Bestätigungsvermerk1

Bericht zum Konzernabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der

OMV Aktiengesellschaft, Wien,

und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang ausgenommen „Ergänzende Informationen zu Öl- und Gasreserven (ungeprüft)“, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards(), wie sie in der anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a .

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

  1. Kaufpreisallokation der Akquisition zusätzlicher Anteile an Borealis AG
  2. Werthaltigkeit von Firmenwerten, Sachanlagen und at-equity bewerteten Beteiligungen
  3. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung
  4. Schätzung von Öl- und Gasreserven
  5. Bewertung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Kaufpreisallokation der Akquisition von zusätzlichen Anteilen an Borealis AG

Am 29. Oktober 2020 hat OMV zusätzliche Anteile an Borealis AG im Ausmaß von 39% von Mubadala Investment Company erworben und damit die Beteiligung an Borealis AG auf 75% erhöht.

Ausgehend vom vereinbarten Kaufpreis von  4,68 . belief sich der Auszahlungsbetrag für die OMV nach Berücksichtigung der Anpassungen (Dividenden, Währungseffekte, erworbene Barmittel der Borealis) auf  3,87 Mrd.

Die bisher gehaltenen 36%-Anteile wurden at-equity bewertet. Der Erwerb der zusätzlichen Anteile ist gemäß IFRS 3 als sukzessiver Unternehmenszusammenschluss zu beurteilen: der Erwerber hat seinen zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltenen Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu zu bewerten sowie im Rahmen der Kaufpreisallokation die neu erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden mit den beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt anzusetzen. Gemeinsam mit dem bisherigen Anteil wird ab dem Erwerbszeitpunkt das erworbene Vermögen per Vollkonsolidierung in den OMV Konzernabschluss einbezogen.

Die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden ist komplex und erfordert erhebliche Einschätzungen des Managements bei der Anwendung von Prognosen und Annahmen. Das Hauptrisiko liegt in der Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der durch die Akquisition übernommenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sowie der latenten Steuern im Rahmen der Kaufpreisallokation.

Den Ermessensspielraum beim Bewerten dieser Vermögenswerte und Verpflichtungen erachten wir als erhebliches Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen der beizulegenden Zeitwerte.

Das Management hat die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verpflichtungen gemäß  28 und IFRS 3 mit internen Experten durchgeführt.

Die Angaben der OMV zur Akquisition der zusätzlichen Anteile an der Borealis AG sind in Anhangangabe 3 (Änderungen in der Konzernstruktur) sowie Anhangangabe 35 (Nahestehende Unternehmen und Personen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben

Wir haben die vom Management vorgenommene Kaufpreisallokation beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  •  Lesen des Kaufvertrags, um ein Verständnis über die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu gewinnen und um die Angemessenheit der Bilanzierung zu beurteilen;
  • Beurteilen der Fremdüblichkeit des Erwerbs von einem nahestehenden Unternehmen;
  • Beurteilen der Kompetenz der OMV-internen Spezialisten sowie deren Objektivität und Unabhängigkeit, um zu beurteilen, ob diese entsprechend qualifiziert sind, die Bewertung durchzuführen;
  • Einbeziehen unserer internen Bewertungsspezialisten zur Prüfung der Kaufpreisallokation und der verwendeten Abzinsungssätze;
  • Beurteilen des Bewertungsmodelles, der Cash Flow Prognosen, Kostenansätze und der wesentlichen Annahmen, welche in der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Verpflichtungen verwendet wurden;
  • Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit des Bewertungsmodelles; und
  • Beurteilen der Angemessenheit der Anhangangaben.

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Werthaltigkeit von Firmenwerten, Sachanlagen und at-equity bewerteten Beteiligungen

Zum 31. Dezember 2020 betrug der Buchwert der Firmenwerte EUR 531 , des Sachanlagevermögens EUR 19.203 Mio (nach außerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 683 Mio im Wesentlichen für Öl- und Gasvermögenswerte) und der at-equity bewerteten Beteiligungen EUR 8.321 Mio.

