle von Mobbing, Belästigung, Verleumdung, unfairer Behandlung und respektlosem Verhalten. 95,1% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Im Jahr 2021 planten wir ein Human Rights Self-Assessment für die OMV Libyen. Den Auftakt dazu bildete eine interne Sensibilisierungsveranstaltung mit dem lokalen Management der OMV Libyen. Der Workshop zur Bewusstseinsbildung, an dem die relevanten Stakeholder einschließlich der lokalen Betriebsgesellschaften und der National Oil Company (NOC) teilnehmen sollten, wurde aufgrund der Covid-19-Beschränkungen auf Anfang 2022 verschoben. Die OMV Petrom führte ein Human Rights Self-Assessment in ihren Betrieben in Rumänien durch, wobei der Schwerpunkt auf Sicherheit lag. Aus dieser Selbstbewertung resultierten die folgenden Empfehlungen: Überarbeitung der Vertragsklauseln mit Bezug auf Menschenrechte, um die vom Unternehmen vertretenen Grundsätze besser zu vermitteln Aufnahme von Menschenrechtsschulungen in das jährliche Schulungsprogramm für Vertragsunternehmen Fortsetzung des Dialogs mit den lokalen Behörden und gegebenenfalls Erörterung des Themas Sicherheitsdienste Einbeziehung von Menschenrechtsfragen in die bei Vertragsunternehmen durchgeführten Sicherheitsaudits Ein weiteres Human Rights Self-Assessment wurde von Borealis für das Geschäft in Brasilien vorgenommen. Die Selbstbewertung ergab, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Borealis Brasilien nachweislich ein Bewusstsein für die Menschenrechtsrisiken in Brasilien und die entsprechenden Richtlinien der Borealis Gruppe zur Minderung dieser Risiken entwickelt haben. Generell ist Korruption das größte Menschenrechtsrisiko für Borealis Brasilien. Das Unternehmen wird daher weiterhin sämtliche Menschenrechtsrisiken im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit und seinen Geschäftspartnerinnen bzw. ‑partnern im Auge behalten. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Geschäftsleitung in Brasilien und dem Team des Borealis Konzernbereichs Ethics & Compliance wurde empfohlen, um das Bewusstsein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Menschenrechtsfragen weiter zu stärken und die Lieferkette fortlaufend auf menschenrechtsrelevante Aspekte, wie etwa mögliche Anzeichen von Korruption, zu überwachen. In Malaysia hat die SapuraOMV ihre eigene Richtlinie zur sozialen Verantwortung ausgearbeitet, die auch den Umgang mit Menschenrechten umfasst. Die Umsetzung wurde eingeleitet und soll im Jahr 2022 abgeschlossen sein. In Malaysia hat die SapuraOMV ihr eigenes Community-Feedbacksystem für externe Stakeholder unterzeichnet und veröffentlicht. Ausblick In den kommenden Jahren werden wir die folgenden Maßnahmen ergreifen, um unseren Ansatz zum Schutz der Menschenrechte weiter zu verbessern: Im Jahr 2022 werden wir unsere Bemühungen fortsetzen, unter anderem durch regelmäßige Schulungen und eine Sensibilisierungskampagne für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Hinblick auf die Ausweitung der Schulungszielgruppe auf alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden wir unser E-Learning-Tool zum Thema Menschenrechte entsprechend aktualisieren. Alle HSSE-Country-Managerinnen bzw. -Manager sind dafür verantwortlich, dieses Ziel in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen umzusetzen. Das KPI-Ziel ist nun Teil der HSSE-Länderpläne für 2022. Die SapuraOMV bereitet außerdem eine Schulung zu Menschenrechten für ihre eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Wir beabsichtigen, Bewertungen von nicht operativen Assets mit hohem Risiko durchzuführen, um die Auswirkungen unserer Geschäftspraktiken auf die Menschenrechte zu identifizieren und einzudämmen. In den kommenden Jahren werden wir weiter daran arbeiten, Borealis in unser Arbeitsrechtsmanagement zu integrieren, was auch den Prozess der Risikobewertung einschließt. Wir werden uns weiterhin eingehend mit den jüngsten Entwicklungen in der Arbeitswelt befassen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und zunehmende Flexibilität. Wir werden die Themen Klimawandel und gerechter Übergang ("Just Translation") zu einer umweltverträglichen Wirtschaft in das Managementsystem für Menschenrechte der OMV aufnehmen. Ziel bis 2025 Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des OMV Konzerns in Menschenrechten geschult Ziel bis 2030 Durchführung von Menschenrechtsbewertungen an allen Standorten des OMV Konzerns mit hohen Menschenrechtsrisiken und Entwicklung von Aktionsplänen alle fünf Jahre3 Mithilfe externer Beraterinnen bzw. Berater durchgeführte Menschenrechtsbewertungen für Länder mit hohem, höchstem kontrollierbarem oder No-go-Risiko Stand 2021 54% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in Menschenrechten geschult.4 Diese Zahl umfasst Schulungen einer Dauer von mindestens 30 Minuten, die zwischen 2016 und 2021 stattfanden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass nun auch die Zahlen von Borealis berücksichtigt sind. Bei Borealis absolvierten rund 6.