Gemäß IFRS ist eine Gesellschaft verpflichtet zu überprüfen, ob Anzeichen für eine Wertminderung oder für eine Wertaufholung von vorangegangenen Wertminderungen bestehen und falls sie bestehen, einen Wertminderungstest durchzuführen. Für Firmenwerte gilt eine jährliche Überprüfungspflicht. Die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, Sachanlagen und at-equity bewerteten Beteiligungen erfordert Ermessensentscheidungen, ob Wertminderungsbedarf für einen Vermögenswert besteht und wie hoch ein solcher ist.

Das wesentliche Risiko liegt in der vom Management vorgenommenen Schätzung zukünftiger Zahlungsströme und Diskontierungssätze, welche dazu dienen, die Werthaltigkeit zu bestimmen. Für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Firmenwert zugeordnet ist, ergab der jährlich vom Management durchzuführende Wertminderungstest keinen Wertminderungsbedarf.

Für das Sachanlagevermögen wurden vom Management im Downstream-Segment keine Wertminderungsanzeichen identifiziert. Im Upstream-Segment wurde aufgrund der gesunkenen Öl- und Gaspreise Wertminderungstests für Öl- und Gasvermögenswerte durchgeführt. Diese zukünftigen Zahlungsströme für Öl- und Gasvermögenswerte werden vor allem durch die Annahmen zur Öl- und Gaspreisentwicklung und zu den Produktionsvolumen beeinflusst. Für eine der at-equity bewerteten Beteiligungen wurden Wertminderungsanzeichen identifiziert. Der vom Management durchgeführte Wertminderungstest ergab keinen Wertminderungsbedarf.

Die Angaben der OMV zu Firmenwerten, Sachanlagen, at-equity bewerteten Beteiligungen und der damit verbundenen Werthaltigkeitsprüfung sind in Anhangangabe 2 (Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen), Anhangangabe 7 (Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen), Anhangangabe 14 (Immaterielle Vermögenswerte), Anhangangabe 15 (Sachanlagen) und Anhangangabe 16 (At-equity bewertete Beteiligungen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben

Wir haben die Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten, Sachanlagen und at-equity bewerteten Beteiligungen durch das Management dahingehend geprüft, ob und wie das Management einen etwaigen Wertminderungs- oder aufholungsbedarf ermittelt. Wo ein Wertminderungstest notwendig war, haben wir die Annahmen des Managements beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Beurteilen der Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Bewertungsprozess;
  • Prüfen und beurteilen der Einschätzung von Wertminderungsanzeichen durch das Management;
  • Beurteilung der Bestimmung von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten;
  • Abstimmen der in den Cash Flow Modellen enthaltenen Annahmen mit genehmigten Budgets und Geschäftsplänen;
  • Abstimmen der Produktionspläne mit den Öl- und Gasreserven und der zukünftigen kurz- und langfristigen Öl- und Gaspreisannahmen mit Prognosen von Analysten und anderen internationalen Unternehmen der Öl- und Gasindustrie;
  • Beurteilen wie die langfristigen Öl- und Gaspreisannahmen die möglichen Auswirkungen des Klimawandels und der Energiewende berücksichtigen;
  • Beurteilen der Berücksichtigung der Auswirkungen der Covid–19-Pandemie in den Cash Flow Modellen;
  • Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der Cash Flow Modelle;
  • Vergleichen der Cash Flow Prognosen mit externen Marktdaten oder anderen zur Verfügung stehenden externen Quellen;
  •  Einbeziehen unserer Bewertungsspezialisten zur Analyse der Diskontierungssätze, Wechselkurse und Wachstumsraten sowie zur Beurteilung der Bewertungsmodelle;
  •  Beurteilen der Treffsicherheit von Budgets und Prognosen des Managements durch Vergleich zur aktuellen Performance und zu Vorjahreswerten;
  • Beurteilen der vom Management durchgeführten Sensitivitätsanalysen für in den Cash Flow Modellen getroffene wesentliche Annahmen sowie Durchführen von zusätzlichen eigenen Sensitivitätsanalysen zur Beurteilung der Auswirkung von möglichen Änderungen der Annahmen auf die Werthaltigkeit; und
  • Beurteilen der Angemessenheit der Anhangangaben.

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung (E&E)

Der Buchwert der immateriellen E&E Vermögenswerte betrug EUR 1.260 Mio. zum 31. Dezember 2020, nach einer außerplanmäßigen Abschreibung von  779 Mio. in 2020.

Gemäß IFRS 6, Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen, sind Vermögenswerte aus Exploration und Evaluierung auf Wertminderung zu überprüfen, wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes für Exploration und Evaluierung seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Die Beurteilung des Buchwertes erfordert Ermessensentscheidungen und Schätzungen durch das Management, ob zum Jahresende ein Wertminderungsbedarf besteht und wie hoch ein solcher ist.

Das wesentliche Risiko liegt in der Beurteilung der Absicht des Managements mit den Arbeiten an Erkundungsbohrungen und Lizenzen fortzufahren, der Wahrscheinlichkeit einer Lizenzverlängerung und dem bisherigen Erfolg von Bohrungen und geologischen Analysen.

Die Angaben der OMV zu immateriellen E&E Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung und der damit verbundenen Werthaltigkeitsprüfung sind in Anhangangabe 2 (Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen), Anhangangabe 7 (Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen) und Anhangangabe 14 (Immaterielle Vermögenswerte) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben

Wir haben die Beurteilung des Buchwertes der immateriellen E&E Vermögenswerte durch das Management unter Bezug auf die Kriterien des IFRS 6 und der Rechnungslegungsgrundsätze des Konzerns untersucht. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  •  Untersuchen der Absicht des Managements zur Fortführung von Explorations- und Evaluierungstätigkeiten in relevanten Explorationsgebieten mittels Durchsicht von Budgets und Gesprächen mit dem Senior Management über die Absichten und Strategien des Konzerns;
  • Durchsehen der Vorstandssitzungsprotokolle auf negative Hinweise, welche auf erfolglose Projekte schließen lassen könnten;
  • Befragen des Managements über den Status der wesentlichen Explorationsprojekte;
  • Beurteilen ob der Konzern in der Lage ist, geplante Explorations- und Evaluierungsaktivitäten zu finanzieren;
  • Identifizieren von Öl- und Gasfeldern, bei welchen die Explorationsrechte des Konzerns entweder abgelaufen oder nahe dem Ablaufdatum sind und Beurteilen der Einschätzung des Managements hinsichtlich etwaiger Risiken im Zusammenhang mit der Verlängerung der Lizenzen;
  • Beurteilen der vom Management getroffenen Annahmen, wenn ein E&E Vermögenswert außerplanmäßig abgeschrieben wurde und Überprüfung der Bewertung; und
  • Beurteilen der Angemessenheit der Anhangangaben .

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Schätzung von Öl- und Gasreserven

Öl- und Gasreserven sind ein Indikator für das zukünftige Leistungsvermögen des Konzerns. Sie sind für den Konzernabschluss relevant, da sie als Basis

  • für Produktionspläne in der Schätzung zukünftiger Zahlungsströme
  • für Abschreibungen und
  • für die Bewertung des finanziellen Vermögenswertes in Höhe von EUR 688 . im Zusammenhang mit der Neufeststellung von Reserven aus der Akquisition eines Anteils am Juschno Russkoje Feld im Jahr 2017 dienen.

Die Bewertung von Öl- und Gasreserven erfordert Ermessensentscheidungen und Einschätzungen durch das Management und Techniker aufgrund der technischen Unsicherheiten beim Beurteilen der Mengen.

Das wesentliche Risiko liegt in der Auswirkung der Öl- und Gasreserven auf den Konzernabschluss im Rahmen von Wertminderungstests, Abschreibungen, der Bewertung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen und der Bewertung des finanziellen Vermögenswertes im Zusammenhang mit der Neufeststellung von Reserven.