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2021 Ethikschulungen, die ebenfalls Menschenrechtsthemen zum Inhalt hatten (mehr im Borealis Geschäftsbericht). Der den Menschenrechten gewidmete Teil der Schulungen war jedoch kürzer als 30 Minuten, sodass diese Trainings nicht auf die Zielerreichung angerechnet werden. Im Jahr 2021 absolvierten 971 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den E-Learning-Kurs zu Menschenrechtsthemen. 9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nahmen an einem Webinar zum Thema Nachhaltigkeit teil, bei dem auch Menschenrechtsfragen erörtert wurden. 8 durchgeführte Bewertungen in den letzten fünf Jahren5 Die Daten enthalten Länderprüfungen für Länder, in denen wir keine Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. Relevante SDGs SDG-Ziele:4.7 Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen, Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, eine Kultur des Friedens und der Gewaltlosigkeit, Weltbürgerschaft und die Wertschätzung kultureller Vielfalt und des Beitrags der Kultur zu nachhaltiger Entwicklung8.7 Sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Zwangsarbeit abzuschaffen, moderne Sklaverei und Menschenhandel zu beenden und das Verbot und die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der Einziehung und des Einsatzes von Kindersoldaten, sicherstellen und bis 2025 jeder Form von Kinderarbeit ein Ende setzen8.8 Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern16.1 Alle Formen der Gewalt und die gewaltbedingte Sterblichkeit überall deutlich verringern 1 Eine Menschenrechtsverletzung liegt vor, wenn die OMV die Menschenrechte im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit nicht respektiert, erfüllt und unterstützt oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht, so wie es das geltende Völkerrecht vorsieht und wie es in der OMV Menschenrechtsrichtlinie und in der OMV Menschenrechtsmatrix festgehalten ist. 2 Im Jahr 2021 bezogen sich die Beschwerden in der Kategorie Menschenrechte auf Arbeits- und Ruhezeiten sowie auf mutmaßliche Fälle von Mobbing, Belästigung, Verleumdung, unfairer Behandlung und respektlosem Verhalten. 3 Mithilfe externer Beraterinnen bzw. Berater durchgeführte Menschenrechtsbewertungen für Länder mit hohem, höchstem kontrollierbarem oder No-go-Risiko 4 Diese Zahl umfasst Schulungen einer Dauer von mindestens 30 Minuten, die zwischen 2016 und 2021 stattfanden. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass nun auch die Zahlen von Borealis berücksichtigt sind. Bei Borealis absolvierten rund 6.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahr 2021 Ethikschulungen, die ebenfalls Menschenrechtsthemen zum Inhalt hatten (mehr im Borealis Geschäftsbericht). Der den Menschenrechten gewidmete Teil der Schulungen war jedoch kürzer als 30 Minuten, sodass diese Trainings nicht auf die Zielerreichung angerechnet werden. 5 Die Daten enthalten Länderprüfungen für Länder, in denen wir keine Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. close GRI Global Reporting Initiative close ILO International Labour Organization; Internationale Arbeitsorganisation close UN Vereinte Nationen close OECD Organization for Economic Co-operation and Development; Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung close UK United Kingdom; Großbritannien close IFC International Finance Corporation close HSSE Health, Safety, Security, and Environment; Gesundheit, Sicherheit und Umwelt close VAE Vereinigte Arabische Emirate close HR Human Resources close CGM Community Grievance Mechanism; Community-Beschwerdemechanismus close NOC National Oil Company; staatliche Ölgesellschaft close KPI Key Performance Indicators; Leistungskennzahlen MenschenDiversität, Gleichstellung und Inklusion