Die Angaben der OMV zu Öl- und Gasreserven und den damit verbundenen Wertminderungstests sind in Anhangangabe 2 (Bilanzierungsgrundsätze, Ermessenentscheidungen und Schätzungen), Anhangangabe 7 (Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen), Anhangangabe 18 (Finanzielle Vermögenswerte) und Anhangangabe 23 (Rückstellungen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben

Unsere Prüfungstätigkeiten konzentrierten sich auf den Schätzprozess von Öl- und Gasreserven durch das Management. Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  •  Nachvollziehen und Verstehen des Prozesses und der Kontrollen im Zusammenhang mit der Schätzung von Öl- und Gasreserven;
  • Testen von Kontrollen im Überprüfungsprozess für Öl- und Gasreserven;
  • Analyse des internen Zertifizierungsprozesses für technische und kaufmännische Spezialisten, welche für den Schätzprozess von Öl- und Gasreserven verantwortlich sind;
  • Beurteilen der Kompetenz von internen und externen Spezialisten sowie der Objektivität und Unabhängigkeit von externen Spezialisten, ob diese entsprechend qualifiziert sind, die Schätzung der Öl- und Gasreserven durchzuführen;
  • Analysieren der letzten Berichte von DeGolyer and MacNaughton (D&M) über deren im Jahr 2020 durchgeführte Überprüfung der Öl- und Gasreserven des Konzerns in Russland und Malaysien sowie Analyse des Berichtes eines weiteren unabhängigen externen Experten in einem Fall;
  • Überprüfen ob wesentliche Zu- oder Abgänge bei den Öl- und Gasreserven in der Periode, in der neue Informationen verfügbar waren, erfasst wurden und ob diese in Einklang mit den Richtlinien des Konzerns für Reserven und Ressourcen stehen;
  • Überprüfen ob die aktualisierten Schätzungen der Öl- und Gasreserven in der Beurteilung von Wertminderungen, der Berechnung der Abschreibung und der Bewertung des finanziellen Vermögenswertes im Zusammenhang mit der Neufeststellung von Reserven entsprechend berücksichtigt wurden; und
  • Beurteilen der Angemessenheit der Anhangangaben

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Bewertung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen

Die Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2020 EUR 3.999 Mio.

Im Zusammenhang mit den Kernaktivitäten des Konzerns entstehen regelmäßig Verpflichtungen zum Abbruch bzw. Rückbau von Anlagen sowie zur Bodensanierung.

Das wesentliche Risiko liegt in der Schätzung des Managements von zukünftigen Kosten, Diskontierungssätzen und Inflationsraten, welche in die Berechnung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen einfließen.

Die Angaben der OMV zur Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen sind in Anhangangabe 2 (Bilanzierungsgrundsätze, Ermessensentscheidungen und Schätzungen) und in Anhangangabe 23 (Rückstellungen) enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung adressiert haben

Wir haben die Bewertung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen durch das Management beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen haben unter anderem folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Beurteilen der Konzeption und Wirksamkeit der Kontrollen im Bewertungsprozess für Rekultivierungsverpflichtungen;
  • Vergleichen der aktuellen Kostenschätzungen mit bisher angefallenen Rekultivierungskosten. Wo solche nicht verfügbar waren, haben wir die Kostenschätzungen mit jenen Dritter oder Technikern des Konzerns verglichen;
  •  Abstimmen wesentlicher Änderungen in den Kostenschätzungen während des Geschäftsjahres mit entsprechenden Detailunterlagen;
  •  Überprüfen ob der Zeitpunkt der Rekultivierung in Einklang mit dem Budget und Geschäftsplan des Konzerns steht;
  •  Einbeziehen unserer Bewertungsspezialisten zur Analyse der Diskontierungssätze und Inflationsraten;
  •  Prüfen der mathematischen Richtigkeit der Berechnung der Rückstellung für Rekultivierungsverpflichtungen; und
  •  Beurteilen der Angemessenheit der Anhangangaben.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht und im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den „Konsolidierten Corporate-Governance-Bericht“ und den „Konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen“ haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerkes erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichtes und des Jahresfinanzberichtes werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den , wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Konzernabschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
  • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Konzernlagebericht

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld, wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. September 2020 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. November 2020 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2011 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der -VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Schwartz.

Wien, am 10. März 2021

Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Alexander Wlasto e.h.
Wirtschaftsprüfer

Mag. Gerhard Schwartz e.h.
Wirtschaftsprüfer

1 Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.

IFRSs
International Financial Reporting Standards
EU
Europäische Union
UGB
Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
USD
US Dollar
Mrd
Milliarde, Milliarden
EUR
Euro
IASs
International Accounting Standards
Mio
Million, Millionen
EUR
Euro
Mio
Million, Millionen
IFRSs
International Financial Reporting Standards
EU
Europäische Union